Ab 29.9.2016

Allen anfänglichen technischen Schwierigkeiten zum Trotz: Das sog. besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) kommt nun doch. Ab 29.9.2016 werden alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dann auf ihr elektronisches Postfach zugreifen können. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte den ursprünglich zum Jahresbeginn geplanten Starttermin aus technischen Gründen verschieben müssen.

Vorreiter beim elektronischen Rechtsverkehr

Dann – so der Präsident der BRAK – werden 165.000 Berufsträger und ihre ca. 300.000 Mitarbeiter die Möglichkeit haben, über ein höchsten Sicherheitsanforderungen genügendes System am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen und ihn langfristig gemeinsam mit Bund und Ländern fortzuentwickeln. Die deutsche Anwaltschaft sei damit Vorreiter bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz. Schriftsätze auf Papier würden bald der Vergangenheit angehören.

Sicherheitskarte bestellen

Rechtsanwälte, die bislang noch nicht die für die Nutzung des Postfachs erforderliche spezielle Sicherheitskarte – die beA-Karte Basis – bestellt haben, sollten dies jetzt tun. Alle bis 3 Monate vor dem beA-Start bestellten beA-Karten sollen spätestens bis zum 29. September 2016 ausgeliefert werden. Auch danach bleiben Bestellungen dauerhaft möglich. Die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer ist bestrebt, spätere Bestellungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

(Weitere Informationen unter http://bea.brak.de/2016/04/14/elektronisches-anwaltspostfach-geht-an-den-start/http://bea.brak.de/2016/04/14/elektronisches-anwaltspostfach-geht-an-den-start/)

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