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13.11.2023
FinMin Mecklenburg-Vorpommern
Um zu gewährleisten, dass Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern nur wegen der Reform nicht mehr oder weniger Grundsteuer einnehmen als bisher, hat das Finanzministerium eine gesetzliche Regelung in den Landtag eingebracht, die eine einheitliche Ermittlung von aufkommensneutralen Grundsteuerhebesätzen durch die Gemeinden und deren Veröffentlichung sicherstellen soll.
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