Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach DBA-Frankreich
Beitragsfinanzierte Altersbezüge
In Bezug auf die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten, gestützt auf Art. 25 Abs. 3 Satz 1 DBA-Frankreich, am 20.3.2025 eine Konsultationsvereinbarung unterzeichnet.
BMF, Schreiben v. 19.5.2025, IV B 2 - S 1301-FRA/01040/002/106
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