Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
Abschn. 18e.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) wird geändert und klargestellt, dass Anfragen zur Bestätigung ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummern nach § 18e UStG ausschließlich über die vom Bundeszentralamt für Steuern im Internet bereitgestellte Online-Abfrage durchgeführt werden können.
BMF, Schreiben v. 6.6.2025, III C 5 - S 7427-d/00014/001/002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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