FinMin Schleswig-Holstein, 5.5.2022, ESt - Kurzinformation Nr. 2022/9

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 2. Mai 2022 auf seinen Internetseiten Hinweise zum Verfahren zur Vergabe der IdNr für Geflüchtete aus der Ukraine sowohl in deutscher als auch in ukrainischer Sprache bereitgestellt.

Die Hinweise zur IdNr sind abrufbar unter:

https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2022_Kurzmeldungen/20220502_hinweis_gefluechtete_ukraine.html

Bei Bedarf können die Finanzämter diese Informationen den Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung stellen.

 

Normenkette

AO 1977 § 139b

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