Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / I. Wegfall des Verfahrens auf Zulassung der Beschwerde

Rz. 136 Das 1997 durch das Sechste VwGOÄndG eingeführte Zulassungsverfahren bei Beschwerden gegen Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren und im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (vgl. insofern § 146 Abs. 4–6 VwGO a.F.)[145] ist durch das RmBereinVpG vom 20.12.2001 wieder aufgehoben worden, weil sich die Zulassungsbeschwerde nicht bewährt hat. Die von ihr erhof...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 3. Begründung der zugelassenen Berufung; Frist

Rz. 35 Die Frist für die Begründung der zugelassenen Berufung beträgt für die antragsunabhängige verwaltungsgerichtliche Zulassung durch § 124a Abs. 1 S. 1 VwGO zwei Monate. Auf einen vor Fristablauf gestellten Antrag hin kann die Frist vom Vorsitzenden des Senats verlängert werden (§ 124a Abs. 3 S. 3 VwGO). Rz. 36 Die Begründung ist – sofern sie nicht gleichzeitig mit der Be...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 2. Vertretungszwang

Rz. 148 Für die Einlegung der Beschwerde und das Beschwerdeverfahren besteht grundsätzlich Vertretungszwang (§ 147 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 67 Abs. 4 S. 1 und 2 VwGO). Der Vertretungszwang gilt schon für die Einlegung der Beschwerde. Diese vorher streitig diskutierte Frage ist durch § 67 Abs. 4 S. 2 VwGO klargestellt. Rz. 149 Die durch § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO eingeräumte Möglichke...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 4. Entscheidung des OVG/VGH über den Antrag auf Zulassung der Berufung

Rz. 51 Über den Antrag auf Zulassung der Berufung entscheidet das OVG/der VGH durch Beschluss, wobei die Berufung zuzulassen ist, wenn einer der in § 124 Abs. 2 VwGO genannten Gründe (§ 124a Abs. 5 S. 1 und 2 VwGO). Rz. 52 Mit der Ablehnung des Antrages wird das Urteil rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 S. 4 VwGO). Rz. 53 Lässt das OVG/der VGH die Berufung ...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / a) BVerfG: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Berufungszulassungsgründe

Rz. 55 Die Berufung kann nur aus den in § 124 Abs. 2 VwGO genannten Gründen zugelassen werden.[49] Nach BVerfG[50] begegnen die in § 124 Abs. 2 Nr. 1–4 VwGO aufgeführten Zulassungsgründe als solche jedenfalls keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwe...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 4. Adressat der Begründung

Rz. 167 Die Begründung ist, sofern sie nicht bereits mit der Beschwerde vorgelegt worden ist, beim OVG/VGH einzureichen (§ 146 Abs. 4 S. 2 VwGO). Eine beim VG eingereichte Begründung wahrt diese Frist nur dann, wenn die Begründung innerhalb der Monatsfrist beim OVG eingeht. Zu einer unverzüglichen Weiterleitung – allerdings im normalen Geschäftsgang – ist das VG aber verpfli...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / III. Aktenvorlage und Auskünfte; Vorlage- und Auskunftspflicht (§ 99 VwGO)

Rz. 7 Nach § 99 Abs. 1 VwGO sind die Behörden grundsätzlich zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Die oberste Aufsichtsbehörde kann dabei die Vorlage von Urkunden oder Akten und die Auskunftserteilung verweigern, wenn dadurch staatliche Geheimhaltungsinteressen betroffen sind. Die Rechtsprechung des BVe...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 8. Antragserfordernis

Rz. 172 Innerhalb der Monatsfrist muss der Beschwerdeführer einen bestimmten Antrag stellen. Mit diesem Antrag legt der Beschwerdeführer nicht zuletzt vor dem Hintergrund des § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO fest, inwieweit eine Überprüfung der VG-Entscheidung erfolgen soll und darf. Das OVG prüft nämlich gemäß § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO nur die dargelegten Gründe.[176] Rz. 173 Enthält wed...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / I. Gesetzliche Regelungen

Rz. 181 Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann nach § 153 VwGO i.V.m. den Vorschriften des Vierten Buches der ZPO wiederaufgenommen werden. Dort sind die Voraussetzungen und das Verfahren für eine Wiederaufnahme in §§ 578–591 ZPO geregelt.[191]mehr

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§ 9 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit der Beschwerde

Rz. 8 Gegen die im ersten Rechtszug[22] ergangenen Endentscheidungen der Amtsgerichte in den Verfahren nach dem FamFG findet einheitlich die Beschwerde gem. § 58 Abs. 1 FamFG statt (Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 68). Das FamFG hat damit die vormalige systematische Zuordnung der ZPO übernommen, wonach Hauptsacheentscheidungen in Familiensachen mit der (befrist...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / VI. Rechtsmittel

Rz. 72 Der im Vollstreckungsverfahren ergangene Beschluss – auch der nach § 93 Abs. 1 S. 1 FamFG – ist nach § 87 Abs. 4 FamFG mit der sofortigen Beschwerde in entsprechender Anwendung der §§ 567 bis 572 ZPO anfechtbar.[200] Wenn die Festsetzung eines Zwangs- oder Ordnungsmittels bekämpft wird, hat die sofortige Beschwerde nach § 570 Abs. 1 ZPO aufschiebende Wirkung.[201] Sow...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / IV. Rechtsmittel

Rz. 32 Wird Verfahrenskostenhilfe ganz oder teilweise versagt, so ist dieser Beschluss gemäß § 76 Abs. 2 FamFG mit der sofortigen Beschwerde angreifbar; es gelten insoweit die §§ 567–572 ZPO und § 127 Abs. 2–4 ZPO entsprechend. Auch gegen die Ablehnung einer Beiordnung (siehe auch Rdn 24 ff.) ist die sofortige Beschwerde – ausnahmslos – statthaft.[161] Der Wert der anwaltlic...mehr

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§ 5 Der Verfahrensbeistand / IV. Rechtsmittel

Rz. 41 Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes, deren Ablehnung oder Aufhebung sind lediglich das Verfahren fördernde Zwischenentscheidungen und als solche nicht selbstständig anfechtbar.[113] Diese zu § 50 FGG streitige Frage hat der Gesetzgeber in § 158 Abs. 3 S. 4 FamFG geklärt. Auch wenn die Bestellung durch einen Rechtspfleger erfolgt ist, findet die Erinnerung gemäß ...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / G. Rechtsmittelkosten

Rz. 91 Gemäß § 84 FamFG sind die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels dem Beteiligten aufzuerlegen, der das Rechtsmittel eingelegt hat. Dies erfasst auch den Fall, dass der Beschwerdeführer sein Rechtsmittel zurücknimmt, das dann im Ergebnis erfolglos bleibt.[262] Andernfalls gelten die §§ 83 und 81 FamFG (zu letzterem siehe im Einzelnen § 10 Rdn 9 ff.). In der...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 4. Ausschluss der Beschwerde

Rz. 141 Die Beschwerde ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 5. Entscheidung über die Beschwerde

Rz. 153 Über die Beschwerde entscheidet das OVG/der VGH durch Beschluss (§ 150 VwGO). Die Beschwerdeentscheidung ist endgültig. Der Beschluss des OVG/VGH über die Beschwerde ist unanfechtbar. Eine weitere Beschwerde ist nach der VwGO nicht vorgesehen (§ 152 VwGO). Anders sollte es nur sein bei "greifbar gesetzeswidrigen Entscheidungen" mit schwerwiegenden Mängeln, die mit de...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / III. Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 VwGO)

Rz. 123 Bei Nichtzulassung der Revision ist die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 133 VwGO möglich (§ 133 Abs. 1 VwGO). Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen (§ 133 Abs. 2 S. 1 VwGO). Sie ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils zu b...mehr

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§ 2 Fahrerlaubnisrecht und ... / E. Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen

Rz. 57 Bei Rechtsbehelfen gegen behördliche Verfahrenshandlungen ist § 44a VwGO zu beachten. Danach können Rechtsbehelfe gegen behördliche Verfahrenshandlungen nur gleichzeitig mit den gegen die Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfen geltend gemacht werden. Rz. 58 § 44a VwGO ist nach BVerwG[49] nach wie vor geltendes Recht. Die Anwendung des § 44a VwGO darf aber nicht daz...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / IV. Beschwerdeeinlegung und Begründung

1. Beschwerdeeinlegung (§ 64 FamFG) Rz. 34 Zu beachten ist, dass – abweichend von der bisherigen Rechtslage –, die Beschwerde grundsätzlich nur noch bei dem Gericht eingelegt werden kann, dessen Entscheidung angefochten wird ­(iudex a quo, § 64 Abs. 1 S. 1 FamFG). Es entfällt damit die Beschwerdeeinreichung direkt beim Beschwerdegericht (iudex ad quem). Diese wesentliche Neue...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / d) Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO

Rz. 73 Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO nur dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist sowie im Interesse der Rechtseinheit und -klarheit geklärt werden muss.[86] Es muss maßgebend auf eine konkrete,...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / f) Verfahrensmangel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO

Rz. 79 Der Verfahrensmangel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO entspricht dem Verfahrensmangel in § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO.[97] Dieser muss vorliegen, geltend gemacht werden und die Entscheidung muss auf ihm beruhen. Ein Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die den Verfahrensablauf regelt und den Weg zum Urteil sowie die Art und Weise des Urteilserlasses. Erfas...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 1. Grundsatz § 63 Abs. 1 FamFG

Rz. 29 Gegen Entscheidungen erster Instanz gilt einheitlich eine Beschwerdefrist von einem Monat. Überholt ist damit die bislang mögliche unbefristete (einfache) Beschwerde. Zielrichtung des Gesetzgebers war die Verfahrensbeschleunigung und die Schaffung möglichst frühzeitiger Rechtsklarheit für alle Beteiligten.mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 9. Darlegung der Gründe, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist, und Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung

Rz. 174 Eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung liegt nur vor, wenn sich aus den fristgerecht vorgetragenen Gesichtspunkten die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses ergibt.[180] Die den angefochtenen Beschluss tragenden Rechtssätze oder die tatsächlichen Annahmen, auf denen diese Entscheidung beruht, müssen mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden....mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / c) Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

Rz. 67 Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten der Rechtssache i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind daran auszurichten, dass der Gesetzgeber hiermit negativ an die tatbestandlichen Voraussetzungen für den Erlass des Gerichtsbescheids (§ 84 VwGO) und die Übertragung an den Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) anknüpfen wollte. Rz. 68 Dass das VG über eine Klage ...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / V. Verfahrensablauf und Entscheidung

1. Gang des Beschwerdeverfahrens (§ 68 FamFG) Rz. 40 Die Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts ist durch § 68 Abs. 1 S. 2 FamFG ausgeschlossen, wenn sich die Beschwerde gegen eine Endentscheidung im Sinn des § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG in einer Familiensache richtet (zur einstweiligen Anordnung siehe § 7 Rdn 51). Wird dennoch abgeholfen, ist diese Entscheidung unwirksam und auf ein...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / VI. Begründung der vom VG oder OVG zugelassenen Berufung

Rz. 102 Ist die Berufung vom VG oder vom OVG zugelassen worden, so muss sie zwingend begründet werden: Rz. 103 D...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / V. Verwaltungsrechtsweg auch für Ausgleichsansprüche im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG

Rz. 10 § 40 Abs. 2 VwGO sieht wegen der Nähe zu den Amtshaftungsansprüchen (Art. 34 GG, § 839 BGB) bisher schon den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten vor für:mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 10. Maßgebender Zeitpunkt i.S.d. § 146 Abs. 4 VwGO; Änderungen des Sachverhalts

Rz. 178 Entgegen einer verbreiteten Meinung in Rechtsprechung und Literatur[187] sind Änderungen des Sachverhalts, die sich erst nach dem Ergehen des angefochtenen Beschlusses erster Instanz ergeben haben, nach NdsOVG[188] in einem Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO regelmäßig nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sie innerhalb der für die Begründung de...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 2. Ausnahmen

Rz. 30 Abweichend von der grundsätzlichen Beschwerdefrist von einem Monat ist die Beschwerde binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen bei einem Rechtsmittel gegenmehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 3. Rechtsbehelfe

Rz. 42 Es stehen die Rechtsbehelfe zur Verfügung, die im Verfahren zur Erteilung einer titelübertragenden Vollstreckungsklausel für und gegen einen Rechtsnachfolger gegeben sind wie z.B. § 11 RPflG; §§ 567, 731, 732, 768 ZPO.[56] Diese Rechtsbehelfe können sowohl vom Gläubiger als auch vom Schuldner geltend gemacht werden. Bei Umschreibung eines für den Erblasser günstigen Ur...mehr

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AGS 1/2017, Rechtsbehelf gegen Kostenfestsetzung des OLG

Leitsatz Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des OLG ist nur die befristete Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG statthaft. Hilft der Rechtspfleger nicht ab und legt er die Erinnerung dem Instanzgericht vor, so entscheidet dieses abschließend. Auch die Zulassung einer Rechtsbeschwerde kommt in diesem Fall nicht in Betracht. OLG München, Beschl. v. 8.7.201...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / b) Rechtsbehelfe

Rz. 117 Hinsichtlich der Rechtsbehelfe gelten die allgemeinen Bestimmungen und keine Besonderheiten. Die Regelung zum Pfändungsschutz nach §§ 811 ff. ZPO finden jedoch keine Anwendung. Auch nicht im Falle der Herausgabevollstreckung nach Sicherungsübereignung einer unpfändbaren Sache.[121]mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 92 Das Verfahren richtet sich selbst nach den Vorschriften des FamFG, was auch für die Beschwerde bei Ablehnung des Antrages nach § 792 ZPO gilt. Wird ein Erbschein erteilt, so steht dem Schuldner kein Rechtsbehelf zur Seite. Der Gläubiger hat seinerseits jedoch auch kein Beschwerderecht, wenn die Erteilung des Erbscheines abgelehnt wird oder aber später der Erbschein ei...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / A. Allgemeines

Rz. 1 Im Zuge der Schaffung des FamFG hat sich der Gesetzgeber bewusst für eine Neuordnung der Rechtsmittel entschieden.[1] Rechtsmittel gegen Endentscheidungen – seien es Hauptsacheentscheidungen oder einstweilige Anordnungen (siehe dazu § 7 Rdn 43 ff.) – ist nunmehr allein die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG. Wurde das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet, richtet es...mehr

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§ 14 Medizinisch-psychologi... / E. Vorbereitung – auch bei Rechtsbehelf gegen den Entzug der Fahrerlaubnis

Rz. 17 Da es bei der MPU um die Erkenntnis eines Problems und eine stabile Verhaltensänderung beim Betroffenen geht, muss der Einzelne an sich arbeiten. Das ist hart und kann in der Regel nicht ohne kompetente Hilfe erfolgreich geleistet werden. Daher ist eine Begleitung zur Verhaltensänderung erforderlich; das ist die "Vorbereitung" auf die MPU. Rz. 18 Um möglichst bald die ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 3. Rechtsbehelfe und Antrag

Rz. 65 Hier gilt das zur Zwangsvollstreckung eines Auskunftsantrages nach § 888 ZPO Geschriebene entsprechend (siehe Rdn 46 ff.).mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 4. Erledigung der Hauptsache in der Beschwerdeinstanz (§ 62 FamFG)

Rz. 54 Kommt es zu einer Erledigung der Hauptsache in der Beschwerdeinstanz[144] oder nach Erlass der erstinstanzlichen Entscheidung und Beschwerdeeinlegung,[145] so führt dies grundsätzlich zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels, weil eine Rechtsmittelbeschwer bzw. ein Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers nach Erledigung des Verfahrensgegenstandes nicht mehr gegeben is...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 38 Wird in den Nachlass vollstreckt, obwohl ein Titel gegen den Testamentsvollstrecker fehlt, kann dieser Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO einlegen oder Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Dabei ist zu beachten, dass diese Klage unbegründet ist, wenn der Testamentsvollstrecker in Anbetracht des materiellen Rechtes die Zwangsvollstreckung dulden muss.[52] Der Te...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / aa) Rechtsbehelf wird Erfolg haben

Rz. 74 Der Rechtsbehelf wird Erfolg haben, weil der angegriffene VA nicht nur rechtswidrig ist, sondern den ASt. auch in seinen Rechten verletzt.[116] Insofern erfolgt zweifelsfrei eine Aussage darüber, dass der Rechtsbehelf Erfolg haben wird. Hier besteht kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit des VA.mehr

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§ 9 Rechtsmittel / I. Statthaftigkeit

Rz. 59 Gemäß § 70 Abs. 1 FamFG kann gegen eine Entscheidung des Beschwerdegerichts Rechtsbeschwerde eingelegt werden, wenn das Beschwerdegericht diese durch Beschluss zugelassen hat. Über die Zulassung ist im Ausgangsbeschluss zu entscheiden. Enthält dieser keinen ausdrücklichen Ausspruch zur Zulassung, ist das Rechtsmittel nicht zugelassen. Die nachträgliche Zulassung der R...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 1. Beschwerdeeinlegung (§ 64 FamFG)

Rz. 34 Zu beachten ist, dass – abweichend von der bisherigen Rechtslage –, die Beschwerde grundsätzlich nur noch bei dem Gericht eingelegt werden kann, dessen Entscheidung angefochten wird ­(iudex a quo, § 64 Abs. 1 S. 1 FamFG). Es entfällt damit die Beschwerdeeinreichung direkt beim Beschwerdegericht (iudex ad quem). Diese wesentliche Neuerung hat der Gesetzgeber mit einer ...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 2. Beschwerdebegründung

Rz. 38 Nach § 65 FamFG soll die Beschwerde – im Interesse der Verfahrensförderung – begründet werden. Da § 65 Abs. 1 FamFG (anders als der in Ehe- und Familienstreitsachen geltende § 117 Abs. 1 FamFG) jedoch als Soll-Vorschrift ausgestaltet ist, führt eine mangelnde Begründung nicht dazu, dass die Beschwerde als unzulässig verworfen wird.[107] Auch in Fällen, in denen eine i...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 1. Gang des Beschwerdeverfahrens (§ 68 FamFG)

Rz. 40 Die Abhilfebefugnis des Ausgangsgerichts ist durch § 68 Abs. 1 S. 2 FamFG ausgeschlossen, wenn sich die Beschwerde gegen eine Endentscheidung im Sinn des § 38 Abs. 1 S. 1 FamFG in einer Familiensache richtet (zur einstweiligen Anordnung siehe § 7 Rdn 51). Wird dennoch abgeholfen, ist diese Entscheidung unwirksam und auf ein Rechtsmittel hin aufzuheben.[113] Lediglich ...mehr

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AGS 1/2017, Rechtsbehelf ge... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig, jedoch unbegründet. Die Rechtspflegerin hat die Festsetzung der Vergütung zu Recht abgelehnt. 1. Gegen den Beschluss des Rechtspflegers beim OLG im Kostenfestsetzungsverfahren ist nicht die sofortige Beschwerde nach § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, sondern die befristete Erinnerung nach § 104 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 11 Abs. 2 S. 1, S. 6 RPflG statthaft (siehe § ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 3. Einwendungen und Rechtsbehelfe

Rz. 78 Die Entscheidung über den Antrag nach § 888 Abs. 1 ZPO fällt der Richter des Vollstreckungsgerichtes und nicht ein Rechtspfleger gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 RPflG. Die Entscheidung fällt durch Beschluss. Der Schuldner kann sich gegen eine Ladung zum Termin nicht mit Rechtsbehelfen wehren, da die Ladung unanfechtbar ist. Wenn jedoch Zwangsmittel gem. § 888 Abs. 2 ZPO angewan...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 4. Einwendungen und Rechtsbehelfe

Rz. 55 Sofern man den Schuldner des Auskunftsanspruchs berät, ist der Schuldner ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch nach Erlass des Festsetzungsbeschlusses er die geschuldete Handlung jederzeit ausführen kann. Sobald er dies tut, ist die Zwangsvollstreckung einzustellen, falls der Gläubiger die Erfüllung erklärt und sie mittels § 775 Nr. 4 ZPO nachgewiesen werden kann...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 87 Die Besonderheit bei § 894 ZPO ist gerade, dass kein Vollstreckungsorgan tätig werden muss und als Voraussetzung die formelle Rechtskraft des Titels erforderlich ist. Dementsprechend scheiden alle Rechtsbehelfe aus. Rz. 88 Kosten entstehen im Rahmen des § 894 ZPO nicht, mit Ausnahme der Kosten, die durch die Erwirkung des Titels entstehen, welche nach den Vorschriften ...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 3. Fristbeginn

Rz. 31 Die Rechtsmittelfrist beginnt gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 FamFG mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses. Ist die Entscheidung einem im Ausland lebenden und anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten bekannt zu geben, so beginnt die Rechtsmittelfrist nicht, wenn für das Gericht erkennbar die Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung nicht vorliegen, d.h. etwa di...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / II. Frist und Form der Rechtsbeschwerde

Rz. 65 Die Rechtsbeschwerde ist nach § 71 Abs. 1 FamFG binnen einer Frist eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses beim Rechtsbeschwerdegericht, also beim BGH durch einen dort zugelassenen Anwalt einzureichen (§ 114 Abs. 2 FamFG; siehe aber für Behörden § 114 Abs. 3 FamFG).[180] Das Beschwerdegericht hat keine Abhilfebefugnis, auch um eine Beschleunigung d...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / III. Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts

Rz. 69 Auch das Rechtsbeschwerdegericht nimmt eine Zulässigkeitsprüfung vor. Ebenso wie nach § 561 ZPO wird die Rechtsbeschwerde in Verfahren nach dem FamFG zurückgewiesen, wenn zwar eine Rechtsverletzung vorliegt, sich die angegriffene Entscheidung aber aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 74 Abs. 2 FamFG). Die Begründetheitsprüfung wird im Übrigen durch die Rechtsbes...mehr