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Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach DBA-Frankreich

Eine Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Art. 14 Abs. 1 des DBA-Frankreich regelt die Besteuerung beitragsfinanzierter Altersbezüge, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden.

Franzoesiche Flagge idyllisch kleine Stadt

Beitragsfinanzierte Altersbezüge

In Bezug auf die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten, gestützt auf Art. 25 Abs. 3 Satz 1 DBA-Frankreich, am 20.3.2025 eine Konsultationsvereinbarung unterzeichnet.

BMF, Schreiben v. 19.5.2025, IV B 2 - S 1301-FRA/01040/002/106



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