Bremer Senat bringt Erhöhung der Citytax auf den Weg
Die entsprechende Gesetzesnovelle hat die Landesregierung am 20.5.2025 beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft weitergeleitet.
Ziel: Mehreinnahmen in Höhe von 1 Mio EUR jährlich
Damit sollen Mehreinnahmen in Höhe von 1 Mio EUR jährlich erreicht werden. Dazu hatte sich Bremen mit der Sanierungsvereinbarung gegenüber dem Stabilitätsrat verpflichtet. Sofern die erwarteten Mehreinnahmen aufgrund steigender Übernachtungszahlen den Sanierungsbeitrag von 1 Mio. EUR übersteigen, sollen die darüber hinausgehenden Einnahmen aus der Citytax auch ab 2026 weiterhin zu 40 Prozent für die Tourismusförderung eingesetzt werden.
Finanzsenator Björn Fecker sagte: "Bremen droht eine Haushaltsnotlage. Das Land ist deshalb gesetzlich verpflichtet, Kosten zu dämpfen und zu senken sowie Einnahmen zu erhöhen. Die moderate Erhöhung der Citytax dient dazu, das finanzielle Fundament des Landes und seiner beiden Städte zu stärken. Die Beherbergungsbetriebe haben nun ausreichend Zeit, ihre Kalkulation anzupassen. Während die Mehreinnahmen von einer Million Euro jährlich der Haushaltskonsolidierung dienen, werden 40 Prozent der darüber hinausgehenden Einnahmen aus der Citytax auch weiterhin für das Tourismusangebot und Marketing eingesetzt. Das lockt Gäste an und nützt nicht zuletzt den Beherbergungsbetrieben."
Erhebung als örtliche Aufwandssteuer
Die Citytax wird als örtliche Aufwandssteuer erhoben. Steuerschuldner sind die Betreiber der Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser und -wohnungen. Der Besteuerung unterliegen auch entgeltliche Übernachtungen in Gästezimmern und Ferienwohnungen, die von Vermietern über Internetplattformen wie airbnb, wimdu, holidu und weiteren angeboten werden. Die Einnahmen aus der Citytax sind nicht zweckgebunden, sie dienen aber auch der Finanzierung des Tourismusangebots in Bremen und Bremerhaven.
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