Alle am 07.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige | Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. | |
Erbfall nach italienischem Recht | Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. | |
Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters | Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. | |
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts | Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. | Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 |
Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb | Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen streitig ist. |
Alle am 31.03.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
349
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Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
224
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
150
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
120
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
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Abschreibung für eine Produktionshalle
89
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Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
88
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Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
69
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Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
68
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Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
65
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Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
17.09.2026
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Alle am 17.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
17.09.2026
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Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
17.09.2026
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Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
17.09.2026
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Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
16.09.2026
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Sonderabschreibung nach § 7b EStG für getrennte Doppelhaushälfte
16.09.2026
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Kein Vertrauensschutz in die Anwendung der Fünftelregelung
16.09.2026
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Keine gesonderte Feststellung bei nur einem wirtschaftlich Beteiligten
16.09.2026
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Schädliche Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Kürzung
16.09.2026
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Mitarbeiterbeteiligung mit Ausschluss von Azubis und Minijobbern
15.09.2026