Alle am 07.04.2022 veröffentlichten Entscheidungen

Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Keine Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete ukrainische Angehörige | Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. | |
Erbfall nach italienischem Recht | Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben. | |
Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters | Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. | |
Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts | Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. | Urteil vom 25.06.2021 - II R 31/19 |
Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb | Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen streitig ist. |
Alle am 31.03.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen.
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
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Abschreibung für eine Produktionshalle
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Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
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Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
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Teil 1 - Grundsätze
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Anschrift in Rechnungen
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Freiberufliche Einkünfte bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger
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Wirtschaftliches Eigentum an zur Sicherheit übereigneten Aktien
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Alle am 27.3.2025 veröffentlichten Entscheidungen
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EuGH-Vorlage zur Steuerermäßigung für Schweizer Immobilien
26.03.2025
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Bundesverfassungsgericht hält Solidaritätszuschlag nicht für verfassungswidrig
26.03.2025
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Keine Ist-Versteuerung für freiwillig buchführende Partnerschaften
26.03.2025
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Kindergeldanspruch bei Entsendung ins Ausland
25.03.2025
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Geburt des Kindes im Drittausland
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Inanspruchnahme für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer
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Britische Steuerprivilegien mit Folgewirkungen in Deutschland
24.03.2025