Fachbeiträge & Kommentare zu Kündigung

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XII. Passivlegitimation im Rahmen des Kündigungsschutzes in Betriebsübergangsfällen

Rz. 977 Ob bei einer Kündigung vor Betriebsübergang der Betriebsveräußerer, in der Insolvenz also der Insolvenzverwalter – so das BAG –, oder der Erwerber – so Teile der Literatur – der richtige Beklagte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ist, ist streitig.[976] Rz. 978 Nach Auffassung des BAG bleibt der (kündigende) bisherige Arbeitgeber auch nach dem Betriebsübergang pas...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Rechtsfolgen einer nicht ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige

Rz. 1107 Die Folgen einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG für die Wirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen waren auch bislang schon dogmatisch und praktisch nicht eindeutig geklärt. Rz. 1108 Die unterlassene Beteiligung des Betriebsrates im Rahmen des § 17 Abs. 2 und Abs. 3 KSchG sollte beispielsweise nach einer Entscheidun...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / b) Entscheidung des Integrationsamtes

Rz. 627 Das für den Sitz des Beschäftigungsbetriebes zuständige Integrationsamt soll die Entscheidung, falls erforderlich aufgrund mündlicher Verhandlung, innerhalb eines Monats vom Tag des Eingangs des Zustimmungsantrags an treffen (§ 90 Abs. 2a SGB IX). Rz. 628 Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann die Zustimmung zur Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen beantragt...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / d) Geltendmachung und Verwirkung

Rz. 642 Das BAG hat die Verwirkung des Rechts des Arbeitnehmers, sich im Prozess auf eine Schwerbehinderung zu berufen und die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung nach § 85 SGB IX a.F. geltend zu machen, nach strengen Grundsätzen beurteilt.[625] Danach musste der Arbeitnehmer, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach § 85 SGB IX a.F. erhalten wollte, nach Zugang der K...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Vorrang der Änderungskündigung

Rz. 389 Ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung liegt nur vor, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der bei Ausspruch der Kündigung bestehenden betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art als durch eine Beendigungskündigung zu entsprechen. Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernis...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Bestimmung der Kündigungsendtermine

Rz. 349 Diese Rechtsregeln gelten insbesondere bei Betriebsstilllegungsentscheidungen.[366] Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine neuen Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächstmöglichen Kündigungstermin zu kündigen, zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge eigene Arbeitnehmer nur noch während der jeweil...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Außer- oder innerbetriebliche Ursachen

Rz. 338 Die dringenden betrieblichen Erfordernisse für eine betriebsbedingte Kündigung i.S.v. § 1 Abs. 2 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen oder durch außerbetriebliche Gründe ergeben. Diese betrieblichen Erfordernisse müssen "dringend" sein und eine Kündigung im Interesse des Betriebes notwendig machen.[358] Grundsätzlich ist das Beschäftigungsbedürfnis für ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Freie Arbeitsplätze

Rz. 375 Trotz Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes des Arbeitnehmers kann eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt sein, wenn die Möglichkeit einer anderweitigen Beschäftigung besteht; diese besteht grundsätzlich nur auf einem freien oder voraussehbar bis zum Ausscheiden des Arbeitnehmers frei werdenden Arbeitsplatz,[395] auf dem der Arbeitnehmer ohne Änderu...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / II. Fortgeltung des Kündigungsschutzgesetzes und der Sonderkündigungsschutztatbestände

Rz. 223 Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der seit dem 1.1.1999 geltenden Fassung gilt für alle Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als sechs Monate (sog. Wartezeit) beschäftigt sind und in deren Betrieb mehr als zehn (bis zum 31.12.2003: mehr als fünf) Arbeitnehmer beschäftigt sind. Rz. 224 Hinweis Bei der Ermittlung der Wartezeit rechnen zwar etwaige Zeit...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / VI. Betriebsverfassungsorgane

Rz. 653 Die Kündigung von Organen der Betriebsverfassung, nämlich ist gem. § 15 Abs. 4 KSchG nur ausnahmsweise zulässig, nämlich wenn der Be...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Detailaspekte der bisherigen Rechtsprechung des BAG

Rz. 1131 Wichtige Detailaspekte zu der Erforderlichkeit der Zustimmung der Arbeitsverwaltung zu einer Massenentlassung hatte das BAG – unter der Geltung seiner früheren Rechtsprechung zum Entlassungsbegriff – mit Urt. v. 13.4.2000 festgestellt:[1125]mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers nach früherem Recht

Rz. 859 Als weitgehend geklärt angesehen werden konnten schon nach der früheren Rechtslage auch die Fragen zu einem Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer und zu den Fristen für dessen Ausübung im Rahmen eines Betriebsüberganges.[863] Rz. 860 Der Arbeitnehmer sollte dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zumindest dann wahlweise gegenüber dem Veräußerer (auch nach dem Übergang)...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Fortsetzungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber

Rz. 543 Die Wirksamkeit einer Kündigung bestimmt sich nach der ständigen Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nach der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Sachlage. Allerdings kann sich nach der Rechtsprechung des BAG nach Ausspruch einer wirksamen Kündigung durch den Arbeitgeber ein Fortsetzungs- bzw. Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers ergeben, wen...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 3. Einzelaspekte der Vermutungswirkung der Namensliste

Rz. 130 Ein formgültiger Interessenausgleich mit Namensliste hat für die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess also maßgebliche Bedeutung. Bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste kehrt sich im Kündigungsschutzprozess, in dem der Arbeitgeber im Allgemeinen für das Vorliegen von dringenden betrieblichen Erfordernissen und die ordnungsgemäß...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / V. Ausdehnung des Geltungsbereichs der Drei-Wochen-Frist des KSchG

Rz. 330 § 113 Abs. 2 InsO brachte auch eine Veränderung für die Kündigungsschutzklagefrist mit sich. Die Drei-Wochen-Frist, in der nach § 4 KSchG das Fehlen der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung geltend gemacht werden muss, wurde mit Wirkung ab 1.10.1996 für den Fall der Kündigung im Insolvenzverfahren auf die prozessuale Geltendmachung auch aller anderen Gründe für di...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Zustimmungserfordernisse

Rz. 362 Von dem Grundsatz, dass die Zustimmung des Insolvenzgerichts gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 InsO Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung ausgesprochene Kündigung des (vorläufigen) Insolvenzverwalters ist, besteht eine Ausnahme, wenn die Stilllegung von einer Behörde verbindlich angeordnet worden ist.[381] Rz. 363 Das BAG hat entschieden, da...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Kündigungsfristen und Beseitigung von Kündigungseinschränkungen

Rz. 307 § 113 Abs. 1 InsO verweist nicht mehr – wie dies früher in der KO der Fall war – auf die "gesetzlichen" Kündigungsfristen, sondern trifft eine eigene Regelung, nach der die Kündigungsfrist allgemein auf drei Monate zum Monatsende festgesetzt wird, falls keine kürzere Frist maßgeblich ist.[317] Das gilt nicht nur für verlängerte vertragliche oder gesetzliche Kündigung...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / f) Rechtsfolgen einer fehlerhaften Sozialauswahl

Rz. 484 Für Fehler bei der Ermittlung der Punktzahlen, die dazu führen, dass auch nur einem Arbeitnehmer, der bei richtiger Ermittlung der Punktzahl zur Kündigung angestanden hätte, nicht gekündigt wird, hat das BAG bisher eine sog. Dominotheorie vertreten. Danach wurden im Falle eines solchen Fehlers, die Kündigungen aller gekündigten Arbeitnehmer als unwirksam angesehen, d...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 765 § 613a Abs. 4 BGB beinhaltet das Verbot von Kündigungen wegen des Betriebsübergangs. Allerdings sollen auch Befristungen von Arbeitsverträgen – außerhalb des BeschFG bzw. TzBfG – selbst in Kleinbetrieben i.S.v. § 23 KSchG nach § 613a BGB unwirksam sein können, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung nicht gegeben ist und sie geeignet ist, den Schutz des § 613a BG...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Gemeinschaftsbetrieb

Rz. 688 Für die Annahme eines gemeinsamen Betriebes fordert die Rechtsprechung einen sog. einheitlichen Leitungsapparat, der sich auf den Bereich der personellen und sozialen Angelegenheiten bezieht und die für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel lenkt.[662] Rz. 689 Von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Sonderkündigungsschutz

Rz. 617 Der schwerbehinderte Mensch bzw. der gem. § 2 Abs. 3 SGB IX (= § 2 SchwbG a.F.) gleichgestellte behinderte Mensch genießt einen besonderen Kündigungsschutz, indem die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gem. § 85 SGB IX (= § 15 SchwbG a.F.) der vorherigen Zustimmung des sog. Integrationsamtes (= Hauptfürsor­gestelle a.F.) bedarf. Rz. 618 Hinweis D...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 5. Prozessuale Geltendmachung des Fortsetzungsanspruchs

Rz. 582 Der Fortsetzungsanspruch ist – sofern er begründet ist – nach h.M. als Klage auf Abschluss eines (fortzusetzenden) Arbeitsverhältnisses geltend zu machen, also als Klage auf Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO),[594] wobei die Details des abzuschließenden Vertrages genau bezeichnet werden müssen, damit ein "hinreichend bestimmter" (§ 253 Abs. 2 ZPO) und somit zu...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / a) Dreistufige Prüfung der Ordnungsgemäßheit der Sozialauswahl

Rz. 426 Nach dem am 1.1.2004 in Kraft getretenen Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt[441] findet die Sozialauswahl weiterhin in drei Stufen statt:mehr

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§ 6 Fortführungsgesellschaf... / c) Wegfall der Refinanzierungszahlungen

Rz. 62 Der Wegfall der Refinanzierungszahlungen der Bundesagentur für Arbeit an eine Transfergesellschaft berechtigt diese nicht zu außerordentlichen betriebsbedingten Kündi­gungen der dort bestehenden Arbeitsverhältnisse. Eine auf betriebliche Gründe gestützte außerordentliche Kündigung – mit einer der ordentlichen Kündigungsfrist entsprechenden ­Auslauffrist – kommt in Bet...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / IV. Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (ultima-ratio-Prinzip)

Rz. 372 Eine betriebsbedingte Kündigung ist aber nur dann wirksam, wenn durch das dringende betriebliche Erfordernis der Arbeitsplatz bzw. das Bedürfnis zur weiteren Beschäftigung des Arbeitnehmers dauerhaft wegfällt.[393] Nicht erforderlich ist aber, dass aufgrund der Veränderungen der betrieblichen Bedürfnisse ein bestimmter Arbeitsplatz wegfällt. Rz. 373 Nach § 1 Abs. 2 S....mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / VIII. Maßgeblicher Zeitpunkt und Änderung der Verhältnisse

Rz. 542 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Ist bei Zugang der Kündigung die soziale Rechtfertigung gegeben, wird sie durch nachträglich eintretende Umstände nicht berührt.[549]mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / V. Inhalt und Umfang der Unterrichtung des Betriebsrates

Rz. 173 Der Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste gem. § 125 Abs. 1 InsO kann mit dem Anhörungsverfahren gem. § 102 Abs. 1 BetrVG verbunden werden.[156] Dann muss sich aus dem Interessenausgleich ergeben, dass der Betriebsrat zur Kündigung des betroffenen Arbeitnehmers angehört worden ist und eine abschließende Stellungnahme dazu abgegeben hat.[157] Rz. 174 Inw...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / aa) Drohende Arbeitslosigkeit aufgrund einer Betriebsänderung

Rz. 487 Infolge der geplanten Betriebsänderung muss der in der Maßnahme zu fördernde anspruchsberechtigte Arbeitnehmer von Arbeitslosigkeit bedroht sein (§ 17 SGB III, siehe auch Rdn 446 ff.). Nur versicherungspflichtige Arbeitnehmer (§ 25 SGB III) sind zu berücksichtigen (§ 17 Nr. 1 SGB III), zumal ansonsten auch keine anderen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung mit gle...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / III. Geltungsbereich des Sozialplanes

Rz. 219 Welchen persönlichen Geltungsbereich der Sozialplan haben soll, ist grundsätzlich den Vertragsparteien überlassen. Einschränkungen ergeben sich jedoch aufgrund der Zweckbestimmung für bestimmte Arbeitnehmergruppen. Vorrangig werden vom Sozialplan nämlich diejenigen Arbeitnehmergruppen erfasst, die aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber ausscheiden. Unerheblic...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / I. Mutterschutz

Rz. 606 Im Rahmen des Frauenarbeitsschutzes ist das Kündigungsverbot nach § 9 MuSchG zu beachten, wonach die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zwei Wochen nach Zugang der Kü...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. "Schwacher" vorläufiger Insolvenzverwalter mit Arbeitgeberbefugnis

Rz. 21 Im Rahmen der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens können einem "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter" im gerichtlichen Bestellungsbeschluss auch nur einzelne Befugnisse, wie etwa die Arbeitgeberbefugnisse und insbesondere die Kündigungsbefugnis, eingeräumt werden.[8] Dann stellt sich im Falle des Ausspruchs einer Kündigung die Frage nach dessen verfahren...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 13. Verwirkung des Widerspruchsrechts

Rz. 950 Das Widerspruchsrecht kann jedoch verwirkt werden.[933] Das Berufen auf Verwirkung kann ggf. auch dem Betriebsveräußerer zugestanden werden, unabhängig davon, ob und ggf. wann er von den für die Verwirkung maßgeblichen Aspekten erfahren hat.[934] Rz. 951 Zur Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers sind zwischenzeitlich mehrere Entscheidungen ergangen, aus ...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Entlassungssperre nach § 18 KSchG

Rz. 1090 Unklar ist auch, welche Bedeutung die Vorschrift des § 18 KSchG nach der neuen Rechtsprechung des EuGH zum Entlassungsbegriff überhaupt noch hat. Nach § 18 KSchG werden Entlassungen, die nach § 17 KSchG anzuzeigen sind, vor Ablauf eines Monats nach Eingang der Anzeige bei der Agentur für Arbeit nur mit deren Zustimmung wirksam (sog. Entlassungssperre). Die Zustimmun...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / VIII. Bedeutung des § 123 InsO für Abfindungstarifverträge

Rz. 278 Nachdem das BAG die grundsätzliche Zulässigkeit,[255] aber auch die Erstreikbarkeit[256] von sog. Abfindungstarifverträgen (auch als "Sozialtarifverträge" oder "Tarifsozialpläne" bezeichnet)[257] anerkannt hat, stellt sich die Frage, ob die Begrenzungen des § 123 Abs. 1 und Abs. 2 InsO für Sozialplanforderungen entsprechend auch für nachinsolvenzlich abgeschlossene A...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 3. Fortsetzungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 573 In der Rechtsprechung der Instanzgerichte ist das Bestehen eines Fortsetzungs-/Wiedereinstellungsanspruchs des Arbeitnehmers gegenüber dem Betriebserwerber bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz nach Ablauf der Kündigungsfrist auch im Geltungsbereich der Insolvenzordnung teilweise abgelehnt worden,[584] teilweise ist die Anerkennung eines Wiedereinstellungs-/For...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / f) Verteilung der Darlegungs- und Beweislast

Rz. 519 Die Vermutungsbasis, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag und für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und dass der Arbeitnehmer ordnungsgemäß in einem Interessenausgleich benannt ist, hat zunächst der Arbeitgeber substantiiert darzulegen und ggf. zu beweisen.[531] Rz. 520 Bei Zustandekommen eines Interessenausgleichs mit Namensliste kehrt sich im...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / VII. Kündigungsverbot gem. § 613a BGB

Rz. 538 Ein besonderes Kündigungsverbot ergibt sich aus § 613a Abs. 4 BGB. Dieses eigenständige Kündigungsverbot gilt auch in Kleinbetrieben i.S.v. § 23 KSchG und konnte (außerhalb eines Insolvenzverfahrens) bis zum 31.12.2003 auch außerhalb der dreiwöchigen Klagefrist nach § 4 KSchG geltend gemacht werden. Rz. 539 § 613a Abs. 4 S. 1 BGB dient dem Schutz des Arbeitnehmers geg...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Organisatorische Maßnahmen

Rz. 345 Aufgrund solcher innerbetrieblicher oder außerbetrieblicher Gründe muss der Unternehmer sich im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung zu organisatorischen Maßnahmen entschließen, bei deren Umsetzung das Bedürfnis für die weitere Beschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt.[361] Rz. 346 Ob eine solche unternehmerische Entscheidung tatsächlich vorliegt...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Arbeitsvolumen und Kündigungsumfang

Rz. 368 Bei der Prüfung, ob ein dringendes betriebliches Erfordernis für die Kündigung von Arbeitnehmern vorliegt, kommt es nur darauf an, ob unter Respektierung einer etwa bindenden Unternehmerentscheidung mit dem geringeren Arbeitsanfall auch das Bedürfnis für Weiterbeschäftigung für die gekündigten Arbeitnehmer entfallen oder innerhalb einer Gruppe vergleichbarer Arbeitne...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / e) Teil-Namensliste

Rz. 510 Der 2. Senat des BAG hat sich mit der Frage, ob die mit § 1 Abs. 5 KSchG zugunsten des Arbeitgebers eingeführten prozessualen Erleichterungen auch dann ihre Berechtigung haben, wenn es neben den auf der Namensliste genannten Mitarbeitern auch noch weitere Arbeitnehmer gibt (sog. Teil-Namensliste), denen gekündigt werden soll, noch nicht abschließend befasst. Die Ents...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / I. Beschlussverfahren nach § 126 InsO

Rz. 187 Ist eine umfassende Klärung der Rechtmäßigkeit von Kündigungen durch einen Interessenausgleich nicht möglich, so kann der Insolvenzverwalter die soziale Rechtfertigung der geplanten Entlassungen in einem besonderen Beschlussverfahren durch das Arbeitsgericht feststellen lassen.[169] In den in § 126 Abs. 1 S. 1 InsO geregelten Fällen kann der Insolvenzverwalter beim A...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / c) Einzelvoraussetzungen der sog. Namenslistenregelung

Rz. 495 § 1 Abs. 5 KSchG gilt nur in Betrieben mit einem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz, nicht in Betrieben mit einer Personalvertretung oder kirchlichen Einrichtungen mit kirchlicher Mitarbeitervertretung.[507] Rz. 496 Die Wirkungen des § 1 Abs. 5 S. 1 und 2 KSchG treten nur ein, wenn die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, "in einem Interessenausgleic...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XIV. Checkliste: Personalanpassungsmaßnahmen in der Insolvenz

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / III. Insolvenzverwalter als "Partei kraft Amtes"

Rz. 25 Nach der von der h.M. vertretenen Auffassung ist bei Ausspruch einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Kündigungsschutzklage nicht gegen die Gemeinschuldnerin (so die Mindermeinung: sog. Vertretertheorie), sondern gegen den Insolvenzverwalter als "Partei kraft Amtes" (sog. Amtstheorie) zu richten. Rz. 26 Praxistipp Allerd...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. "Verfrühungsschaden"

Rz. 321 Gem. § 113 Abs. 1 S. 3 InsO kann der Arbeitnehmer aber den aus der vorzeitigen Beendigung resultierenden Schaden (sog. Verfrühungsschaden) als Insolvenzgläubiger geltend machen, allerdings unter Anrechnung anderweitig erzielten oder erzielbaren Verdienstes.[342] Das gilt aber nicht für den Fall, dass der Arbeitnehmer mit dem Insolvenzverwalter einen Aufhebungsvertrag...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 4. Betriebsschließung und Teilbetriebsschließung

Rz. 741 Hat der Insolvenzverwalter einen Betrieb vollständig zerschlagen und stillgelegt, so führt eine "Rekonstruktion" des Betriebs durch Erwerb der Betriebsmittel von Dritten durch einen neuen "Betriebsinhaber" nicht zu einem Betriebsübergang.[739] Rz. 742 Andererseits können aber selbst Übertragungen im Rahmen einer freiwilligen Liquidationsabwicklung unter § 613a BGB fal...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 2. Eigenkündigungen

Rz. 250 Mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es aber nicht vereinbar, wenn die Betriebsparteien hinsichtlich der Abfindungsansprüche zwischen Arbeitnehmern, denen infolge der Betriebsänderung gekündigt worden ist, und solchen, die ihr Arbeitsverhältnis aus eigener Initiative beendet haben, unterscheiden, wenn die Eigenkündigung vom Arbeitgeber veranlasst...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / XII. Darlegungs- und Beweislastverteilung

Rz. 598 Im Kündigungsschutzprozess trifft den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG die Beweislast dafür, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Arbeitgeber hat in diesem Zusammenhang detailliert darzulegen, wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittel...mehr

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§ 2 Kollektives Arbeitsrech... / 1. Interessenausgleich mit Namensliste

Rz. 112 In einem Interessenausgleich können auch außerhalb der Insolvenz, wie auch schon nach der früheren Rechtslage, wirksam Auswahlkriterien für Kündigungen festgelegt werden. § 125 InsO enthält eine noch weiter gehende Regelung für das eröffnete Insolvenzverfahren, die auch für Änderungskündigungen gilt.[91] Ist zwischen dem Insolvenzverwalter und Betriebsrat in einem In...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 2. Zumutbare Anlern-, Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen

Rz. 384 Ggf. muss der Arbeitgeber zur Vermeidung einer Kündigung dem Arbeitnehmer nach zumutbaren Anlern-, Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen einen freien vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten.[403] Rz. 385 Zumutbar sind Umschulungsmaßnahmen oder Fortbildungsmaßnahmen dann, wenn ein sinnvoller Einsatz auf einem freien oder freiwerdenden Arbeitsplatz nach der Umschulung bz...mehr