News
18.11.2019
BFH Kommentierung
Die bis zum BFH-Urteil v. 11.7.2017, IX R 36/15 (BStBl II 2019, 208) anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen AK aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.9.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden war.mehr