Fachbeiträge & Kommentare zu Polizei

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / d) Freiheitsentziehende Maßnahmen

Rz. 130 Im Rahmen der Inobhutnahme muss das Jugendamt grundsätzlich versuchen, auf das Kind oder den Jugendlichen mit sozialpädagogischen Mitteln einzuwirken.[444] Allein unter den in § 42 Abs. 5 SGB VIII genannten engen Voraussetzungen kommen ausnahmsweise freiheitsentziehende Maßnahmen in Betracht,[445] da jeweils nicht der Aspekt der Gefahrenabwehr im Vordergrund steht, s...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / II. Automatisierter Kennzeichenabgleich aufgrund Polizeigesetz

Rz. 98 Mit Urteil des BVerfG v. 11.3.2008 – 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07 [207] hat das BVerfG Gesetze der Länder Hessen (§ 14 Abs. 5 HessSOG) und Schleswig-Holstein (§ 184 Abs. 5 SH LVwG) für nichtig erklärt, welche die Polizei zum automatisierten Abgleich der Kfz-Kennzeichen vorbeifahrender Fahrzeuge mit Fahndungsdaten ermächtigen sollten.[208] Die Verfassungsmäßigkeit der...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Wird ein Kfz auf behördliche Veranlassung abgeschleppt, so handelt es sich um eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung. Rechtsgrundlagen der Vollstreckung sind hier die landesrechtlichen Verwaltungsvollstreckungsgesetze bzw. die landesrechtlichen Polizei- und Ordnungsgesetze mit ihren Regelungen über den "Zwang". Denkbar ist auch ein auf die "unmittelbare Ausführung"...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / III. Geschwindigkeitsmessungen durch Kommunen

Rz. 33 In allen Bundesländern gibt es interne Regelungen zur Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. Eine gute Zusammenstellung gibt Sobisch.[69] In den Ländern gibt es allerdings durchaus Unterschiede. So ist die Geschwindigkeitsüberwachung teilweise ausschließlich Aufgabe der Polizei. Soweit in den Ländern eine Geschwindigkeitsüberwachung durch kommunale Übe...mehr

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§ 47 Eingreifen und Abschle... / I. Polizeiliche Generalklausel als Rechtsgrundlage behördlichen Eingreifens

Rz. 1 Versperrt ein Fahrzeug auf privatem Grund einem Berechtigten die Zufahrt oder Ausfahrt oder hindert es ihn an der Nutzung seines Parkplatzes, kann eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne der polizeilichen Generalklausel vorliegen, die ein behördlich veranlasstes Abschleppen rechtfertigen kann. Rz. 2 Als betroffene Schutzgüter i.S.d. öffentlichen Sicherheit k...mehr

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§ 51 Warnung vor Radarkontr... / B. Aus der Rechtsprechung

Rz. 3 Eine Warnung vor einer Radarkontrolle stellt nach Ansicht des OVG NRW [2] einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit i.S.d. polizeilichen Generalklausel dar. Durch die Warnung wird die aufgabengemäße Funktionsfähigkeit des Staates betroffen. Im Kern geht es um die Funktionsfähigkeit polizeilicher Arbeit jedenfalls insoweit, als die der Verkehrssicherheit dienende Maß...mehr

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§ 47 Eingreifen und Abschle... / B. Polizeiliche Sicherstellung des Kfz zum Schutz des Eigentums

Rz. 23 Gemäß landesrechtlichem Polizeirecht (vgl. z.B. Art. 25 Nr. 2 BayPAG; § 21 Nr. 2 SaarlPolG, § 26 Nr. 2 NdsSOG) kann die Polizei im Rahmen der ihr subsidiär obliegenden Aufgabe des Schutzes privater Rechte (vgl. z.B. Art. 2 Abs. 2 BayPAG; § 1 Abs. 3 SaarlPolG; § 1 Abs. 3 NdsSOG) ein Kfz sicherstellen (dazu ausführlich oben § 45 Rdn 21 ff.), um den Eigentümer oder den r...mehr

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zfs 1/2017, Fahrerlaubnisen... / Leitsatz

Wird anlässlich der polizeilichen Durchsuchung einer Wohnung, die der Betr. allein bewohnt, unter anderem eine zum unmittelbaren Konsum vorbereitete portionierte Linie aus Amphetaminpulver mit daneben liegendem Röhrchen aufgefunden und erklärt der Betr. anschließend hierzu gegenüber der Polizei, er sei Gelegenheitskonsument, so steht ein die Fahreignung ausschließender Konsu...mehr

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / F. Straßennutzung durch sog. Randgruppen; Alkohol im öffentlichen Straßenraum

Rz. 121 Rechtsprechung: BayVGH, Beschl. v. 27.10.82 – 8 N 82 A.277 (zur Münchener Altstadt-Fußgänger-Satzung); OLG Saarland, Beschl. v. 15.9.1997 – Ss(Z) 221/97(62/97), zfs 1997, 473 = NJW 1998, 251[234] zur Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen, in der das Nächtigen, Betteln und Niederlassen zum Genuss von Alkohol auße...mehr

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / C. Amtshaftungsansprüche (Art. 34 GG, § 839 BGB)

Rz. 11 Zieht der Staat private Unternehmer zur Erfüllung ihm obliegender Aufgaben auf privatrechtlicher Grundlage heran, so hängt die Qualifikation der Tätigkeit des Unternehmers als hoheitlich oder nicht hoheitlich von dem Charakter der wahrgenommenen Aufgabe, der Sachnähe der übertragenen Tätigkeit zu dieser Aufgabe und dem Grad der Einbindung des Unternehmers in den behör...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / I. Ausgangspunkt: Geltung der allgemeinen Regeln über die Inanspruchnahme des Störers

Rz. 7 Sowohl beim Abschleppen als auch beim späteren Abschleppkostenbescheid[9] richtet sich die Frage des "richtigen Adressaten" nach den allgemeinen polizei- und ordnungsrechtlichen Regeln über den Störer (Verhaltensstörer, Zustandsstörer, Nichtstörer: vgl. §§ 4 bis 6 Musterentwurf PolizeiG; §§ 6, 7, 9 PolG BW, Art. 7, 8, 10 BayPAG; §§ 13, 14, 16 ASOG Bln; §§ 5 bis 7 BbgPo...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / I. Ermessensfehlerfreie Entscheidung, ob abgeschleppt wird

Rz. 2 Die Beurteilung der Frage, ob zum Abschleppen eingeschritten wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Diese hat die im Einzelfall maßgeblichen Gegebenheiten und die in Betracht kommenden Handlungsalternativen in den Blick zu nehmen.[3] Insofern gelten die allgemeinen Grundsätze (kein Ermessensnichtgebrauch, kein Ermessensfehlgebrauch, keine Ermessensüberschr...mehr

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / VIII. Demonstration in Form eines "rollenden Straßentheaters"

Rz. 107 Versammlungsrechtliche Beschränkungen, die eine Demonstration in Form eines "rollenden Straßentheaters" mit Lastkraftwagen und mehreren Begleitfahrzeugen bei der Anfahrt und Einfahrt des Fahrzeugverbandes in Fußgängerzonen regeln, sind grundsätzlich zulässig, soweit sie verhältnismäßig sind.[214]mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / a) Vereinbarung von pauschalen Vergütungen

Rz. 52 Die Vereinbarung von pauschalen Vergütungen zwischen Polizei und Abschleppunternehmen ist angesichts des Umstandes, dass das Abschleppen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erheblich beeinträchtigender Fahrzeuge häufig erfolgen muss, sachdienlich und entspricht unabweisbaren Bedürfnissen der Verwaltungspraktikabilität. Schließlich dient es auch der gleichmäßi...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / f) Das Jugendamt

Rz. 81 Für das Jugendamt[210] stellt sich zuweilen die Frage, ob es an der Vollstreckung mitwirken soll (§ 88 Abs. 2 FamFG bzw. § 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 IntFamRVG), wenn es mit der richterlichen Entscheidung nicht einverstanden ist. Eine Verpflichtung allein aufgrund einfachen Rechts besteht nicht (Wortlaut der vorgenannten Vorschriften: "in geeigneten Fällen"). Lehnt das Jugen...mehr

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§ 28 Reaktion im Besonderen... / A. Disziplinarmaßnahmen im Beamtenrecht

Rz. 1 Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen (§ 47 Abs. 1 S. 1 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern – Beamtenstatusgesetz /BeamtStG). Auch verkehrsrechtliche Verstöße können insofern beamtenrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. So kann der Beamte z.B. durch eine strafrechtlic...mehr

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§ 16 Bindung der Verwaltung... / A. Gesetzeslage

Rz. 1 § 3 Abs. 3 und Abs. 4 StVG lauten: [1] Zitat (3) Solange gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis ein Strafverfahren anhängig ist, in dem die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 des Strafgesetzbuchs in Betracht kommt, darf die Fahrerlaubnisbehörde den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens ist, in einem Entziehungsverfahren nicht berücksichtigen. Dies gilt nicht, w...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / 2.49. VGT 2011, Arbeitskreis VI, "Bewegung im ruhenden Verkehr"

Rz. 46 Zitat "... 4. Der Arbeitskreis spricht sich für eine konsequente Durchsetzung der Parkvorschriften aus. Hierfür ist eine intensive Überwachung durch die Polizei und die kommunalen Ordnungsbehörden unerlässlich." 5. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist eine hoheitliche Aufgabe. Für eine Übertragung dieser Aufgabe auf Private bedürfte es einer gesetzlichen Grundlage ...mehr

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§ 28 Reaktion im Besonderen... / I. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Rz. 33 Gemäß § 48 Abs. 1 FeV bedarf einer FE zur Fahrgastbeförderung – als einer zusätzlichen Erlaubnis –, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungs...mehr

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§ 23 Verkehrsunterricht (§ 48 StVO)

Rz. 1 Wer Verkehrsvorschriften nicht beachtet, ist auf Vorladung der Straßenverkehrsbehörde oder der von ihr beauftragten Beamten verpflichtet, an einem Unterricht über das Verhalten im Straßenverkehr teilzunehmen, § 48 StVO.[1] Rz. 2 Zweck der Norm ist es, die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen durch Belehrung derjenigen, die im Straßenverkehr Fehler begangen haben, zu h...mehr

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§ 7 Betäubungsmittel und Ar... / a) Einlassung des Betroffenen

Rz. 70 Der dargestellte typische Verlauf zeigt, dass zunächst auch hier wieder die Einlassung des Betroffenen von maßgeblicher Bedeutung ist. Wenn der Betroffene mehrere Konsumepisoden ("ich rauche jedes Wochenende", "ich habe vor einer Woche und vor zwei Tagen einen Joint geraucht") angibt, wird es dem Anwalt schwer fallen, von diesen Festlegungen wieder los zu kommen. Rz. ...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / a) Fall

Rz. 125 Der Kläger begehrte in diesem Fall[269] die Aufhebung des Bescheids des beklagten Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht (BayLDA), in dem ihm durch das Landesamt unter anderem untersagt wurde, mit seiner in seinem Fahrzeug eingebauten On-Board-Kamera während der Autofahrt permanente Aufnahmen des von ihm befahrenen öffentlichen Bereichs zu machen. Das VG Ans...mehr

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§ 32 Anerkennung einer in e... / D. Umfang der Fahrberechtigung

Rz. 43 Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die in Deutschland ihren Wohnsitz nehmen, unterliegen in vollem Umfang den Regelungen über die Probezeit (so ausdrücklich: § 2a Abs. 1 S. 2 bis 4 StVG). Bei einem Verkehrsverstoß kann anhand des Erteilungsdatums im Führerschein festgestellt werden, ob die Anwendung der deutschen Vorschriften über die Probezeit in Betracht komm...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / b) Die Obhutsperson des Kindes (Elternteil, Pflegeeltern, Freunde, etc.)

Rz. 77 Die Obhutsperson versucht zuweilen, durch einseitige und möglichst dramatische Darstellung des Falles einen Mitleidseffekt zu erzielen und Solidarität der örtlichen Presse – ggf. auch der Schule und des Jugendamts – für sich zu beanspruchen. Die Öffentlichkeit wirft hier dem Gericht, dem Gerichtsvollzieher und der Polizei schnell mangelnde Sensibilität oder sogar Unme...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / 2. Haftanordnung und Vollzug

Rz. 44 Für den Vollzug der Haft verweist § 89 Abs. 3 S. 2 FamFG auf § 802g Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 und §§ 802h und 802j Abs. 1 ZPO. Die Ordnungshaft beträgt danach mindestens einen Tag (§ 6 Abs. 2 EGStGB) und höchstens sechs Monate (§ 802j Abs. 1 S. 1 ZPO). Mit der Haftanordnung ist ein Haftbefehl zu erlassen, in dem der Gläubiger, der Schuldner und der Grund der Verhaftung a...mehr

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§ 37 Rechtsnatur der Verkeh... / VI. Konsequenz aus einem Verstoß gegen eine Verkehrsregelung

Rz. 27 Denkbar ist hier zunächst die Erfüllung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen.[52] Konsequenz aus dem Verstoß gegen eine das Abstellen eines Fahrzeugs verbietende Verkehrsregelung kann das Abschleppen sein (siehe dazu ausführlich § 43 Rdn 1 ff. und die darauffolgenden Kapitel). So stellt z.B. das Abschleppen eines unter Verstoß gegen ein Verkehrszeichen oder eine Verkeh...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / a) Werkvertrag zwischen Betroffenem und der Stelle, die begutachtet

Rz. 81 Nach § 11 Abs. 6 S. 5 FeV erfolgt die Untersuchung aufgrund eines Auftrages durch den Betroffenen. Zwischen dem Betroffenen und der Stelle, die begutachtet, wird ein Werkvertrag abgeschlossen mit allen zivilrechtlichen Konsequenzen (zB. Anspruch auf mangelfreies Gutachten).[206] Rz. 82 Der Betroffene hat die Fahrerlaubnisbehörde darüber zu unterrichten, welche Stelle e...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / II. Abschleppkosten in atypischen Fällen: Ermessen trotz "gebundener Verwaltung"

Rz. 4 Das Ermessen der Behörde hinsichtlich der Frage, ob und von wem Kosten erhoben werden sollen, verdichtet sich im Regelfall auf Kostenerhebung beim Störer. Mit Blick auf die strenge verschuldensunabhängige Haftung des Polizei- und Ordnungsrechts kann auch dann, wenn die im Rahmen der Ersatzvornahme einschlägige Rechtsvorschrift eindeutig formuliert, dass "für die Ausfüh...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / II. Verkehrskontrollen nach § 36 Abs. 5 StVO

Rz. 17 Gemäß § 36 Abs. 5 S. 1 StVO dürfen Polizeibeamte Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zur Verkehrserhebung anhalten (vgl. dazu auch § 37 Rdn 18 ff.). Dabei handelt es sich um präventive, verkehrsbezogene Maßnahmen, zu denen auch die Prüfung von Fahrer, Fahrtüchtigkeit des Fahrers, "Papiere" (insbesondere Füh...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / 3. Störerauswahl

Rz. 16 Im Rahmen der Störerauswahl, welches von mehreren Fahrzeugen abgeschleppt werden soll, besteht Ermessen, das pflichtgemäß ausgeübt werden muss. Auf der Primärebene der tatsächlichen Gefahrenabwehr (Abschleppen) ist auch dann, wenn zwei Störer unabhängig voneinander die Gefahr verursacht haben, ohne dabei bewusst zusammengewirkt zu haben, jeder der Störer als für den g...mehr

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§ 28 Reaktion im Besonderen... / II. Dienstfahrerlaubnisse, §§ 26, 27 FeV

Rz. 34 Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnisse); der Inhaber der Dienstfahrerlaubnis darf von ihr nur während der Dauer des Dienstverhältnisses Gebrauch machen, § 26 FeV. Auch die Dienstfahrerlaubnis erlischt mit der Entziehung der allgemeinen F...mehr

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§ 6 Alkohol und Fahreignung / aa) Allgemeines

Rz. 30 Diese Tatbestandsvoraussetzung ist weit gefasst, jedoch kein Auffangtatbestand.[44] Reicht es doch aus, dass "sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen". Es kommen also alle tatsächlichen Umstände in Betracht, die darauf hindeuten, dass der Betreffende einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen nicht ...mehr

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§ 32 Anerkennung einer in e... / 3. Umtausch eines Führerscheins mit Wohnsitzeindruck in Führerschein ohne Wohnsitzeindruck

Rz. 20 Auch in dem Fall, dass der zunächst erteilte EU-Führerschein mit einer eingedruckten deutschen Wohnadresse in einen anderen Führerschein umgetauscht wird, in den keine Wohnadresse eingetragen ist (siehe hierzu auch oben Rdn 7), folgt keine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn der frühere Führerschein (mit inländischer Wohnadresse) und der spätere Führersc...mehr

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§ 10 Alter und Eignungszweifel / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei der Beurteilung eines älteren FE-Inhabers ist zunächst zu berücksichtigen, dass gewisse Leistungsminderungen bei allen Menschen im höheren Lebensalter zu erwarten sind. Demgegenüber kann damit gerechnet werden, dass ältere FE-Inhaber aufgrund ihrer langjährigen Verkehrserfahrungen und gewohnheitsmäßig geprägter Bedienungserfahrungen geringe Leistungsdefizite auszug...mehr

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§ 46 Allgemeine Rechtmäßigk... / I. Grundsatz

Rz. 28 Ein verbotswidrig geparktes Kfz darf nur abgeschleppt werden, wenn die Maßnahme zur Gefahrenbeseitigung geeignet und erforderlich ist, der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne entspricht sowie dem betroffenen Fahrzeugführer oder -halter zumutbar ist.[51] Insbesondere reicht die Vollziehbarkeit eines Halteverbots (z.B. Zeichen 283) alleine grundsätzlich nicht, um das E...mehr

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§ 12 Punktsystem in der bis... / I. Sinn der Regelung

Rz. 49 Hintergrund dieser Regelung ist der Betroffene, der "auf einen Schlag" 14 oder 18 Punkte erreicht oder überschritten hat, ohne dass die Maßnahmen des Punktsystems wirksam werden konnten.[60] Denn die relativ strenge Folge der Fiktion der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und des Entzugs der FE beim Erreichen bzw. Überschreiten von 18 Punkten soll erst dann...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / b) Einleitung eines Hilfeplanverfahrens

Rz. 127 Um den mutmaßlichen oder tatsächlichen Willen des Sorge- oder Erziehungsberechtigten ermitteln zu können – so er denn letztlich in Einklang mit dem Kindeswohl zu bringen ist – bedarf es einer entsprechenden Einbindung seinerseits in die weiteren Maßnahmen während der Inobhutnahme. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine unverzügliche Information des Personen- oder Erzi...mehr

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§ 53 Gemeingebrauch und str... / G. Sonder- und Wegerechte: Sonderregelungen – Sonderrechte – Sonderwege – Wegerechtsfahrzeuge

Rz. 139 Grundsätzlich gilt im Straßenverkehrsrecht der Grundsatz der Präferenz- und Privilegienfeindlichkeit (siehe dazu § 39 Rdn 14). Das heißt, alle Verkehrsteilnehmer sind bei erlaubter Verkehrsteilnahme gleichrangig.[256] Rz. 140 Allerdings sind bei hinreichend sachlichem Grund Sonderregelungen möglich (z.B. Ausnahme vom Halt- und Parkverbot für schwerbehinderte Menschen ...mehr

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zfs 1/2017, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Liebe Leserinnen und Leser, ich darf Ihnen zunächst im Namen des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht alles Gute für das Jahr 2017 wünschen. Ich hoffe insbesondere, dass Sie die regelmäßig für Anwälte belastende Zeit zum Jahresende unter Wahrung sämtlicher Fristen überstanden haben. Nunmehr wohl schon traditionell ist es an mir, die Schwerpunkt...mehr

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zfs 1/2017, Bemessung der S... / 2 Aus den Gründen:

"1. Hinsichtlich des Schuld- und Strafausspruchs sowie der Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB ist die Revision des Angeklagten unbegründet. Insoweit hat die Nachprüfung des angefochtenen Urt. aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Ergänzend zum Verwerfungsantrag des Generalbund...mehr

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§ 37 Rechtsnatur der Verkeh... / A. Gesetzliche Regelungen

Rz. 1 Mit der Verordnung zur Neufassung der StVO vom 6.3.2013[1] soll den verfassungsrechtlichen Bedenken bzgl. Verstößen gegen das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 S. 3 GG Rechnung getragen werden. Dies betrifft vor allem die Präambel der 46. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5.8.2009. Auch etwaigen rechtsstaatlichen Bedenken, ob Änderungsverordnunge...mehr

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§ 37 Rechtsnatur der Verkeh... / III. Verkehrseinrichtungen

Rz. 12 Auch von Verkehrseinrichtungen (Schranken, Sperrpfosten, Absperrgeräte, vgl. § 43 StVO) können Verwaltungsakte ausgehen. Nach der Rechtsprechung des BVerwG kommt Verkehrseinrichtungen der Charakter von Verwaltungsakten dann zu, wenn mit ihnen eine selbstständig regelnde Wirkung beabsichtigt ist und von ihnen erkennbar ausgeht.[26] Rz. 13 Dies gilt zunächst für die Lich...mehr

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§ 9 Krankheiten / A. Grundlagen

Rz. 1 Ohne Weiteres ist davon auszugehen, dass das Führen eines Kfz im öffentlichen Straßenverkehr unter die Fahrtauglichkeit einschränkenden Gesundheitsbeeinträchtigungen erhebliche Gefahren für hochrangige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Verkehrsteilnehmer in sich birgt:mehr

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zfs 1/2017, Kein Versicheru... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt von der Bekl. die Erstattung der Selbstbeteiligung in einem Schadenfall. Die in München ansässige Bekl. vermittelt über das Internet Mietwagen von Drittunternehmen. Der Kl. gelangte im Februar 2013 über ein Internetvergleichsportal auf die Internetseite der Bekl., nachdem er das Suchmerkmal "ohne Selbstbeteiligung" angegeben hatte. Dort buchte er über die Bek...mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / 5. Section Control – eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung

Rz. 118 Section Control ist in Deutschland bislang nicht eingeführt; die Diskussion hierüber ist aber in vollem Gange. So hat sich insbesondere auch der 47. Deutsche Verkehrsgerichtstag 2009 im Arbeitskreis V mit Section Control beschäftigt.[249] Niedersachsen hat ein Pilotprojekt dazu angekündigt.[250] Rz. 119 Diese Abschnittskontrolle beinhaltet ein automatisches Geschwindi...mehr

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§ 48 Rechtsbeziehungen und ... / F. Zurückbehaltungsrecht des Abschleppunternehmers

Rz. 22 Hier geht es um die Herausgabe des abgeschleppten Fahrzeugs nur bei Zahlung der angefallenen Kosten. Im Zivilrecht kann die geschuldete Leistung verweigert werden, wenn dem Verpflichteten ein Zurückbehaltungsrecht zusteht (§ 273 BGB). In einigen Bundesländern ist im Polizeigesetz ein Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich vorgesehen. Nach § 24 Abs. 3 S. 3 Musterentwurf ein...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / C. Allgemeine Grundsätze

Rz. 34 Bei der "Eignung" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der durch Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschriften, Richtlinien, Begutachtungsleitlinien zur Fahreignung, Rechtsprechung und Literatur präzisiert wird.[40] Bei der Anwendung und Auslegung des Begriffs wird der Verwaltung kein Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die diesbezügliche Verwaltungsentsch...mehr

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§ 8 Wirkungsweisen und Nach... / III. Nachweis von Drogenkonsum regelmäßig über Blutuntersuchung

Rz. 34 Die von der Polizei getroffenen ersten Feststellungen sind nicht immer eindeutig.[49] So ist unter Umständen nicht auszuschließen, dass der Zustand der Pupillen, der als "verengt" beschrieben wird, und die leichte Rötung der Augenbindehäute ihre Ursache allein darin haben könnten, dass der Betroffene zum Untersuchungszeitpunkt aufgrund der auf einer Party verbrachten ...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / B. Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich zu beachten; Ausnahme: Nichtigkeit

Rz. 96 Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich wirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG). Rechtswidrige Verkehrszeichen müssen vom Verkehrsteilnehmer beachtet werden. Sie sind gültig und rechtsverbindlich.[163] Das Gebots- und Verbotszeichen und damit der Verwaltungsakt ist nicht bereits deshalb nichtig, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt. So wurde e...mehr

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§ 44 Abschleppen aufgrund M... / III. Behindertenparkplatz

Rz. 15 An der Freihaltung solcher Parkplätze besteht ein besonderes öffentliches Interesse. Allerdings muss der besondere Parkausweis gut lesbar im geparkten Fahrzeug ausgelegt sein, Anlage 3 StVO, lfd. Nr. 7, Erläuterung 1 e zu Zeichen 314.[24] Nicht ausreichend ist eine "sonstige behördliche Bestätigung" wie etwa ein vom Versorgungsamt ausgestellter Schwerbehindertenauswei...mehr