Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XV. Beschlussverfahren bei Betriebsveräußerungen in der Insolvenz

Rz. 1008 Wenn ein Betriebsrat nicht besteht oder wenn ein Interessenausgleich nicht zustande kommt, soll die Zulässigkeit eines Personalabbaus dadurch beschleunigt und einheitlich geklärt werden, dass der Insolvenzverwalter, der eine insolvenzbedingte Betriebsänderung (siehe § 2 Rdn 87 ff.) plant, hierüber im Beschlussverfahren die Entscheidung des Arbeitsgerichts beantragen...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Betriebsteil/Teilbetrieb

Rz. 715 Betriebsteile i.S.v. § 4 BetrVG sind räumlich und organisatorisch unterscheidbare Betriebsbereiche, die wegen ihrer Eingliederung in den (Haupt-) Betrieb nicht allein bestehen können.[698] Sie leisten zwar Aufgaben, die sich von den Aufgaben anderer Abteilungen erkennbar unterscheiden, sind aber in ihrer Zielsetzung regelmäßig dem arbeitstechnischen Zweck des Gesamtb...mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / A. Qualifizierung der Ansprüche

Rz. 1 Schon unter der Geltung der Konkursordnung stellten nach § 59 Abs. 1 Nr. 2 KO die Ansprüche der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis für die Zeit nach der Konkurseröffnung Masseschulden dar. Daran hat sich mit dem Inkrafttreten der InsO im Grundsatz nichts geändert. Nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 3 InsO gehören Ansprüche der Arbeitnehmer...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / 1. Insolvenzfestigkeit von Direktversicherungen

Rz. 58 Hat das Arbeitgeberunternehmen einem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage in der Form eines Versicherungsvertrages mit einem Bezugsrecht für den Arbeitnehmer gewährt, stellt sich die Frage nach der Insolvenzsicherheit dieser Form der betrieblichen Altersversorgung.[51] Rz. 59 Ist ein Arbeitnehmer nach Unverfallbarkeit seiner Anwartschaft Versicherungsnehmer einer Direkt...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Verfahrensunterbrechung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 41 Zu den Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zählen vor allem Ansprüche aus gegenseitigen Verträgen wie Arbeitsverhältnisse, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllen sind. Deshalb können Masseverbindlichkeiten durch Bestandsschutzprozesse betroffen werden, wenn der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses über den Eröffnungszeitpunkt hinaus im P...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 6. Form der Unterrichtung

Rz. 896 Die Unterrichtung des Arbeitnehmers muss in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Dies bedeutet, dass Rz. 897 Möglich ist damit zwar auch eine Unterrichtung per E-Mail. Wie bei der Versendung per Telefa...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 5. Anrechnung anderweitigen Verdienstes/Wettbewerbsverbot

Rz. 275 Ist der Arbeitnehmer von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung einseitig freigestellt worden, muss er sich dasjenige nach § 615 S. 1 und S. 2 BGB, § 11 Nr. 1 und Nr. 2 KSchG anrechnen lassen, was er infolge des Unterlassens zumutbarer Arbeitsleistung erspart oder was er durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.[2...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Gesetzlicher Übergang, gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 754 Ein Betriebsübergang im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG sowie i.S.v. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dassmehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 422 Erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitsentgelt, obwohl das Arbeitsverhältnis besteht, kann er sich gemäß § 158 Abs. 4 SGB III ("Gleichwohlgewährung") bei der Arbeitsagentur melden und – trotz des rechtlich noch bestehenden Arbeitsverhältnisses – Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit beantragen. Arbeitslosengeld kann ein Arbeitnehmer sowohl für die Zeit vor dem Antrag au...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 7. Arbeitsaufnahme und Arbeitsbedingungen im Erwerberbetrieb

Rz. 781 In der Weiterbeschäftigung der übernommenen Mitarbeiter im Erwerberbetrieb liegt keine mitbestimmungspflichtige Einstellung i.S.d. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG .[783] Rz. 782 Beim (Teil-)Betriebsübergang gehen die bestehenden Arbeitsverhältnisse grundsätzlich in ihrem bisherigen Bestand auf den Erwerber über.[784] Der nicht gekündigte Arbeitnehmer muss demgemäß kein ausdrüc...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Der geschäftsführende GmbH-Gesellschafter

Rz. 127 Bei der Beurteilung der Abhängigkeit oder Selbstständigkeit eines mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH stellt das Ausmaß der Teilhabe am Stammkapitel (wenn dies dem Stimmrechtsanteil entspricht) ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung seiner Einflussmöglichkeiten auf die Geschicke der Gesellschafter dar. Daher steht der Alleingesellschafter einer GmbH, aber a...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Inhalt der Unterrichtungsverpflichtung

Rz. 873 Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber müssen nunmehr die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang unterrichten übermehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Alphabetische Übersicht der insolvenzgeldbegründenden Arbeitsentgeltansprüche

Rz. 251 Abfindungen: Enthält eine sog. Abfindung verdeckte Arbeitsentgeltzahlungen, kann sie insoweit bei der Berechnung des Insolvenzgeldes berücksichtigt werden. Wird die Abfindung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt, ist sie beim Insolvenzgeldanspruch nicht zu berücksichtigen. Rz. 252 Altersteilzeitentgelt: Altersteilzeitentgelt ist berücksichtigungsfähig...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / 4. Insolvenzfestigkeit verpfändeter Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen

Rz. 88 Besteht eine Rückdeckungsversicherung für die Ansprüche des Arbeitnehmers aus der betrieblichen Altersversorgung und sind die Ansprüche daraus dem Arbeitnehmer sicherungshalber abgetreten oder verpfändet worden, stellt sich die Frage nach der Insolvenzfestigkeit einer solchen Absicherung.[78] Rz. 89 Hinweis Eine solche Abtretung oder Verpfändung soll nur zu einem Ausso...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / I. Insolvenzverwalter, Eigenverwaltung

Rz. 1 Nach früherem Konkursrecht (§ 6 KO) ging mit Eröffnung des Konkursverfahrens die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit auch die Arbeitgeberstellung auf den Konkursverwalter über. Für den Insolvenzverwalter gilt im Regelfall dasselbe (§ 80 Abs. 1 InsO). Rz. 2 Der Schuldner kann nach neuem Recht jedoch ausnahmsweise die Arbeitgeberstellung – wenn auch unter Aufsic...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Übliche Gestaltungsinhalte, Dotierung und Verteilungskriterien

Rz. 236 Üblicherweise enthält der Sozialplan Abfindungsregelungen für die Arbeitnehmer, die im Rahmen der fraglichen Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren.[213] Rz. 237 Bei der Berechnung der Abfindung[214] wird in der Praxis häufig nach der Formel ver­fahren: Rz. 238 Eine Berechnung der Sozialplanleistungen nicht auf der Grundlage der letzten Vergütungsbeträge der ein...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Geschützte Beschäftigungsverhältnisse

Rz. 757 Unter den Schutz des § 613a BGB fallen die Arbeitnehmer des betroffenen Betriebes bzw. Betriebsteils. Erfasst werden auch Ausbildungsverhältnisse.[758] Rz. 758 Erfasst werden auch Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die zur Zeit des Betriebsübergangs arbeits- oder erwerbsunfähig sind.[759] Rz. 759 Sagt der Arbeitgeber vertraglich die Zahlung von Gratifikationen "ent...mehr

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§ 4 Ansprüche aus dem Arbei... / III. Urlaubsansprüche

Rz. 27 Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche sind nach Auffassung des BAG Masseforderungen, auch soweit sie aus Kalenderjahren vor der Insolvenzeröffnung stammen. Rz. 28 Das BAG[14] hat für Urlaubsabgeltungsansprüche inzwischen Folgendes festgestellt: Wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet worden ist, ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 5. Interessenausgleich mit Namenslisten

a) Gesetzliche Grundlagen Rz. 488 Die sog. Namenslistenregelung war im Zeitraum vom 1.10.1996 bis 31.12.1998 schon in der Vorschrift des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG a.F. [1996] enthalten. Die dortige Rechtsprechung kann weitgehend auch auf die Neuregelung seit dem 1.1.2004 und auf § 125 InsO übertragen werden. Die Überprüfungsbeschränkung anhand eines Interessenausgleichs mit Namen...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Besonderheiten bei Betriebsstilllegungen

a) Bestimmung der Kündigungsendtermine Rz. 349 Diese Rechtsregeln gelten insbesondere bei Betriebsstilllegungsentscheidungen.[366] Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Ar...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / IX. Fortsetzungsanspruch ("Wiedereinstellungsanspruch")

1. Fortsetzungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber Rz. 543 Die Wirksamkeit einer Kündigung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Sachlage. Allerdings kann sich nach der Rechtsprechung des BAG nach Ausspruch einer wirksamen Kündigung durch den Arbeitgeber ein Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstel...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Gruppe der vergleichbaren Arbeitnehmer

a) Grundlagen und Kriterien der Vergleichbarkeit Rz. 404 Ein besonderes Problem stellt in der Praxis häufig die zutreffende Bildung der Gruppe der vergleichbaren Arbeitnehmer für die Durchführung der sog. Sozialauswahl dar. Diese soziale Auswahl ist betriebsbezogen, also abteilungsübergreifend, aber nicht unternehmensbezogen oder konzernbezogen.[417] Rz. 405 Hinweis Das BAG ha...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Neuregelungen durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003

a) Dreistufige Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Sozialauswahl Rz. 426 Nach dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt[441] findet die Sozialauswahl weiterhin in drei Stufen statt:mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / III. Entlassungsbegriff und Aufhebungsvereinbarungen

Rz. 1101 Ähnlich wie bei der Sozialplanpflicht gem. §§ 111, 112, 112a BetrVG [1092] stellt sich die Frage, ob als "Entlassungen" i.S.v. §§ 17, 18 KSchG nicht nur arbeitgeberseitige Kündigungen, sondern auch vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge und möglicherweise auch vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigungen (§ 17 Abs. 1 S. 2 KSchG) zu berücksichtigen sind. Dann ...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 5. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 107 Streitig ist, ob der Insolvenzverwalter bis zum Ablauf der Drei-Wochen-Frist gehindert ist, die geplante Betriebsänderung durchzuführen, mithin die betriebsbedingt veranlassten Kündigungen auszusprechen, wenn nicht vor Ablauf dieser Frist ein Interessenausgleich vereinbart wird oder der Insolvenzverwalter nach Ablauf dieser Frist die gerichtliche Zustimmung des Arbei...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Gesetzliche Grundlagen

Rz. 488 Die sog. Namenslistenregelung war im Zeitraum vom 1.10.1996 bis 31.12.1998 schon in der Vorschrift des § 1 Abs. 5 S. 1 KSchG a.F. [1996] enthalten. Die dortige Rechtsprechung kann weitgehend auch auf die Neuregelung seit dem 1.1.2004 und auf § 125 InsO übertragen werden. Die Überprüfungsbeschränkung anhand eines Interessenausgleichs mit Namensliste nach § 1 Abs. 5 KS...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Feststellung der Sozialdaten nach früherem Recht

Rz. 422 Nach der vom 1.10.1996 bis zum 31.12.1998 geltenden Regelung kam es praktisch lediglich auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die etwaigen Unterhaltspflichten an. Rz. 423 Seit dem 1.1.1999 waren diese drei Gesichtspunkte lediglich Hauptkriterien für die soziale Auswahl; es kamen aber ergänzend auch wieder andere Zusatzkriterien hinzu, wie etwa w...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Wahl des Betriebsrates nach Insolvenzeröffnung

Rz. 64 Gerade in Krisen- und in Insolvenzsituationen, die mit Kündigungs- oder Betriebsänderungsmaßnahmen verbunden sind, wird von der Arbeitnehmerschaft häufig erstmals eine Betriebsratswahl initiiert, um noch in den Genuss von Sozialplanleistungen zu kommen. Ob ein erst nach dem Betriebsänderungs- oder Stilllegungsbeschluss bzw. nach Beginn der Durchführung einer Betriebsä...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / h) Betriebsratbeteiligung

Rz. 537 Die Betriebsratanhörung gem. § 102 BetrVG und die Konsultation des Betriebsrats nach § 17 KSchG unterliegen auch bei einem solchen Interessenausgleich mit Namensliste keinen erleichterten Voraussetzungen, sie kann aber mit den Verhandlungen darüber verbunden werden.[547]mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / g) Das Merkmal der groben Fehlerhaftigkeit

Rz. 534 Die Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung der getroffenen Sozialauswahl bezieht sich nicht allein auf die Sozialindikatoren, nämlich die sog. sozialen "Grund- oder Kerndaten" Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und Unterhaltspflichten, sondern bezieht sich auf sämtliche Bestandteile der Sozialauswahl, nämlich auch aufmehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / IV. Sonderfall einer Betriebsvereinbarung: Kündigungserleichterung nach § 125 InsO

Rz. 111 Schon zum BetrVG in seiner früheren Fassung galt, dass in einem Interessenausgleich nach § 112 Abs. 1 BetrVG wirksam Auswahlkriterien (siehe § 1 Rdn 461 ff.) für solche Kündigungen festgelegt werden können, die mit der Betriebsänderung notwendig werden.[90] 1. Interessenausgleich mit Namensliste Rz. 112 In einem Interessenausgleich können auch außerhalb der Insolvenz, ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / e) Zu 3.

Rz. 459 Es müssen die betrieblichen Voraussetzungen vorliegen (§ 111 Abs. 3 SGB III). Rz. 460 aa) Die Personalanpassungsmaßnahmen müssen auf einer Betriebsänderung beruhen (§ 111 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Diesem Begriff unterfallen nicht nur Entlassungen, sondern auch Freisetzungen aufgrund von Aufhebungsverträgen und vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigungen, nicht dagegen v...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Übergangsmandat

Rz. 68 Kommt es infolge der Spaltung oder der Teilübertragung zu einer Neubildung von zwei oder mehreren Betrieben oder werden Betriebe oder Betriebsteile in Unternehmen eingegliedert, ohne dass dort ein Betriebsrat besteht, besteht ein sog. Übergangsmandat des bisherigen Betriebsrats für höchstens sechs Monate (§ 21a Abs. 1 BetrVG n.F., früher – nur für Umwandlungen i.S.d. ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Klagen des Insolvenzverwalters

Rz. 58 Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Personengesellschaft gegen deren persönlich haftende Gesellschafter ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit es sich um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Sozialplanansprüche (siehe § 2 Rdn 203 ff.) und Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung (siehe § 5 Rdn 1...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Verfassungsgemäßheit der sog. Namenslistenregelung

Rz. 490 § 1 Abs. 5 KSchG verstößt nach der Auffassung des BAG weder gegen das Grundrecht auf freie Berufsausübung gem. Art. 12 Abs. 1 GG noch gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG abzuleitende Gebot des fairen Verfahrens.[500] Entsprechendes wird für die Namenslistenregelung des § 125 InsO gelten müssen. Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG garantiere neben der freien Wahl des Berufs auch die f...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 3. Insolvenzrechtliche Behandlung der Nachteilsausgleichsansprüche

Rz. 59 Bei der Abgrenzung von Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) zu Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO) ist die Insolvenzeröffnung der entscheidende Stichtag. Bei Nachteilsausgleichsansprüchen ist daher darauf abzustellen, ob mit der Durchführung einer Betriebsänderung der spätere Insolvenzschuldner vor Insolvenzeröffnung – dann: Insolvenzforderung – oder der endgültige ...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Die Insolvenzordnung selbst sieht keine zusätzlichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hinsichtlich des Insolvenzverfahrens vor. Vielmehr sind in der InsO, insbesondere in §§ 121 ff. InsO, erhebliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte der Betriebsverfassungsorgane und einschränkende Verfahrensregelungen enthalten. Nach § 120 InsO können in de...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Begrenzung auf einzelne Sozialdaten

Rz. 465 Inhaltlich zu berücksichtigen ist zunächst, dass § 1 Abs. 4 KSchG a.F. dem Umstand Rechnung trug, dass die Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG nicht mehr nur auf Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten begrenzt war. Vielmehr mussten im Rahmen der Sozialauswahl alle zusätzlichen Sozialdaten, also insbesondere auchmehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Scheinselbstständige

Rz. 163 Scheinselbstständige sind Arbeitnehmer, die nur "zum Schein" wie Selbstständige auftreten oder als solche bezeichnet werden, nach den tatsächlichen Verhältnissen aber abhängig beschäftigt sind. Das Problem der Scheinselbstständigkeit hat sich in der Bundesrepublik infolge einer verschärften Wettbewerbs- und Arbeitsmarktsituation verschärft. Rz. 164 Scheinselbstständig...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 3. Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

Rz. 31 Ein Anspruch des Betriebsrats auf Unterlassung von Kündigungen besteht auch nicht zur Sicherung des Verhandlungs- und Beratungsanspruchs vor geplanten Betriebsänderungen. Es ist Sache des Gesetzgebers, einen derart weit reichend in die unternehmerische Freiheit eingreifenden Anspruch einzuführen. Auch Art. 8 der Richtlinie 2002/14/EG verlangt einen solchen Anspruch ni...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Gewichtung der einzelnen Sozialdaten

Rz. 469 Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Punkteschemata kann auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden, die bis zum Inkrafttreten des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes am 1.10.1996 ergangen ist. Insoweit besteht also ein Gestaltungsspielraum innerhalb der vier gesetzlich vorgegebenen Sozialauswahlkriterien ohne einen Vorrang von Alter, Betriebszug...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Umfang der Unterrichtungspflicht

Rz. 359 Nach der Rechtsprechung des BAG[379] besteht nur eine eingeschränkte Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsrat bei Wegfall des Erfordernisses einer Sozialauswahl wegen Betriebsstilllegung. Wenn eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebes nicht vorzunehmen ist, braucht der A...mehr

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Vertretung der KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementär-GmbH

Zusammenfassung Ist bei einer GmbH & Co. KG die KG einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH (sog. Einheitsgesellschaft), wird die KG in der Gesellschafterversammlung ihrer Komplementärin durch deren Geschäftsführer vertreten, wenn der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht. Hintergrund Die Gesellschafterversammlung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG hatte ...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / § 27 Der Schutz des Geschäftsgegners bei Rechtsgeschäften, die die Erbenmehrheit beschließt

Rz. 251 Zu nicht-ordnungsgemäßen Maßnahmen bedarf es der Zustimmung aller Miterben, was sich als Umkehrschluss aus § 2038 Abs. 1 BGB ergibt. Walter Krug [48] hat nun eingewandt: Woher weiß der Geschäftsgegner, dass es sich um eine ordnungsgemäße und nicht um eine nicht-ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahme handelt, für die die Zustimmung aller Miterben erforderlich ist? Er forde...mehr

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15. Kapitel: Der Eintritt i... / § 62 Eine ererbte Beteiligung an einer Personalgesellschaft beim Übertritt in die Volljährigkeit

Rz. 460 § 1629 Abs. 4 BGB erwähnt den Fall, dass der Minderjährige Mitglied einer Gesellschaft ist, und knüpft daran eine doppelte Vermutung: Wenn nicht binnen dreier Monate die Kündigung der Gesellschaft erklärt wurde, so sei anzunehmen, dass die aus einem solchen Gesellschaftsverhältnis herrührende Verbindlichkeit nach dem Eintritt der Volljährigkeit entstanden ist und das...mehr

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9. Kapitel: Der Minderjähri... / B. Verfügungsgeschäfte der Miterbengemeinschaft

Rz. 233 Bei ordnungsmäßigen Verfügungsgeschäften über Nachlassgegenstände, Sachen wie Rechte, votierte früher die h.M. anders als bei den Verpflichtungsgeschäften: die h.M. verlangt die Mitwirkung aller Miterben. Es ist davon auszugehen, dass eine Verfügung dann vorliegt, wenn auf ein bestehendes Recht unmittelbar eingewirkt wird.[18] Anders ausgedrückt: Eine Verfügung liegt ...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 41 Auseinandersetzung durch die Miterben nach der gesetzlichen (Notfall-)Regelung

Rz. 300 Da sich die Miterben zuweilen nicht über die Aufteilung des Nachlasses einigen können, bietet das Gesetz für diesen Fall eine Notlösung an: Die Teilung des Nachlasses findet gemäß §§ 2042 Abs. 2, 752 BGB durch Teilung in Natur statt. Soweit dies nicht möglich ist, weil sich ein Gegenstand nicht in gleichartige Anteile teilen lässt, greifen §§ 2042 Abs. 2, 753 BGB ein...mehr

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Investieren in Indien: Eige... / 5 Chancen und Risiken in Indien

Im Folgenden werden die Chancen und Risiken einer M&A-Aktivität in Indien für den Investor überblicksartig nach PESTEL dargestellt. PESTEL ist ein Akronym und steht für die englischen Anfangsbuchstaben der Einflussfaktoren Politik (politics), Wirtschaft (economics), sozio-kulturell (social), Technologie (technological), Ökologie (ecological) und Recht (legal).mehr

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zfs 02/2019, Kein Kündigung... / Leitsatz

Wenn ein VN die Fahrleistung seines Fahrzeugs dem Kfz-VR auf Anfrage nicht mitteilt, kann der VR gem. den vereinbarten AKB den Beitrag rückwirkend zum Beginn des Abfragezeitraums nach den für den VN ungünstigsten Kilometer-Annahmen berechnen (§§ 1, 38 VVG i.V.m. AKB). AG Brandenburg, Urt. v. 10.9.2018 – 31 C 213/17mehr

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zfs 02/2019, Kein Kündigung... / 1 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Klage ist im zuerkannten Umfang begründet. Der Kl. steht aus dem vereinbarten Kfz-Versicherungsvertragsverhältnis der Parteien unter Beachtung der insofern hier zwischen den Parteien mit vereinbarten “Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung' – AKB – gegen den Bekl. noch ein Anspruch auf Zahlung i.H.v. 371,49 EUR zu (§§ 1, 33, 38, 40 ff. VVG i.V.m. ...mehr