Steuerliche Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine
Hinweise zur steuerlichen Identifikationsnummer
Die Hinweise zum Verfahren der Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine sind sowohl in deutscher als auch ukrainischer Sprache abrufbar. Sie informieren u.a. zu folgenden Fragen:
- Wer ist steuerpflichtig?
- Wie erfolgt die Erstvergabe der steuerlichen Identifikationsnummer?
- Wie kann die IdNr. erneut mitgeteilt werden durch das BZSt?
- Was sind ElStAM?
- Wie wird Kindergeld beantragt?
BZSt, Hinweise v. 2.5.2022
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9355
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.058
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
879
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6926
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
657
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
295
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
284
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
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Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
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Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026