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Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach DBA-Frankreich


Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach DBA-Frankreich

Eine Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Art. 14 Abs. 1 des DBA-Frankreich regelt die Besteuerung beitragsfinanzierter Altersbezüge, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden.

Beitragsfinanzierte Altersbezüge

In Bezug auf die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Artikel 14 Abs. 1 DBA-Frankreich bei beitragsfinanzierten Altersbezügen, die an ehemalige Bedienstete des französischen öffentlichen Dienstes gezahlt werden, haben die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten, gestützt auf Art. 25 Abs. 3 Satz 1 DBA-Frankreich, am 20.3.2025 eine Konsultationsvereinbarung unterzeichnet.

BMF, Schreiben v. 19.5.2025, IV B 2 - S 1301-FRA/01040/002/106



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