Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer im Koalitionsvertrag
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) setze sich bereits seit Jahren für das moderne Verrechnungsmodell ein. Bereits zum 1.12.2020 sei mit dem sog. Fristenmodell ein erster Schritt in diese Richtung gemacht worden. Damit verlängerte der Gesetzgeber das Zahlungsziel für Unternehmen, die ein Aufschubkonto nutzen. Das war nach Ansicht des DStV ein Fortschritt – aber nicht genug.
Was bringt das Verrechnungsmodell?
Beim Verrechnungsmodell fällt die Zahlung nicht mehr beim Zoll an, so der DStV. Stattdessen melden Unternehmen die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung an. In der gleichen Voranmeldung machen sie diese als Vorsteuer geltend. Das Verfahren sei dadurch schlanker und liquiditätsneutral. Die Vorteile liege aus Sicht des DStV:
- Einfachere und planbarere Abläufe,
- sinkende Verwaltungskosten,
- Unternehmen müssen kein Geld zwischenfinanzieren.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden davon profitieren davon. Auch ihre steuerlichen Berater würden entlastet.
Europäischer Standard – nur nicht in Deutschland
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie erlaube das Verrechnungsmodell ausdrücklich. Die meisten EU-Mitgliedstaaten nutzen es längst, sodass Deutschland bisher eine Ausnahme bilde. Der DStV sieht darin einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen. Mit der nun angekündigten Umstellung könne dieser endlich beseitigt werden.
StB Torsten Lüth, Präsident des DStV, fordert: "Das in den meisten EU-Staaten gängige Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer muss jetzt auch in Deutschland kommen. Wir brauchen eine schnelle Umsetzung, um die bestehenden Wettbewerbsnachteile zu beseitigen und Bürokratie spürbar abzubauen. Das würde den Wirtschaftsstandort Deutschland insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bei Einfuhren aus dem Drittland attraktiver machen."
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