Alle am 21.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Die Kosten für ein Mausoleum können die Erbschaftsteuer mindern | Die Angemessenheit eines Grabdenkmals richtet sich neben dem Umfang des Nachlasses nach der Lebensstellung des Erblassers. Entscheidend ist, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung gehört. | |
Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind | Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung scheidet aus, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer nicht vorübergehenden Erkrankung unterbleiben. In Betracht kommt dann eine Berücksichtigung wegen Behinderung. | |
Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer | Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. | |
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe | Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG. | |
Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO | Erstattungsberechtigt i.S. von § 37 Abs. 2 Satz 1 AO ist derjenige, auf dessen Rechnung und nicht auf dessen Kosten eine Zahlung bewirkt worden ist. Es kommt nicht darauf an, von wem und mit wessen Mitteln gezahlt worden ist, | |
Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 17.2.2022 als NV-Entscheidung abrufbar | Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Schulden hinzuzurechnen |
Alle am 14.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
380
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
222
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
203
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
157
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Abschreibung für eine Produktionshalle
127
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Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
99
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
96
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
95
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
89
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Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
87
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Kein Erstattungsanspruch des Arbeitnehmers nach § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG a.F. analog in Lohnsteuerfällen
13.07.2026
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Entfallen der Grenzgängereigenschaft bei Überschreiten der Nichtrückkehrtage
13.07.2026
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Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG
13.07.2026
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Vermietung eines Flugzeugs mit Verlusten
10.07.2026
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Zur weiteren Anwendung des Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit
09.07.2026
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Alle am 9.7.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.07.2026
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Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System
08.07.2026
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Grunderwerbsteuerrechtliche Zurechnung bei Abschluss einer Treuhandvereinbarung
06.07.2026
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Hinzurechnung im vereinfachten Ertragswertverfahren
06.07.2026
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Wiedereinsetzung nach Formmangel bei Klageeinreichung
06.07.2026