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Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge


Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge

Das BMF hat sich zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG geäußert.

Muster zu Steuerbescheinigungen veröffentlicht

In einem umfangreichen Schreiben bezieht das BMF Stellung zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG und fasst das Schreiben v. 23.5.2022 neu. Mit dem Schreiben werden Muster zur Ausstellung der Steuerbescheinigungen veröffentlicht.

Umfangreiches BMF-Schreiben

Mit dem umfangreichen BMF-Schreiben werden wichtige Grundsätze zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 und 3 EStG erläutert, so beispielsweise

  • Allgemeine Regelungen (Muster der Steuerbescheinigung, Vergabe der Ordnungsnummer, Umfang der zu bescheinigenden Angaben, Elektronische Übermittlung u.v.m.)
  • Steuerbescheinigung für Privatkonten und/oder -depots sowie Verlustbescheinigung i. S. des § 43a Abs. 3 Satz 4 EStG (Muster I)
  • Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-Investmentfonds oder eines inländischen Betreibers/einer inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers einer InternetDienstleistungsplattform (Muster II)
  • Steuerbescheinigung der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle für Konten und/oder Depots bei Einkünften i. S. der §§ 13, 15, 18 und 21 EStG, bei Einkünften i. S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a, 2 EStG von beschränkt Steuerpflichtigen, bei Einkünften von Körperschaften, Vermögensmassen und Personenvereinigungen sowie bei Einkünften eines Investmentfonds oder eines Spezial-Investmentfonds (Muster III)
  • Besonderheiten Muster I und III
  • Anwendungsregelung und Nichtbeanstandungsregelung

BMF, Schreiben v. 16.5.2025, IV C 1 - S 2401/00008/014/051


Schlagworte zum Thema:  Bescheinigung , Kapitalertrag
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