Alle am 07.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige | Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. | |
Erbfall nach italienischem Recht | Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. | |
Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters | Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. | |
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts | Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. | Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 |
Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb | Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen streitig ist. |
Alle am 31.03.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
345
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
198
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
179
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
145
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Abschreibung für eine Produktionshalle
109
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Grundsteuer bei übergroßen Grundstücken im Außenbereich in Hessen
94
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
90
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Studiengebühren eines Kindes als Schuldgeld abziehbar?
83
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
82
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Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums
80
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"Kulturkostenzuschuss" der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig
24.07.2026
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Übernahme der Denkmal-AfA nach § 7i EStG durch verbliebenen Gesellschafter
24.07.2026
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Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
23.07.2026
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Restnutzungsdauer nach § 253 Abs. 2 Satz 4 BewG nach Kernsanierung
22.07.2026
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Kellerräume als Wohnfläche bei Grundstücksbewertung
21.07.2026
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Einheitlicher Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs
20.07.2026
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Berücksichtigung außergewöhnlicher Aufwendungen im vereinfachten Ertragswertverfahren
20.07.2026
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Dauerverlustgeschäfte im kommunalen Querverbund
20.07.2026
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Verspätungszuschlag trotz Flutkatastrophe und Unkenntnis rechtmäßig
17.07.2026
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Kein Vorsteuervergütungsverfahren bei steuerpflichtigen Umsätzen in Deutschland
17.07.2026