BMF

Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer


Bestätigung ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Die Finanzverwaltung äußert sich zur Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ändert den UStAE.

Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

Abschn. 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) wird geändert und klargestellt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.

BMF, Schreiben v. 6.6.2025, III C 5 - S 7427-d/00014/001/002


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