Alle am 14.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Entschädigungsanspruch für coronabedingte Verfahrensverlängerung | Eine coronabedingte Verzögerung des Sitzungsbetriebs beim Finanzgericht, die zu Beginn der Corona-Pandemie eingetreten ist, führt nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer i.S. des § 198 Abs. 1 GVG, da sie nicht dem staatlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen ist. | |
Steuerabzug bei Transfer von Know-how | Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um die im Inland verfolgten Zwecke zu erfüllen. | |
Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb | 1. "Angesetzter" Wert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG ist der Wert, der der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt worden ist. 2. Ist die Entnahme steuerlich nicht erfasst worden, ist der "angesetzte" Wert der Buchwert. | |
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001 | Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von weniger als 10 % (Streubesitzbeteiligungen) stammen, der Bemessungsgrundlage wieder hinzugerechnet werden, wenn und soweit diese Dividenden in einem vorangegangenen Ermittlungsschritt von der Bemessungsgrundlage abgezogen worden sind, während hinsichtlich solcher Dividenden, die aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat stammen, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer kein Abzug und folglich auch keine (Wieder-)Hinzurechnung der Dividenden stattfindet? |
Alle am 07.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
359
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
304
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
256
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
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Nachweis der betrieblichen Nutzung eines Pkw nach § 7g EStG
112
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
108
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Handgeldzahlungen im Profisport
23.04.2026
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Alle am 23.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
23.04.2026
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Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die Gewerbesteuer
22.04.2026
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Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Eheschließung
22.04.2026
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Gewerbesteuerliche Einordnung von Miet- und Pachtzinsen
21.04.2026
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Verluste aus russischen Wertpapieren steuerlich nicht abziehbar
21.04.2026
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Verfassungsmäßigkeit des § 15a Abs. 1a EStG
20.04.2026
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Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen
20.04.2026
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Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
20.04.2026
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Auskunft über Mandantenforderungen eines Rechtsanwalts
17.04.2026