Alle am 14.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Kein Entschädigungsanspruch für coronabedingte Verfahrensverlängerung | Eine coronabedingte Verzögerung des Sitzungsbetriebs beim Finanzgericht, die zu Beginn der Corona-Pandemie eingetreten ist, führt nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer i.S. des § 198 Abs. 1 GVG, da sie nicht dem staatlichen Verantwortungsbereich zuzuordnen ist. | |
Steuerabzug bei Transfer von Know-how | Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, um die im Inland verfolgten Zwecke zu erfüllen. | |
Veräußerungsgeschäft des Einzelrechtsnachfolgers nach unentgeltlichem Erwerb | 1. "Angesetzter" Wert i.S. des § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG ist der Wert, der der Steuerfestsetzung zugrunde gelegt worden ist. 2. Ist die Entnahme steuerlich nicht erfasst worden, ist der "angesetzte" Wert der Buchwert. | |
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. 5 GewStG im Erhebungszeitraum 2001 | Dem EuGH wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 56 Abs. 1 EG (jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV) dahin auszulegen, dass er der Vorschrift eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer einer Körperschaft Dividenden, die aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in Höhe von weniger als 10 % (Streubesitzbeteiligungen) stammen, der Bemessungsgrundlage wieder hinzugerechnet werden, wenn und soweit diese Dividenden in einem vorangegangenen Ermittlungsschritt von der Bemessungsgrundlage abgezogen worden sind, während hinsichtlich solcher Dividenden, die aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat stammen, bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer kein Abzug und folglich auch keine (Wieder-)Hinzurechnung der Dividenden stattfindet? |
Alle am 07.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
300
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
244
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
240
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
223
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Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
221
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
177
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1591
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Abschreibung für eine Produktionshalle
157
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
142
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Teil 1 - Grundsätze
134
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Erträge aus Krypto-Lending
06.03.2026
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Über das beSt eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig
04.03.2026
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
03.03.2026
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Neue anhängige Verfahren im Februar 2026
02.03.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
02.03.2026
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Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
02.03.2026
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
02.03.2026
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Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
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Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
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Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026