Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Sonstiger Inhalt des Steuerbescheids (einschl. Rechtsbehelfsbelehrung)

Rz. 46 Über den zur Abgrenzung des persönlichen, sachlichen und zeitlichen Regelungsgehalts notwendigen Inhalt hinaus enthält der Steuerbescheid weitere Teile, deren Fehlen den Steuerbescheid nicht nichtig macht, jedoch andere Rechtswirkungen entfaltet. Da diese Teile nicht zum Regelungsbereich des Steuerbescheids gehören, werden sie nicht von der Bestandskraft erfasst. Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Systematik und Zulässigkeit

Rz. 83 Abs. 4, eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, enthält die Regelung für ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerfestsetzungen.[1] Die neue Vorschrift ist nach Art. 97 § 1 Abs. 11 EGAO auf alle bei Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen Verfahren anzuwenden. Nach Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes tritt es am 1.1.2017 in Kraft. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.2 Steuerbescheid als verbindliche Entscheidung über den Steueranspruch

Rz. 5 Das Steuerfestsetzungsverfahren ist seinem Wesen nach auf die bindende und endgültige Entscheidung über den Steueranspruch gerichtet. Diese Entscheidung ergeht im Steuerbescheid. Der Steuerbescheid als eine der Bestandskraft fähige Entscheidung über den Steueranspruch stellt grundsätzlich die endgültige Klärung des Bestehens oder Nichtbestehens des Steueranspruchs in e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2 Zeitpunkt der Steuerfestsetzung

Rz. 29 Keine Bestimmung enthält das Gesetz darüber, zu welchem Zeitpunkt die Steuerfestsetzung vorzunehmen ist. Die Finanzverwaltung bestimmt nach ihrem Ermessen, wann sie eine Steuerfestsetzung vornimmt bzw. in welcher Reihenfolge sie die Steuerfälle bearbeitet. Eine Grenze bilden nur die Festsetzungsverjährung und die Verwirkung. Die Ermessensentscheidung über den Zeitpunk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Begriff der Besteuerungsgrundlagen

Rz. 52 Der Begriff der Besteuerungsgrundlagen wird vom Gesetz an mehreren Stellen verwendet, neben § 157 Abs. 2 AO in § 162 Abs. 1 und 3 AO, in § 163 AO sowie in § 199 AO. Dabei erscheint § 199 AO in einer Form, in der üblicherweise Legaldefinitionen gekleidet sind. Es liegt daher die Annahme nahe, dass § 199 AO eine Legaldefinition des Begriffs der Besteuerungsgrundlagen, w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 7 Folgen fehlender bzw. fehlerhafter Prüfungsanordnung (Verwertungsverbot)

Rz. 17 Wird eine Außenprüfung trotz fehlerhafter oder fehlender Prüfungsanordnung durchgeführt (z. B. Ausdehnung der Prüfung auf eine Steuerart/einen Besteuerungszeitraum, die/der nicht von der Prüfungsanordnung erfasst ist), stellt sich die Frage, ob die Ergebnisse dieser Außenprüfung für die Besteuerung verwendet werden dürfen (Verwertungsverbot). Hinzuweisen ist darauf, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Verhältnis des Steuerbescheids zum Grundlagenbescheid, Abs. 2

Rz. 44 Ein Steuerbescheid ist Folgebescheid, wenn er auf einem anderen Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) in der Weise beruht, dass die in dem Grundlagenbescheid bindend festgesetzten Besteuerungsgrundlagen ohne eigene Prüfung in den Folgebescheid zu übernehmen sind.[1] Während das sachliche Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid durch § 182...mehr

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Ein Antrag § 32d Abs. 4 EStG kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nachträglich gestellt werden

Leitsatz Ein Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 4 EStG ist grundsätzlich in der ESt-Erklärung zu stellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine solche Antragstellung nicht zuzumuten ist, weil der Antrag ins Leere gegangen und damit rechtlich bedeutungslos gewesen wäre. Sachverhalt Die Kläger erzielten Kapitaleinkünfte von ca. 33.000 EUR. Außerdem erklärten sie zunächst g...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.5 Über- und zwischenstaatliches Recht

Rz. 14 Der Vorbehalt zwischenstaatlicher Vereinbarungen (vgl. § 23 Abs. 4 Satz 2 VwVfG) ist im Sozialrecht wegen § 30 Abs. 2 SGB I entbehrlich. Danach gehen Vorschriften des überstaatlichen (supranationalen) Rechts (insbesondere EU-Recht) sowie Vorschriften des zwischenstaatlichen (internationalen) Rechts (insbesondere Sozialversicherungsabkommen) vor. Demzufolge können die ...mehr

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Jansen, SGB X § 19 Amtssprache / 2.1 Grundsatz der Amtssprache

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Amtssprache deutsch. Dies gilt sowohl für den schriftlichen als auch den mündlichen Vortrag der Behörde und der Beteiligten. Unter "deutsch" ist, jedenfalls im Schriftverkehr, in erster Linie die deutsche Hochsprache zu verstehen, daneben sind aber auch die Fach- und Umgangssprache prinzipiell zulässig. Außerdem können – jedenfalls bei mündli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2 Rechtsbehelfe

6.2.1 Gegen die Ermittlungshandlungen Rz. 62 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung selbst, dass Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen sie ist daher nicht gegeben.[2] Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte können sowoh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 12 Gegen den Zerlegungsbescheid sind der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO und, wenn dieser ganz oder teilweise erfolglos geblieben ist, die Klage zum FG gegeben.[1] Grundsätzlich sind der Stpfl. und die beteiligten Steuerberechtigten i. S. d. § 350 AO beschwert, wenn sie vortragen, in ihren Belangen beeinträchtigt zu sein. Der Stpfl. ist nur dann nicht i. S. d. § 350...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.2 Gegen die Übermittlung der Informationen

Rz. 63 Da die Entscheidung, Amtshilfe zu gewähren, und die Erteilung einer Auskunft im Amtshilfeweg keine Verwaltungsakte sind[1], kann der von ihr Betroffene weder Einspruch einlegen noch Anfechtungsklage erheben.[2] Diese Rechtsbehelfe würden ihm zudem im Regelfall nichts nützen, da sie zu spät kommen. Demgegenüber kann eine vorbeugende Unterlassungsklage[3] oder nach § 41...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.1 Gegen die Ermittlungshandlungen

Rz. 62 Gegen die Verwaltungsakte, die die deutsche Finanzbehörde im Rahmen ihrer Ermittlungen erlässt, ist der Einspruch gegeben.[1] Die Entscheidung selbst, dass Amtshilfe gewährt werden soll, ist dagegen kein Verwaltungsakt. Ein Einspruch gegen sie ist daher nicht gegeben.[2] Mit dem Einspruch gegen einzelne Verwaltungsakte können sowohl die Einwendungen geltend gemacht we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Die Regelungen der §§ 185 bis 190 AO über die Zerlegung und Zuteilung schließen sich, wenn sie nach dem Gesetz in Betracht kommen[1] und ihre Voraussetzungen vorliegen, an die Festsetzung der Steuermessbeträge in den Steuermessbescheiden an. Sie enthalten rein verfahrensrechtliche Regelungen für die Zerlegung und Zuteilung von Steuermessbeträgen. Das materielle Zerlegu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 6.2.3 Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens

Rz. 64 Die Inanspruchnahme von Amtshilfe setzt neben dem Vorliegen entsprechender zwischenstaatlicher Rechtsgrundlagen auch voraus, dass sie erforderlich ist. So muss die Finanzbehörde zunächst versuchen, den Sachverhalt durch Mitwirkung des Stpfl. aufzuklären. Gegen das Stellen eines Amtshilfeersuchens kann der Betroffene mangels Verwaltungsakts[1] keinen Einspruch und kein...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: Kosten für Einrichtung und Hausrat werden nicht vom Höchstbetrag für Unterkunftskosten gekappt

Leitsatz Seit 2014 sind Unterkunftskosten im Rahmen einer inländischen doppelten Haushaltsführung nur mit maximal 1.000 EUR pro Monat als Werbungskosten abziehbar. Das Finanzgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass angemessene Kosten für Einrichtungsgegenstände und Hausrat der Zweitwohnung nicht unter diesen Höchstbetrag fallen. Eine abschließende Klärung obliegt nun d...mehr

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Klose, SGB I § 56 Sonderrec... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 34 Benz, Der Übergang von Sozialleistungsansprüchen auf Dritte durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen, WzS 1993 S. 235, 272. Berchtold/Trésoret, Zu den Grenzen der gerichtskostenrechtlichen Privilegierung als Sonderrechtsnachfolger, NZS 2014 S. 241. Bigge/Merten, Ausgewählte Problemstellungen im Bereich der Sonderrechtsnachfolge und der Vererbung bei Sozialleistungen am...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.1 Steuerlicher Kinderleistungsausgleich

Rz. 19 Die Durchführung des steuerlichen Familienleistungsausgleichs wurde der Bundesfinanzverwaltung, vertreten durch das BZSt übertragen. Bei der Ausführung bedient sich das BZSt[1] der Bundesagentur für Arbeit und der ihr nachgeordneten Agenturen für Arbeit. Die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden, die der Fachaufsicht des BZSt unterliegen.[2] Personelle und sächlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.1 Steuervergütung

Rz. 40 Das Kindergeld wird monatlich als Steuervergütung gezahlt; die Freibeträge werden erst bei der Veranlagung berücksichtigt. Das Kindergeld ist somit steuertechnisch eine Vorauszahlung auf eine erst im Veranlagungsverfahren mögliche steuerliche Kinderentlastung.[1] Tatsächlich stellt es aber, da der Kinderfreibetrag nur bei einem kleinen Teil (Rz. 6) der stpfl. Kinderge...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / M. Die Gebühren bei den Rechtsmitteln in der Zwangsvollstreckung

I. Die Erinnerung nach § 766 ZPO Rz. 117 Das Erinnerungsverfahren gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG gebührenrechtlich zur jeweiligen angegriffenen Vollstreckungsmaßnahme. In der Folge löst diese für den Gläubigervertreter keine zusätzliche Gebühr aus, sondern ist mit der 0,3-Verfahrensgebühr für die Vollstreckungsmaßnahme abgegolten. Rz. 118 Anders verhält es sich mit dem Bevo...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Unterschiedliche Gebührensätze

Rz. 58 Unterschiedliche Gebührensätze sind für die Einigungsgebühr in den Nrn. 1000–1006 VV RVG geregelt. Nr. 1001 VV RVG (Aussöhnungsgebühr) gilt bei der Erhaltung einer ernstlich gefährdeten Ehe oder Lebenspartnerschaft, Nr. 1002 VV RVG in Verwaltungsangelegenheiten und die Nrn. 1005, 1006 VV RVG beziehen sich auf Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten. ...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / VIII. Nichterlass von Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid

Rz. 44 Wird der Erlass eines Mahnbescheides wegen dessen mangelnder maschineller Bearbeitungsfähigkeit abgelehnt, steht dem Antragsteller gegen diese Entscheidung die sofortige Beschwerde nach § 691 Abs. 3 ZPO i.V.m. §§ 567 ff. ZPO zu. Das Beschwerdeverfahren stellt nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine besondere Gelegenheit dar, für die der RA eine weitere 0,5-Verfahrengebühr nac...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / I. Die Erinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 117 Das Erinnerungsverfahren gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG gebührenrechtlich zur jeweiligen angegriffenen Vollstreckungsmaßnahme. In der Folge löst diese für den Gläubigervertreter keine zusätzliche Gebühr aus, sondern ist mit der 0,3-Verfahrensgebühr für die Vollstreckungsmaßnahme abgegolten. Rz. 118 Anders verhält es sich mit dem Bevollmächtigten des Schuldners, der...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / III. Die Klagen nach §§ 767, 771 und 805 ZPO

Rz. 122 Kommt es im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu einem Klageverfahren, so bestimmen sich die Gebühren des RA nicht nach den besonderen Bestimmungen für die Zwangsvollstreckung, sondern nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses. Es fallen die Verfahrens- und Terminsgebühr wie in jedem gerichtlichen Erkenntnisverfahren nach Nrn. 3100 bzw. 3104 VV RVG an. Es erfolgt weder ei...mehr

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§ 1 Einführung / C. Das "jeweilige" Übergangsrecht

Rz. 21 Mit dem RVG wurde eine "ewige" Übergangsregelung in § 60 RVG geschaffen, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn das RVG geändert wird. Das erspart eine Übergangsvorschrift in jedem Änderungsgesetz. Maßgebliche Grenze für die Rechtsanwendung ist der Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 22 Die Vergütung ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nach dem alten Recht zu ...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 4. Vorzeitige Beendigung

Rz. 74 § 15 Abs. 4 RVG regelt, dass bereits entstandene Gebühren nicht wegfallen, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, soweit es das Gesetz nicht anders bestimmt. Hier spiegelt sich der Pauschalcharakter der Abs. 1 und 2 wider. Die Gebühr, die mit der ersten Tätigkeit entsteht, entfällt nicht, wenn es nicht zu weiteren Tätigkeiten kommt. Ein...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO

Rz. 121 Anders als die Erinnerung nach § 766 ZPO stellt die sofortige Beschwerde nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eine besondere Angelegenheit dar und löst die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV RVG aus. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob der RA den Gläubiger oder den Schuldner vertritt. Im Verfahren der sofortigen Beschwerde ist nicht ausgeschlossen, dass es zu einem gerich...mehr

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§ 2 Überblick, Begrifflichk... / 1. Dieselbe, verschiedene, besondere Angelegenheiten

Rz. 84 Mit den §§ 16–19 RVG ist die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, für diverse Verfahrensarten – fast ausschließlich für gerichtliche Verfahren und Zwangsvollstreckungsverfahren – beantwortet. Rz. 85 Wann es sich bei einer Tätigkeit um dieselbe Angelegenheit handelt und der RA damit die Gebühren nur einmal beanspruchen kann, ergibt sich aus § 16 RVG. D...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / V. Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 39 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Wann verschiedene oder besondere Angelegenheiten vorliegen, ergibt sich aus §§ 17 und 18 RVG. Zu unterscheiden ist, die – zu vergütende – Vollstreckungsmaßnahme, d.h. der gesamte Vorgang zur Durchführung einer Zwangsvollstreckung, z.B. der Pfändung von Arbeitslohn und die...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / 4. Sonstiger Verzugsschaden i.S.v. § 288 Abs. 5 BGB

Rz. 138 Die EU hat am 16.2.2011 die Neufassung der Zahlungsverzugsrichtlinie[61] beschlossen, um das Zahlungsverhalten der Schuldner durch weitere Sanktionen zu verbessern. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem "Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr" am 29.7.2014 die EU-Richtlinie in nationales Gesetz umgesetzt und die Regelung des § 288 Abs. 5 BGB aufgeno...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / b) Abschluss eines Vertrages/einer Zahlungsvereinbarung

Rz. 12 Erforderlich ist der Abschluss eines Vertrages, d.h. zweier korrespondierender Willenserklärungen, der den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der abgeschlossene Vertrag als "Einigung" oder "Vergleich" bezeichnet wird. Vielmehr kommt es auf den Inhalt der getroffenen Regelungen an. Rz. 13 Hinweis Damit...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / c) Wirtschaftliche Auswirkungen

Rz. 88 Die betragsmäßigen Auswirkungen bei Beachtung des reduzierten Wertes ab einem Streitwert von 500,01 EUR sind deutlich, wobei bis zu einem Anspruchswert von 2.500,00 EUR (davon 20 % = 500,00 EUR) in dem § 31b-RVG-Bereich überhaupt keine Anhebung stattfindet, da sich eine erste Erhöhung erst ab einem 20 %-igen Gegenstandswert von 500,01 EUR ergibt:mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Rechtsmittel

Rn 36 Gegen die gerichtliche Anordnung oder das Versäumen einer Bekanntmachung auf Basis des § 23 ist kein Rechtsmittel statthaft. Dies gilt auch für einen Absonderungsberechtigten, der sich gegen ein Eintragungsersuchen des Insolvenzgerichts wenden möchte.[49] In Betracht kommt allenfalls ein Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung nach § 839 Abs. 1 BGB. Da...mehr

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AGS 3/2017, Erfolgreicher A... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG in der ab dem 1.8.2013 geltenden Fassung ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt bestellt oder beigeordnet word...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenskoste... / 2 Aus den Gründen

Die Zulässigkeit des Rechtsmittels soll dahinstehen. Zweifel ergeben sich aus dem Umstand, dass ein Antragsteller gegen eine Entscheidung im vereinfachten Unterhaltsverfahren nur in eng umrissenen Grenzen ein Rechtsmittel einlegen kann (vgl. Zöller, 31. Aufl., 2015, § 256 FamFG Rn 5 m.w.N.). Der Rechtsmittelweg im Verfahrenskostenprüfungsverfahren reicht aber grundsätzlich n...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrensgebüh... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte den Antrag des Antragstellers als unbegründet verworfen, den gemeinschaftlichen Erbschein des AG als unrichtig einzuziehen, hilfsweise für kraftlos zu erklären. Gegen diesen Beschluss hatte sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde unter Ankündigung einer Begründung gewandt. Die Beschwerdeschrift ist dem Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegner gegen Empf...mehr

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AGS 3/2017, Keine Wertfests... / 1 Sachverhalt

Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen hat das VG das Vollstreckungsverfahren eingestellt, der Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens auferlegt und den Streitwert "gem. §§ 52 Abs. 1, 63 Abs. 2 S. 1 GKG auf 3.750,00 EUR festgesetzt." Dagegen hat der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin Beschwerde eingelegte. Das VG hat der Beschwerde nicht abgeholfen und das Re...mehr

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AGS 3/2017, Keine Verfahren... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist unbegründet. 1. Ein Beteiligter, der die Kosten für die Erklärung der Ausschlagung einer Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht nur mit Hilfe der Sozialleistungen aufbringen kann, die er bezieht, muss diese Leistungen einsetzen, um die Kosten zu tragen. Das Gesetz sieht die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die vorbezeichnete Erklärung nicht vor....mehr

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AGS 3/2017, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Die Wertfestsetzung beruht auf den §§ 47 Abs. 1, 48 Abs. 1, 41 Abs. 1, Abs. 2 GKG, 3, 9 S. 1 ZPO. Dabei war neben der mit der Berufung angefochtenen Verurteilung zur Räumung und unbedingten Zahlung auch der auf die Verurteilung zur künftigen Nutzungsentschädigung entfallende Wert zu berücksichtigen. Diesen hat die Kammer gem. §§ 48 Abs. 1 GKG, 3, 9 S. 1 ZPO mit dem 3½-fachen...mehr

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AGS 3/2017, Streitwert eine... / 3 Anmerkung

Wird auf laufende Nutzungsentschädigungen (§ 546a BGB) als zukünftige Leistung geklagt (§ 259 ZPO), so greift nicht § 41 Abs. 1 GKG. Vielmehr ist der Wert nach § 48 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. den für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels geltenden Vorschriften zu ermitteln. Die überwiegende Rspr. geht dabei nicht von dem Mietwert aus, der a...mehr

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FoVo 3/2017, P-Konto: Begre... / 3 Der Praxistipp

Unzutreffendes Rechtsmittel Das AG hat die Eingabe der Schuldnerin als Erinnerung nach § 766 ZPO behandelt. Das begegnet Zweifeln. Dem Vollstreckungsorgan wurde kein Verfahrensfehler bei der Pfändung des Kontoguthabens nach § 833 ZPO vorgeworfen. Der Pfändungsfreibetrag stand ebenfalls nicht zur Diskussion. Auch hat die Schuldnerin keinen Schutzantrag nach § 850k Abs. 4 ZPO g...mehr

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AGS 3/2017, Streitwerterhöh... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere gem. § 32 Abs. 2 RVG, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG statthaft und gem. §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG fristgemäß eingelegt. In der Sache hat die Beschwerde keinen Erfolg. Das LG hat bei der Bemessung des Streitwertes den geltend gemachten entgangenen Gewinn zutreffend nicht berücksichtigt. 1. Es entspricht – worauf das LG bereits zutreff...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Versorgungsausgleich

Ein materiell beteiligter Versorgungsträger kann sein Rechtsmittel nicht auf eine unrichtige Handhabung des § 18 VersAusglG stützen, die ausschließlich ein bei einem anderen Versorgungsträger intern auszugleichendes Anrecht betrifft [im Anschluss an die Senatsbeschl. v. 2.9.2015 – XII ZB 33/13, FamRZ 2015, 2125 und v. 9.1.2013 – XII ZB 550/11, FamRZ 2013, 612] (BGH, Beschl. ...mehr

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AGS 3/2017, Fiktive Termins... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) vom 23.7.2013 (BGBl I, 25...mehr

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zerb 3/2017, Wirksamkeit ei... / Aus den Gründen

Das vorliegende Verfahren unterfällt den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, denn nach Art. 111 Abs. 1 S. 1 iVm Abs. 2 FGG-RG kommt es nicht auf das Erbscheinsverfahren nach dem Erblasser oder auf das Datum des Erbscheins an, sondern allein auf die Einleitung des hier in Rede stehenden Ei...mehr

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AGS 3/2017, Vorsteuerabzugs... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Berufungsurteils sowie auf die Berufung der Klägerin zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils und zur Stattgabe der Klage. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Klägerin stehe kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Umsatzsteuerbeträge zu. Die Beklagte sei gem. § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Nr. 10 Buchst. a) UStG ni...mehr

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zfs 3/2017, Haftung eines Z... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… Das hält der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Mit der vom BG gegebenen Begründung kann ein Anspruch der Kl. gem. § 280 Abs. 1 BGB nicht verneint werden." [11] 1. Rechtsfehlerfrei geht das BG davon aus, dass zwischen der Kl. und dem Bekl. ein Zuschauervertrag zustande gekommen ist. Revisionsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Annahme des BG, der Bekl. ...mehr