Steuerliche Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine

Das BZSt hat Hinweise zur Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine veröffentlicht.

Hinweise zur steuerlichen Identifikationsnummer

Die Hinweise zum Verfahren der Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für Geflüchtete aus der Ukraine sind sowohl in deutscher als auch ukrainischer Sprache abrufbar. Sie informieren u.a. zu folgenden Fragen:

  • Wer ist steuerpflichtig?
  • Wie erfolgt die Erstvergabe der steuerlichen Identifikationsnummer?
  • Wie kann die IdNr. erneut mitgeteilt werden durch das BZSt?
  • Was sind ElStAM?
  • Wie wird Kindergeld beantragt?

BZSt, Hinweise v. 2.5.2022

Schlagworte zum Thema:  Flüchtlinge, Steueridentifikationsnummer