Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das "allgemeine Strafverfahren und das Jugendstrafverfahren unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze effektiver und praxistauglicher" auszugestalten. Zur Vorbereitung eines Gesetzgebungsverfahrens hat Bundesjustizminister Maas eine Expertenkommission eingesetzt, die im Oktober 2015 ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vorgelegt hat. Inzwischen hat das BMJV sogar einen bislang nicht veröffentlichten Referentenentwurf erarbeitet und zur Stellungnahme an die Landesjustizverwaltungen versandt (eine erste Bewertung der Vorschläge nimmt Gräfin von Galen ZRP 2016, 42 ff. vor).

In der Öffentlichkeit breit diskutiert wird die geplante Abschaffung des Richtervorbehalts für Blutprobenentnahmen im Bereich der Straßenverkehrsdelikte. Die Kommission hat angeregt, die regelmäßige Anordnungsbefugnis auf die Staatsanwaltschaft zu übertragen. Zu den weiteren Vorschlägen der Kommission zählen etwa die Einräumung eines Anwesenheits- und Fragerechts des Verteidigers bei polizeilichen Beschuldigtenvernehmungen, die Begründung einer Pflicht zum Erscheinen von Zeugen bei der polizeilichen Vernehmung, wenn der Ladung ein einzelfallbezogener Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt, die Möglichkeit der Durchführung eines fakultativen gerichtlichen Erörterungstermins mit den Verfahrensbeteiligten zur Vorbereitung der Hauptverhandlung bei umfangreichen Strafverfahren sowie die Ermöglichung einer ausnahmsweisen Bildung von Nebenklägergruppen unter Beiordnung eines Gruppenrechtsbeistands bei Umfangsverfahren durch das Gericht.

Zusammengestellt von Prof. Dr. Martin Henssler und Akademischer Rat Dr. Christian Deckenbrock, Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln

ZAP 6/2016, S. 271 – 282

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