Rz. 604

I. Vorbereitungsmaßnahmen

1.

Personalliste erstellen

laufende Nr.; Personalnummer; Name, Vorname; Geburtsdatum; Familienstand (Lohnsteuerklasse); unterhaltsberechtigte Kinder
Tätigkeit/Tarifgruppe
besondere Umstände, z.B. Sonderkündigungsschutz, soziale Härten usw.
Kündigungsfristen (Vertrag, Tarifvertrag, Gesetz)
Bruttomonatsvergütung
Dauer der Betriebszugehörigkeit/Eintrittsdatum
2. Prüfung eines anderweitigen Einsatzes der betroffenen Arbeitnehmer bzw. eines Einsatzes zu geänderten (verschlechterten) Arbeitsbedingungen (§ 1 KSchG)/Vorrang der Änderungs- vor der Vollkündigung
3. Prüfung der sozialen Auswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG)
4. Prüfung des Sonderkündigungsschutzes einzelner Mitarbeiter
5. Vorbereitung des Kataloges gem. § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 6 KSchG
6. Vorbereitung des Kataloges gem. § 17 Abs. 3 S. 4 und 5 KSchG
7. Argumentation zur wirtschaftlichen Entwicklung und (negative) Zukunftsprognose entwerfen
8. Kalkulation des Sozialplanvolumens
9. Entwurf eines Informationsschreibens an den Betriebsrat/Wirtschaftsausschuss
10. Entwürfe Interessenausgleich/Sozialplan
11. Entwurf der Anzeige nach § 17 KSchG
12. Entwürfe der Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates und der Zuleitung der Anzeige an den Betriebsrat
13. Entwürfe der Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG
14. Entwürfe der Kündigungsschreiben an die Arbeitnehmer

II. Beteiligung des Betriebsrates bei der Stilllegung eines Betriebes/Betriebsteils und sonstigen Maßnahmen

1. Information des Betriebsrates (§ 111 S. 1 BetrVG) und Beratung mit dem Betriebsrat (§ 111 S. 2 BetrVG)
2. Ggf. Verhandlung mit dem Betriebsrat über die einvernehmliche Herabsetzung von Leistungspflichten gem. § 120 InsO
3. Ggf. Kündigung von Betriebsvereinbarungen gem. § 120 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 InsO
4. Ggf. Widerruf von Sozialplänen, die innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen wurden (§ 124 InsO)
5. Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens (§ 122 Abs. 1 und 2 BetrVG) und Durchführung des Sozialplanverfahrens (§ 122 Abs. 1 und 2 BetrVG)
6. Anhörung des Betriebsrates gem. § 102 BetrVG vor jeder Kündigung
7. Ggf. Antrag an das Arbeitsgericht auf Zustimmung zur Kündigung namentlich bezeichneter Arbeitnehmer (§ 126 InsO)
8. Einigung mit Betriebsrat mit namentlicher Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 125 InsO)
9. Ggf. Antrag an Arbeitsgericht auf Zustimmung zur Durchführung der Betriebsänderung gem. § 122 InsO
10. Unterrichtung und Beratung über die Personalplanung (§ 92 BetrVG)
11. Schriftliche Unterrichtung und Erteilung weiterer zweckdienlicher Auskünfte gem. § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG
12. Beratung der Möglichkeiten, Entlassungen zu vermeiden (§ 17 Abs. 2 S. 2 KSchG)
13. Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates gem. § 17 Abs. 3 KSchG, sofern nicht Einigung mit Betriebsrat gem. § 125 InsO
14. Zuleitung einer Abschrift der Anzeige gem. § 17 Abs. 1 KSchG an den Betriebsrat (§ 17 Abs. 3 S. 6 KSchG)
15. Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt werden soll

III. Sonstige Beteiligungsbefugnisse

1. Unterrichtung des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten
2. Beteiligung des Wirtschaftsausschusses
3. Unterrichtung der Arbeitnehmer in der Betriebsversammlung

IV. Pflichten gegenüber den Arbeitsbehörden

1. Massenentlassungsanzeige gem. § 17 KSchG
2. Auskunftserteilung und Stellungnahme gem. § 20 Abs. 1 und 2 KSchG

V. Maßnahmen gegenüber den Arbeitnehmern

1. Prüfung der Möglichkeiten eines anderweitigen Einsatzes der betroffenen Arbeitnehmer bzw. eines Einsatzes der betroffenen Arbeitnehmer zu geänderten (verschlechterten) Arbeitsbedingungen (§ 1 KSchG)
2. Prüfung der sozialen Auswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG)
3. Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes/Einleitung und Durchführung der besonderen Verfahren
4. Form- und fristgerechte Erklärung der Kündigungen der Arbeitsverhältnisse/Sicherung von Zugangsnachweisen
5. Entlassungen innerhalb der Freifrist § 18 KSchG

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