Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 2. Umfang der Darlegung und substantiierter Vortrag bzgl. der Zulassungsgründe

Rz. 83 Neben der konkreten Benennung eines Zulassungsgrundes bedarf es näherer Erläuterung, aus welchen Gründen der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegen soll. Erforderlich ist daher z.B. in Bezug auf den Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegen...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / IV. Anschlussrechtsbeschwerde und Sprungrechtsbeschwerde

Rz. 72 Nach § 73 FamFG kann bis zum Ablauf einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Begründungsschrift hinsichtlich der Rechtsbeschwerde Anschlussrechtsbeschwerde eingelegt werden. Rz. 73 Abweichend von der bisherigen Rechtslage wurde mit § 75 FamFG die Sprungrechtsbeschwerde eingeführt. Unter Verzicht auf das Beschwerdeverfahren kann direkt eine Entscheidung der Rech...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / II. Beschwerdeberechtigung

Rz. 19 § 59 FamFG knüpft bei der Frage der Beschwerdeberechtigung inhaltlich an § 20 Abs. 1 FGG an. Nach altem wie neuem Recht steht die Beschwerde jedem zu, dessen Recht durch die gerichtliche Maßnahme beeinträchtigt ist.[50] Allein daraus, dass ein Beschwerdeführer ein berechtigtes Interesse an einer Entscheidung hat, folgt noch kein subjektives Recht, aus dem sich eine Be...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 4. Rechtsbehelfe

Rz. 13 Unterbricht der Gerichtsvollzieher unter Hinweis auf § 52 GVGA die Zwangsvollstreckung und erklärt, es sei die Bestellung eines besonderen Vertreters notwendig, kann der Gläubiger gem. § 11 Abs. 1 S. 2 RPflG Erinnerung beim Vollstreckungsgericht einlegen. Wird durch das Vollstreckungsgericht der Antrag des Gläubigers auf Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 77...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / a) Frage nach den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs; Evidenzfälle

aa) Rechtsbehelf wird Erfolg haben Rz. 74 Der Rechtsbehelf wird Erfolg haben, weil der angegriffene VA nicht nur rechtswidrig ist, sondern den ASt. auch in seinen Rechten verletzt.[116] Insofern erfolgt zweifelsfrei eine Aussage darüber, dass der Rechtsbehelf Erfolg haben wird. Hier besteht kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit des VA. bb) Feststellung ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 26 Wird die Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass versucht, obwohl einer der erforderlichen Titel gegen einen Miterben fehlt, kann auch derjenige Miterbe, gegen den ein Titel vorliegt, die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO einlegen. Auch kann der Miterbe, gegen den kein Titel vorliegt, Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO einlegen. Allerdings ist die Kl...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / b) Rechtsbehelfe

Rz. 142 Wird der Antrag nach § 887 Abs. 1 oder Abs. 2 ZPO abgelehnt, kann der Gläubiger die sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO einlegen. Das gleiche Recht steht mit der Einschränkung des § 567 Abs. 2 ZPO auch dem Schuldner zu.mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 156 Gegen die Ablehnung eines Pfändungsbeschlusses hat der Gläubiger die Möglichkeit gem. § 11 Abs. 1 S. 2 RPflG zur befristeten Rechtspflegererinnerung, sofern nicht nach § 5 RPflG der Richter entschieden hat. Dann ist die sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO zulässig. Der Schuldner hat die Möglichkeit nach § 766 ZPO Erinnerung gegen die Vollstreckung einzulegen.mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 2. Beschwerdeentscheidung

Rz. 45 Das Beschwerdegericht entscheidet durch Beschluss. Grundsätzlich hat es in der Sache selbst zu entscheiden (§ 69 Abs. 1 S. 1 FamFG). Eine Zurückverweisung an das erstinstanzliche Gericht ist nur statthaft, wenn (§ 69 Abs. 1 S. 2 und 3 FamFG)mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 21 Wird § 778 ZPO nicht beachtet, so hat der Erbe die Möglichkeit nach § 766 ZPO entweder die Vollstreckungserinnerung vorzubringen oder aber die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Im Rahmen einer Nichtbeachtung von § 778 Abs. 2 ZPO können nicht nur der Schuldner, sondern auch andere Nachlassgläubiger Vollstreckungserinnerung einlegen. Wird unzulässigerweise eine Volls...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 44 Wurde die Nachlassverwaltung angeordnet und vollstreckt ein Gläubiger des Erben in den Nachlass, so kann der Nachlassverwaltung gem. § 784 Abs. 2 ZPO die Aufhebung der Zwangsvollstreckungsmaßnahme verlangen. § 89 Abs. 1 InsO schließt die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens durch die Zwangsvollstreckung der Insolvenzgläubiger aus. Dementsprechend kann der Insolve...mehr

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AGS 1/2017, Rechtsbehelf ge... / Leitsatz

Gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des OLG ist nur die befristete Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG statthaft. Hilft der Rechtspfleger nicht ab und legt er die Erinnerung dem Instanzgericht vor, so entscheidet dieses abschließend. Auch die Zulassung einer Rechtsbeschwerde kommt in diesem Fall nicht in Betracht. OLG München, Beschl. v. 8.7.2016 – 34 S...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 3. Rechtsbehelfe

Rz. 98 Nach § 773 ZPO ist eine Widerspruchsklage des Nacherben möglich. Danach soll ein Gegenstand, der zu einer Vorerbschaft gehört, nicht im Wege der Zwangsvollstreckung veräußert oder überwiesen werden, wenn die Veräußerung oder die Überweisung im Falle des Eintritts der Nacherbfolge nach § 2115 BGB dem Nacherben gegenüber unwirksam ist. Der Nacherbe kann dann nach Maßgab...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / X. Rechtsbehelf

Rz. 134 Gegen die Ablehnung eines Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung kann Beschwerde eingelegt werden, die zu begründen ist ( § 146 Abs. 4 VwGO); zu Einzelheiten zur Beschwerde siehe unten § 58 Rdn 138 ff. Die Beschwerde gegen den Erlass der einstweiligen Anordnung hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (§ 149 Abs. 1 S. 1 VwGO).mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 164 Wird die beantragte Vollstreckungsklausel nicht erteilt, besteht die Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 RPflG. Wird der Erinnerung nicht abgeholfen, ist diese als Beschwerde anzusehen, so dass anschließend das Beschwerdegericht nach § 11 Abs. 2 S. 3–5 RPflG entscheidet. Dabei ist jedoch wegen § 567 ZPO darauf zu achten, dass es ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung in... / b) Rechtsbehelfe

Rz. 136 Wird dennoch in das Eigentum des Nießbrauchers gepfändet, so steht dem Nießbraucher die Möglichkeit einer Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO zur Verfügung. Entsteht die Forderung erst nach Nießbrauchbestellung, so ist eine Individualvollstreckung gegen den Nießbraucher ausgeschlossen.[143] Sofern allerdings der Gläubiger gegen den Nießbraucher wegen persönlicher Sc...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / F. Anwaltszwang

Rz. 85 Der Anwaltszwang[256] vor den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten für Familiensachen im Sinn des § 111 FamFG ist in § 114 Abs. 1 FamFG abschließend geregelt. Demnach besteht in Kindschaftssachen, die als Scheidungsfolgesachen geführt werden, durchgängig Anwaltszwang. Dies gilt nach zutreffender Auffassung auch für den Fall, dass erstinstanzlich ein Scheidungsverbun...mehr

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§ 9 Rechtsmittel / 3. Anschlussbeschwerde

Rz. 53 § 66 FamFG ermöglicht die Anschlussbeschwerde. Sie muss angesichts des fehlenden Begründungszwangs für die Beschwerde ebenfalls nicht begründet werden (arg. § 65 FamFG). Sie unterliegt keiner Anschlussfrist, kann also auch noch nach Ablauf der eigenen (Haupt-)Beschwerdefrist eingelegt werden.[133] Unerheblich ist hierbei, wann die Tatsachen entstanden sind, auf die di...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / I. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rz. 129 Vorschriften Was die Rechtsmittel im Erbscheinsverfahren anbelangt, ist in zweierlei Hinsicht zu differenzieren: Zum einen richtet sich die Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs nach dem Organ, das en...mehr

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AGS 1/2017, Rechtsbehelf ge... / 1 Sachverhalt

Der Senat hatte den Antrag der Erinnerungsgegnerin (= Schiedsbeklagte, Antragstellerin im Aufhebungsverfahren) auf Aufhebung eines zu ihrem Nachteil ergangenen inländischen Schiedsspruchs zurückgewiesen. Der Erinnerungsführer legte für die unterlegene Erinnerungsgegnerin in deren Namen Rechtsbeschwerde beim BGH ein, bat um Überlassung der Gerichtsakten und beantragte Fristver...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / II. Befristete Erinnerung

Rz. 195 Die befristete Erinnerung ist zulässig bei Rechtspflegerentscheidungen, gegen die nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben ist (z.B. § 567 Abs. 2 S. 2 ZPO: Beschwerdewert nicht über 200 EUR). Zuständig zur Entscheidung über diese Erinnerung ist gem. § 11 Abs. 2 S. 3 RPflG der Richter des Vollstreckungsgerichts. Zuvor kann ...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / b) Eindeutige Entscheidung bzgl. Erfolgsaussicht ist nicht möglich – Erfolgsaussicht in der Hauptsache und Interessenabwägung

Rz. 83 Maßgebend ist hier vor allem die Erfolgsaussicht des Rechtsbehelfs in der Hauptsache. Rz. 84 Das Suspensivinteresse des ASt. hat umso größeres Gewicht, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat; umgekehrt hat das Vollziehungsinteresse umso mehr Gewicht, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat.[123] Rz. 85 Im Falle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 VwGO wird ...mehr

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§ 14 Gesetzestexte / A. Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27.11.2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel IIa-VO)

Rz. 1 (Amtsblatt Nr. L 338 vom 23.12.2003, S. 1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission (1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2), nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (3), in E...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 1. Entscheidungen des Nachlassrichters

Rz. 130 Gegen die Entscheidungen des Amtsrichters in Nachlassverfahren ist die befristete Beschwerde, § 58 FamFG, der statthafte Rechtsbehelf.mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 3. Beschwerde gegen die Ablehnungsanordnung

a) Statthaftigkeit Rz. 138 Soweit der Richter einen Erbscheinsantrag ablehnt, ist die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Gegen eine Verfügung des Rechtspflegers ist ebenfalls die Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 58 Abs. 1 FamFG zulässig. b) Form der Einlegung aa) Adressat der Beschwerde Rz. 139 Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss a...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 7. Beschwerdeerwiderung

Rz. 154 Hat der Gegner des Mandanten Rechtsmittel eingelegt, so empfiehlt sich trotz der Amtsermittlungspflicht, die auch für das Beschwerdegericht gilt, eine Stellungnahme, in der auf tatsächliche und/oder rechtliche Gesichtspunkte hingewiesen wird. Ein entsprechender "Antrag" könnte wie folgt lauten: Muster 12.14: Beschwerdeerwiderung Muster 12.14: Beschwerdeerwiderung ______...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / e) Vertretung

Rz. 143 Der Beschwerdeführer kann sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, § 10 FamFG.mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 5. Beschwerde gegen die Ablehnung der Einziehungsanordnung

a) Statthaftigkeit Rz. 150 Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss – sogenannter Beharrungsbeschluss[271] – das Rechtsmittel der Beschwerde zu, § 58 Abs. 1 FamFG, und zwar unabhängig davon ob der Richter oder der Rechtspfleger entschieden hat.[272] N...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Statthaftigkeit

Rz. 150 Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss – sogenannter Beharrungsbeschluss[271] – das Rechtsmittel der Beschwerde zu, § 58 Abs. 1 FamFG, und zwar unabhängig davon ob der Richter oder der Rechtspfleger entschieden hat.[272] Nach § 11 Abs. 1 RP...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Form der Einlegung

aa) Adressat der Beschwerde Rz. 139 Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, § 64 Abs. 1 FamFG ( judex a quo ). Die Möglichkeit, auch bei dem Beschwerdegericht Beschwerde einzulegen, ist entfallen. Damit soll das Beschwerdeverfahren beschleunigt werden. bb) Form Rz. 140 Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Statthaftigkeit

Rz. 147 Wurde ein Feststellungsbeschluss bereits erlassen und der Erbschein aber noch nicht erteilt, kann er mit der Beschwerde angefochten werden.[266]mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / d) Frist

Rz. 142 § 63 Abs. 1 S. 1 FamFG bestimmt, dass die Beschwerde gegen eine erstinstanzliche Entscheidung binnen einer Frist von einem Monat zu erheben ist.mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / aa) Adressat der Beschwerde

Rz. 139 Die Beschwerde ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, § 64 Abs. 1 FamFG ( judex a quo ). Die Möglichkeit, auch bei dem Beschwerdegericht Beschwerde einzulegen, ist entfallen. Damit soll das Beschwerdeverfahren beschleunigt werden.mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Form und Frist

Rz. 148 Bezüglich Form und Frist darf auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe oben Rdn 139 ff.).mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 4. Beschwerde gegen den Feststellungsbeschluss

a) Statthaftigkeit Rz. 147 Wurde ein Feststellungsbeschluss bereits erlassen und der Erbschein aber noch nicht erteilt, kann er mit der Beschwerde angefochten werden.[266] b) Form und Frist Rz. 148 Bezüglich Form und Frist darf auf die obigen Ausführungen verwiesen werden (siehe oben Rdn 139 ff.). c) Beschwerdebefugnis Rz. 149 Gegen die Erteilungsanordnung kann sich nur derjenige...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 1 Aus den Gründen

Zu entscheiden war nach Vorlage an die zuständige Strafkammer über die von Rechtsanwalt G. mit Schriftsatz eingelegte "Beschwerde" gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Die Eingabe ist zwar als "Beschwerde" bezeichnet worden. Tatsächlich ist jedoch die Erinnerung statthaft. Denn gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütu...mehr

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 4. Außervollzugsetzung der erstinstanzlichen Entscheidung durch das Beschwerdegericht

Rz. 59 Nach § 55 FamFG kann das Beschwerdegericht vor der Entscheidung (auch, wenn eine erstinstanzliche einstweilige Anordnung in Rede steht) auf Antrag oder von Amts wegen eine einstweilige Anordnung erlassen und insbesondere die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses aussetzen. Hierzu wird insbesondere dann Anlass bestehen, wenn in der erstinstanzlichen Entscheidung ei...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / c) Kausalität zwischen fehlender Rechtsbehelfsbelehrung und Fristversäumnis

Rz. 421 Enthält der Beschluss des Nachlassgerichts nicht die erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG, so kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 17 Abs. 1 und 2 FamFG nur bei Kausalität zwischen der fehlenden oder unzureichenden Rechtsbehelfsbelehrung und der Fristversäumnis in Betracht.[393] Daran mangelt es nicht nur bei einer anwaltlich vertre...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Beschwerdeberechtigung

Rz. 151 Da es sich bei der Einziehung des Erbscheins um ein Amtsverfahren handelt, ist lediglich die materielle Beschwerde des Rechtsmittelführers Voraussetzung einer zulässigen Beschwerde, § 59 Abs. 1 FamFG. Er muss schlüssig darlegen[274] oder zumindest behaupten, dass er durch die Erteilung des Erbscheins in seinem Erbrecht beeinträchtigt ist. Ein formelle Beschwer nach §...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Beschwerde, § 11 Abs. 1 S. 1 RPflG i.V.m. § 58 Abs. 1 FamFG

Rz. 131 Nach dem Rechtspflegergesetz ist gegen Entscheidungen des Rechtspflegers das Rechtsmittel gegeben, das nach den "allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften" zulässig ist, § 11 Abs. 1 RPflG. Das bedeutet, dass in den Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit Verfügungen des Rechtspflegers grundsätzlich mit der Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG anfechtbar sind.mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / a) Statthaftigkeit

Rz. 138 Soweit der Richter einen Erbscheinsantrag ablehnt, ist die Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Gegen eine Verfügung des Rechtspflegers ist ebenfalls die Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. § 58 Abs. 1 FamFG zulässig.mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / f) Beschwerdeberechtigung

Rz. 144 Für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags ist sowohl die materielle, § 59 Abs. 1 FamFG, als auch die formelle Beschwer, § 59 Abs. 2 FamFG, Voraussetzung. aa) Materielle Beschwer, § 59 Abs. 1 FamFG Rz. 145 Eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG liegt vor, wenn ein privatrechtliches oder öffentlich-rechtliches s...mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / 2. Anfechtung von Feststellungsbeschlüssen

Rz. 137 Muster 12.12: Beschwerdeantrag Muster 12.12: Beschwerdeantrag Ich beantrage, wie folgt zu beschließen:mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / c) Notwendiger Inhalt

Rz. 141 Die Beschwerdeschrift muss nicht ausdrücklich das Wort Beschwerde enthalten; jedoch müssen der Beschwerdeführer, die angegriffene Entscheidung und das Begehren, dass die Entscheidung durch eine höhere Instanz überprüft werden soll, erkennbar sein.[256] Auch ein bestimmter Antrag und eine Begründung sind nicht erforderlich.[257]mehr

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§ 12 Erbscheinsverfahren / b) Befristete Erinnerung

Rz. 132 Ausnahmsweise lässt § 11 Abs. 2 RPflG die befristete Erinnerung zu, wenn gegen die Entscheidung "nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht gegeben ist". Hintergrund dieser Regelung ist, dass zumindest eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden kann, Art. 19 Abs. 4 GG. Der Rechtspfleger kann einer derartigen Erinnerung abh...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / dd) Zurückweistung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung

Rz. 401 Gegen die Zurückweisung des Antrags auf Aufhebung der Nachlassverwaltung ist das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde statthaft, §§ 58 ff. FamFG. Gegen den Beschluss über die Aufhebung der Nachlassverwaltung steht sowohl den Nachlassgläubigern als auch den Erben die befristete Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG zu.mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / I. Sofortige Beschwerde

Rz. 191 Die sofortige Beschwerde ist gem. § 11 Abs. 1 RPflG, § 793 ZPO zulässig bei Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts. Vollstreckungsentscheidungen sind richterliche bzw. Rechtspfleger-Beschlüsse des Vollstreckungsgerichts, die nach vorheriger Anhörung auf eine tatsächliche und rechtliche Würdigung des beiderseitigen Vorbringens ohne mündliche Verhandlung ergehen kön...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / a) Schriftlich oder zur Niederschrift

Rz. 54 Ein Telefonat genügt nicht.[74] Auch ein mündlich vorgetragener Widerspruch, über den lediglich ein Aktenvermerk angelegt wird, reicht nicht aus.[75] Rz. 55 Der Widerspruch kann allerdings auch zur Niederschrift eingelegt werden. Rz. 56 Die Übermittlung fristwahrender Schriftstücke mittels Telefax ist (in allen Gerichtszweigen) uneingeschränkt zulässig.[76] Nach gefesti...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / IV. Kostenerinnerung gem. § 66 GKG

Rz. 197 Gegen den Kostenansatz des Kostenbeamten ist gem. § 66 GKG die unbefristete Erinnerung gegeben. Der für den Kostenansatz zuständige Beamte kann der Erinnerung abhelfen. Hilft er ihr nicht ab, so legt er sie zur Entscheidung dem Rechtspfleger vor, der für die Entscheidungen im Versteigerungsverfahren zuständig ist. Ist der Rechtspfleger selbst der Kostenbeamte, muss e...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / a) Die Formalien der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 419 Die nach § 39 FamFG vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss sich auf das statthafte Rechtsmittel oder den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang erstrecken.[391]mehr