Minder- und Mehrabführungen: Körperschaftsteuerliche Orgnaschaft

Das BMF hat den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht, das sich mit den Änderungen der Behandlung von Minder- und Mehrabführungen in körperschaftsteuerlichen Organschaftsfällen befasst.

Einlagelösung durch KöMoG

Die bisherige Bildung steuerlicher Ausgleichsposten wurde infolge der Neuregelung des § 14 Abs. 4 KStG im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (KöMoG) durch die Einlagelösung ersetzt (s hierzu das Top-Thema zum KöMoG).

Das Entwurfsschreiben behandelt folgende Aspekte:

  • Zeitliche Anwendung
  • Behandlung von Minder- und Mehrabführungen: steuerliche Auswirkungen, Rücklage nach § 34 Absatz 6e KStG
  • Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)
  • Mittelbare Organschaf: finanzielle Eingliederung ausschließlich über die mittelbare Beteiligung bzw. über Addition von mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung
  • V. Kettenorganschaft.

Diversen Verbänden wird nun Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme zu dem Entwurf abzugeben. Diese werden in die abschließende Erörterung des Entwurfs des BMF-Schreibens mit den obersten Finanzbehörden der Länder einbezogen.

BMF, Schreiben v. 13.4.2022,  IV C 2 - S 2770/19/10004 :005

Schlagworte zum Thema:  Organschaft, Körperschaftsteuer