Rz. 604
I. Vorbereitungsmaßnahmen
1. | Personalliste erstellen
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2. | Prüfung eines anderweitigen Einsatzes der betroffenen Arbeitnehmer bzw. eines Einsatzes zu geänderten (verschlechterten) Arbeitsbedingungen (§ 1 KSchG)/Vorrang der Änderungs- vor der Vollkündigung | ||||||||||||
3. | Prüfung der sozialen Auswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) | ||||||||||||
4. | Prüfung des Sonderkündigungsschutzes einzelner Mitarbeiter | ||||||||||||
5. | Vorbereitung des Kataloges gem. § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 bis 6 KSchG | ||||||||||||
6. | Vorbereitung des Kataloges gem. § 17 Abs. 3 S. 4 und 5 KSchG | ||||||||||||
7. | Argumentation zur wirtschaftlichen Entwicklung und (negative) Zukunftsprognose entwerfen | ||||||||||||
8. | Kalkulation des Sozialplanvolumens | ||||||||||||
9. | Entwurf eines Informationsschreibens an den Betriebsrat/Wirtschaftsausschuss | ||||||||||||
10. | Entwürfe Interessenausgleich/Sozialplan | ||||||||||||
11. | Entwurf der Anzeige nach § 17 KSchG | ||||||||||||
12. | Entwürfe der Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates und der Zuleitung der Anzeige an den Betriebsrat | ||||||||||||
13. | Entwürfe der Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG | ||||||||||||
14. | Entwürfe der Kündigungsschreiben an die Arbeitnehmer |
II. Beteiligung des Betriebsrates bei der Stilllegung eines Betriebes/Betriebsteils und sonstigen Maßnahmen
1. | Information des Betriebsrates (§ 111 S. 1 BetrVG) und Beratung mit dem Betriebsrat (§ 111 S. 2 BetrVG) |
2. | Ggf. Verhandlung mit dem Betriebsrat über die einvernehmliche Herabsetzung von Leistungspflichten gem. § 120 InsO |
3. | Ggf. Kündigung von Betriebsvereinbarungen gem. § 120 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 InsO |
4. | Ggf. Widerruf von Sozialplänen, die innerhalb von drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen wurden (§ 124 InsO) |
5. | Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens (§ 122 Abs. 1 und 2 BetrVG) und Durchführung des Sozialplanverfahrens (§ 122 Abs. 1 und 2 BetrVG) |
6. | Anhörung des Betriebsrates gem. § 102 BetrVG vor jeder Kündigung |
7. | Ggf. Antrag an das Arbeitsgericht auf Zustimmung zur Kündigung namentlich bezeichneter Arbeitnehmer (§ 126 InsO) |
8. | Einigung mit Betriebsrat mit namentlicher Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 125 InsO) |
9. | Ggf. Antrag an Arbeitsgericht auf Zustimmung zur Durchführung der Betriebsänderung gem. § 122 InsO |
10. | Unterrichtung und Beratung über die Personalplanung (§ 92 BetrVG) |
11. | Schriftliche Unterrichtung und Erteilung weiterer zweckdienlicher Auskünfte gem. § 17 Abs. 2 S. 1 KSchG |
12. | Beratung der Möglichkeiten, Entlassungen zu vermeiden (§ 17 Abs. 2 S. 2 KSchG) |
13. | Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates gem. § 17 Abs. 3 KSchG, sofern nicht Einigung mit Betriebsrat gem. § 125 InsO |
14. | Zuleitung einer Abschrift der Anzeige gem. § 17 Abs. 1 KSchG an den Betriebsrat (§ 17 Abs. 3 S. 6 KSchG) |
15. | Gewährleistung der Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, falls Kurzarbeit gem. § 19 Abs. 1 KSchG eingeführt werden soll |
III. Sonstige Beteiligungsbefugnisse
1. | Unterrichtung des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten |
2. | Beteiligung des Wirtschaftsausschusses |
3. | Unterrichtung der Arbeitnehmer in der Betriebsversammlung |
IV. Pflichten gegenüber den Arbeitsbehörden
1. | Massenentlassungsanzeige gem. § 17 KSchG |
2. | Auskunftserteilung und Stellungnahme gem. § 20 Abs. 1 und 2 KSchG |
V. Maßnahmen gegenüber den Arbeitnehmern
1. | Prüfung der Möglichkeiten eines anderweitigen Einsatzes der betroffenen Arbeitnehmer bzw. eines Einsatzes der betroffenen Arbeitnehmer zu geänderten (verschlechterten) Arbeitsbedingungen (§ 1 KSchG) |
2. | Prüfung der sozialen Auswahl (§ 1 Abs. 3 KSchG) |
3. | Einhaltung des Sonderkündigungsschutzes/Einleitung und Durchführung der besonderen Verfahren |
4. | Form- und fristgerechte Erklärung der Kündigungen der Arbeitsverhältnisse/Sicherung von Zugangsnachweisen |
5. | Entlassungen innerhalb der Freifrist § 18 KSchG |
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