Degressive Abschreibung im Koalitionsvertrag 2025
On-Off bei der degressiven Abschreibung beenden
Wie der Deutsche Steuerberaterverbands e.V. (DStV) schreibt, gibt es On-Off nicht nur in der Liebe; auch die degressive Abschreibung erlebe mittlerweile ein ständiges "Kommen und Gehen". Im Zuge des Wachstumschancengesetzes konnte sie zuletzt für im Zeitraum vom 1.4.2024 bis 31.12.2024 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden. Aktuell darf sie – nach jetzigen Rechtsstand – nicht zur Anwendung kommen.
Dies möchte die neue Regierung jedoch wieder ändern und verspricht via Koalitionsvertrag "… einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027".
Grundsätzlich sei dies ein äußerst begrüßenswertes Vorhaben, gäbe es nicht zwei Haken: Denn, was sich konkret hinter dem Begriff "Ausrüstungsinvestitionen" verbirgt, seit derzeit noch nicht klar. Eines sei jedoch gewiss: Die erneute zeitliche Begrenzung der Maßnahme ermögliche vor allem Unternehmen, die ohnehin bereits Investitionen geplant haben, satte Mitnahmeeffekte. Ein langfristige Investitionssicherheit hingegen werde nicht erreicht.
Bürokratischen Abschreibungsaufwand reduzieren
Neben einer dauerhaften Wiedereinführung der degressiven Abschreibung fordert der DStV zudem, den derzeit bestehenden bürokratischen Abschreibungsaufwand für die Praxis deutlich zu reduzieren. Die Empfehlungen der Expertenkommission "Bürgernahe Einkommensteuer" sind nach Auffassung des DStV hierfür richtungsweisend. Dies habe der DStV den politischen Akteuren bereits in seinen DStV-Positionen zur Bundestagswahl 2025 mit auf den Weg gegeben.
Um den bürokratischen Abschreibungsaufwand spürbar zu verringern, sollten daher aus Sicht des DStV folgende Maßnahmen zeitnah weiterverfolgt und umgesetzt werden:
- Die Wertgrenze für GWG-Sofortabschreibungen inflationsbereinigt auf 2.500 EUR anheben.
- Die Bildung eines Sammelpostens (sog. Poolabschreibung) erst nachgelagert zur o. g. GWG-Sofortabschreibung einrichten, sowie die Abschreibungsdauer für Sammelposten von 5 auf 3 Jahre verkürzen.
- Die Einführung einer Gruppierung von Wirtschaftsgütern oberhalb eines Sammelposten-Schwellenwerts von 10.000 EUR nach Nutzungsdauern unter Wegfall der bisherigen AfA-Tabellen.
- Die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses bei GWG streichen.
- Gesetzliche Klarstellung schaffen, dass die steuerlichen Regelungen zu GWG und Sammelposten in die Handelsbilanz übernommen werden dürfen.
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
8711
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
867
-
E-Rechnung
5289
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
495459
-
Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
405
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
3974
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3883
-
Neue Pflichtangaben bei Reverse-Charge-Leistungen
287
-
Behindertenpauschbetrag: Höhe, Anspruch & Steuer-Tipps
1641
-
Unbare Altenteilsleistungen in der Land- und Forstwirtschaft
152
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
10.07.2026
-
Dividenden aus Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten
09.07.2026
-
Diese Reform ist ein Reförmchen auf allen Ebenen
08.07.2026
-
Künstlersozialabgabe soll im Jahr 2027 auf 5 Prozent steigen
07.07.2026
-
Streichung des Steuervorteils der Deutschen Post
03.07.2026
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
02.07.2026
-
Koalition einigt sich auf Steuerentlastungen
02.07.20262
-
Höhere Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt
30.06.2026
-
ZEW regt gezielte Einkommensteuerentlastung der Mitte an
30.06.2026
-
Stellungnahme des DStV zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026
29.06.2026