Rz. 709

Wird PKH nur z.T. bewilligt, muss der RA den Auftraggeber darüber belehren, dass die Teilbewilligung der PKH bewirkt, dass der RA einen eigenen Vergütungsanspruch gegen die Partei (damit dem Auftraggeber) hat und die Partei, die nicht von der Bewilligung erfassten Vergütungsansprüche selbst zu zahlen hat.

 

Beispiel:

Der RA vertritt den Beklagten. Der Kläger verlangt vom Beklagten Zahlung i.H.v. 15.000,00 EUR. Gleichzeitig mit dem Antrag auf Klageabweisung stellt der RA den Antrag, dem Beklagten PKH unter seiner Beiordnung zu bewilligen. Das Gericht bewilligt PKH für die Abwehr eines Anspruchs i.H.v. 10.000,00 EUR. Wegen der weiteren 5.000,00 EUR lehnt das Gericht die Bewilligung wegen mangelnder Erfolgsaussichten ab.

Für die Ermittlung des eigenen Vergütungsanspruchs des RA gibt es verschiedene Auffassungen:

1. Auffassung

Gesamter Vergütungsanspruch nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR berechnet nach der Tabelle zu § 13 RVG

abzüglich

theoretische Wahlanwaltsvergütung nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR

berechnet nach der Tabelle zu § 13 RVG

= Vergütungsanspruch des beigeordneten RA gegenüber dem Auftraggeber.

Nach dieser Auffassung (BGH in BGHZ 13, 337) kommt es nicht darauf an, dass der RA ja tatsächlich nur eine Vergütung nach der Tabelle zu § 49 RVG erhalten hat.

2. Auffassung

Gesamter Vergütungsanspruch nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 EUR berechnet nach der Tabelle zu § 13 RVG

abzüglich

tatsächlich erhaltene Zahlung nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR

berechnet nach der Tabelle zu § 49RVG

= Vergütungsanspruch des beigeordneten RA gegenüber dem Auftraggeber.

Die zweite Auffassung (OLG Köln, JurBüro 1981, 1011) ist deutlich zu bevorzugen, denn es muss doch bei der Ermittlung von Differenzvergütungsansprüchen berücksichtigt werden, welche Zahlung tatsächlich erfolgt ist.

 

Rz. 710

Muster 8.59: Belehrung des Auftraggebers bei Teilbewilligung von PKH

 

Muster 8.59: Belehrung des Auftraggebers bei Teilbewilligung von PKH

Anrede,

wie Sie dem in der Anlage beigefügten Beschluss des _________________________ Gerichts entnehmen können, wurde dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur zum Teil stattgegeben. Dies bedeutet, dass im Hinblick auf unsere Vergütung für einen Teil der Vergütung weiterhin Sie als Auftraggeber haften. Eine Zahlung der Vergütung für den nicht bewilligten Teil von Prozesskostenhilfe durch die Justizkasse scheidet aus. Gegen den nicht umfassten Teil der Prozesskostenhilfebewilligung kann zwar grundsätzlich sofortige Beschwerde eingelegt werden, allerdings verursacht das Verfahren über die sofortige Beschwerde zusätzliche Kosten. Diese Kosten (Rechtsanwaltsvergütung zuzüglich Gerichtskosten) sind vermutlich höher als die Differenz der Vergütung, die sich zu Ihren Lasten ergibt. Wir werden daher weil für das sofortige Beschwerdeverfahren erneut PKH zu beantragen ist, keine sofortige Beschwerde einlegen.

Wegen der nur zum Teil erfolgten Bewilligung von Prozesskostenhilfe ergibt sich Ihr eigener Vergütungsanspruch entsprechend der nachstehenden Berechnung. Den nachstehend ermittelten Betrag müssen Sie selbst zahlen.

Insgesamt entsteht voraussichtlich eine Vergütung in Höhe von

Gegenstandswert: _________________________ EUR

 
1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG Nr. 3100 VV RVG _________________________ EUR
1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 13 RVG Nr. 3104 VV RVG _________________________ EUR
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG _________________________ EUR
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG _________________________ EUR
Summe _________________________ EUR

Die Justizkasse wird entsprechend der Teilbewilligung von diesem Vergütungsanspruch eine anteilige Summe in Höhe von

Gegenstandswert: _________________________ EUR

 
1,3 Verfahrensgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 49 RVG Nr. 3100 VV RVG _________________________ EUR
1,2 Terminsgebühr gem. §§ 2 Abs. 2, 49 RVG Nr. 3104 VV RVG _________________________ EUR
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 VV RVG … _________________________ EUR
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG _________________________ EUR
Summe _________________________ EUR

Die Abweichung ergibt sich aus dem geringeren Gegenstandswert und der besonderen Tabelle gem. § 49 RVG für den Fall, dass PKH bewilligt wurde. Der sogenannte Anspruch des Wahlanwalts richtet sich aber nach der Tabelle gem. § 13 RVG.

 
Der gesamte voraussichtliche Gebührenanspruch beträgt _________________________ EUR
abzüglich Zahlung durch die Justizkasse _________________________ EUR
Ihr Zahlbetrag _________________________ EUR

Bitte überweisen Sie den Zahlbetrag in Höhe von _________________________ EUR bis zum _________________________ auf eines unserer angegebenen Konten unter Angabe des Betreffs "Aktenzeichen _________________________".

Eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG ist diesem Schreiben beigefügt.

Sollten Sie den Rechnungsbetrag nicht als Ganzes leisten können, setzen Sie sich bitte mit uns...

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