Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Telekommunikationsunternehmen (§ 23 JVEG)

Nach Auffassung des BMJ sind die seit ihrer Einführung im Jahr 2009 weitgehend unverändert gebliebenen Entschädigungsregelungen des JVEG für Telekommunikationsunternehmen, die Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umsetzen (vgl. § 23 JVEG), aus technischer Sicht zum Teil überholt und bedürfen deshalb einer Aktualisierung. Die Entschädigungstatbestände für die Tel...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Strukturelle Anpassungen

Darüber hinaus wird für die Zustellung von elektronischen Dokumenten eine eigenständige Gebühr eingeführt. Nach Nr. 101 GvKostG-E KV soll für die Zustellung von elektronischen Dokumenten (§ 193a ZPO) eine Gebühr i.H.v. 8,00 EUR entstehen. Die Frage ist derzeit in der Rspr. umstritten.[5] Die gesetzliche Klarstellung ist daher zu begrüßen. Der Anfall der Dokumentenpauschale im...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Auswirkung auf Übergangsrecht (§ 71 GKG)

Der geplante § 22 Abs. 1 S. 2 GKG stellt auch klar, dass in Übergangsfällen zum 1.1.2025 das Mahnverfahren und das Prozessverfahren gem. § 71 Abs. 1 S. 1 GKG einheitlich betrachtet werden müssen. Wird ein Mahnverfahren vor dem 1.1.2025 beantragt, so richtet sich das nachfolgende Prozessverfahren auch dann nach dem bis zum 31.12.2024 geltenden Kostenrecht, wenn der Übergang i...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 1. Rechtsanwaltsvergütung (RVG)

Rechtsanwaltskanzleien verzeichnen seit der letzten Erhöhung der Gebühren zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Der Entwurf weist darauf hin, dass der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien seitdem erheblich gestiegen sei. Neben einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise und der sonstigen Sachkosten seien insbesonde...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Anhebung der Kappungsgrenze in § 49 RVG von über 50.000,00 EUR auf über 80.000,00 EUR

Der Vorschlag beinhaltet ferner, die Kappungsgrenze in § 49 RVG auf über 80.000,00 EUR anzuheben. Derzeit werden die aus der Staatskasse bei PKH und VKH zu zahlenden Gebühren in der Wertstufe "über 50.000,00 EUR" gekappt. Durch das KostRÄG 2021 war die Kappungsgrenze in § 49 RVG zum 1.1.2021 von über 30.000,00 EUR auf über 50.000,00 EUR angehoben worden. Die geplante Anhebun...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 3. Änderung der Anrechnungshöchstgrenze bei Betragsrahmengebühren (Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 und Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV)

Die Anrechnungshöchstbeträge bei Betragsrahmengebühren nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 und Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV (Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG)), sollen ebenfalls um 9 % angehoben werden. Der Anrechnungshöchstbetrag soll deshalb jeweils von 207,00 EUR auf 225,00 EUR erhöht werden.mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Vorgeschriebener Erörterungstermin

Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV soll dahingehend geändert werden, dass die Terminsgebühr auch dann entsteht, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO oder § 77 Abs. 2 AsylG ohne mündliche Verhandlung oder Erörterung entschieden...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Kindschaftssachen (§ 45 FamGKG)

Der in § 45 Abs. 1 FamGKG geregelte Verfahrenswert für eine Kindschaftssache, diemehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 6. Gegenstandswert für Klage auf Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete

In § 41 Abs. 5 GKG ist durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 ergänzt worden, dass bei Ansprüchen auf Feststellung einer Minderung der Miete für Wohnraum der Jahresbetrag der Mietminderung maßgebend ist. Weil in der Rspr. umstritten ist, ob für die Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete eine entsprechende Beschränkung des Streitwerts...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / d) Ehewohnungs- und Haushaltssachen (§ 48 FamGKG)

Der Wert für die in § 48 FamGKG geregelten Ehewohnungs- und Haushaltssachen soll von 3.000,00 EUR bzw. 4.000,00 EUR auf 4.000,00 EUR bzw. 5.000,00 EUR angehoben werden. Der Wert war insoweit in der KostO seit 1.8.2001 bis zum 31.7.2013 in § 100 Abs. 3 KostO geregelt. Danach bestimmte sich der Geschäftswert, soweit der Streit die Wohnung betraf, nach dem einjährigen Mietwert; ...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / III. Übergangsrecht

Übergangsfälle bei der Anwaltsvergütung zum geplanten Inkrafttreten zum 1.1.2025 sind nach dem zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 geänderten § 60 RVG zu beurteilen. Die Übergangsfälle in den Justizkostengesetzen richten sich nach den darin jeweils enthaltenen Übergangsregelungen. Übergangsfälle sollen Gegenstand eines weiteren Beitrags in dieser Zeitschrift sein. Vorab ist a...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 1. Einführung einer Gerichtsgebühr bei der Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln gem. § 727 ZPO

Die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen ist mit Ausnahme der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer gerichtlichen Entscheidung nach § 733 ZPO (vgl. insoweit Nr. 2110 GKG KV, Vorbem. 1.6, Nr. 1600 FamGKG KV, Vorbem. 1.8, Nr. 18001 GNotKG KV: Gebühr i.H.v. 22,00 EUR) grds. gerichtsgebührenfrei. Der Entwurf schlägt vor, künftig auch für die Erteilun...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer (§§ 9, 11 JVEG): Anhebung um 9 Prozent

Die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler (vgl. §§ 9, 11 JVEG) sind zuletzt zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Der Entwurf weist darauf hin, dass diese Sätze auf einer Marktanalyse aus dem Jahr 2018 beruhen, die zudem nicht auf diesem Niveau, sondern...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Strukturelle Änderungen

Für Notare enthält der Entwurf lediglich zwei Änderungen:mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Kombination von teilweiser und vollständiger Anrechnung verschiedener Gebühren auf dieselbe Gebühr

Es kann auch zu der Situation kommen, dass eine Gebühr teilweise, eine weitere Gebühr aber vollständig auf dieselbe Gebühr anzurechnen ist. Hiervon nicht erfasst sind aber Mehrfachanrechnungen oder Kettenanrechnungen (z.B. außergerichtliche Vertretung, dann Mahnverfahren, dann Prozessverfahren; Beratung, dann außergerichtliche Vertretung, Prozessverfahren). Hier kommt es näm...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 2. Deckelung der Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr auch bei vollständiger Anrechnung (§ 15a Abs. 2 RVG)

Nach dem durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingefügten § 15a Abs. 2 S. 1 RVG ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln, wenn mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen sind. Bei Wertgebühren darf gem. § 15a Abs. 2 RVG der Gesamtbetrag der Anrechnung jedoch denjenigen Anrechnungsbetrag nicht übersteigen, der sich ergebe...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Anwendungsbereich in Kindschaftssachen

Im Einzelnen gilt deshalb für die Anwendung von Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV künftig Folgendes:mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Festgebühren, Mindest- und Höchstgebühren (GKG, FamGKG, GNotKG): Anhebung um 9 Prozent

Fest-, Mindest- und Höchstgebühren sollen um 9 % erhöht werden. Erfasst sind auch diejenigen Festgebühren des GNotKG, die eine Entsprechung im GKG oder im FamGKG haben, um insoweit einen Gleichlauf in den Gerichtskostengesetzen beizubehalten. Außerdem werden die Fest- und Höchstgebühren in Nachlasssachen, die seit 2013 (2. KostRMoG) unverändert sind, um 9 % angehoben. Hiervon ...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) FamGKG-Verfahrenswerte sind für Anwaltsgebühren maßgebend

In Familiensachen führt die Anhebung der VKH-Gebühren (s. dazu unter I., 1. b) und II., 1. a) und b)) und zusätzlich die Anhebung der Regelverfahrenswerte des FamGKG in Kindschaftssachen sowie in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen zu weiteren Gebührensteigerungen. Die Gebührensteigerung tritt dadurch ein, dass sich der Gegenstandswert im gerichtlic...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / c) Gewaltschutz- und Abstammungssachen (§§ 47, 49 FamGKG)

Der in § 47 FamGKG für Abstammungssachen nach § 169 Nr. 1 und 4 FamFG geregelte Wert i.H.v. 2.000,00 EUR soll auf 3.000,00 EUR angehoben werden. Der Wert für die übrigen Abstammungssachen nach § 169 Nr. 2, 3 FamFG bleibt unverändert (1.000,00 EUR). Der Wert für Abstammungssachen i.H.v. 2.000,00 EUR ist anlässlich der Reform des Familienverfahrens im Jahr 2009 aus § 48 Abs. 3...mehr

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AGS 07/2024, Krenzler/Remmertz, Rechtsdienstleistungsgesetz: RDG, RDGEG, RDV - Handkommentar

Herausgegeben von Michael Krenzler und Frank R. Remmertz. 3. Aufl., 2023. Nomos Verlag, Baden-Baden. 650 S., Hardcover, 99,00 EUR Zwischen der jetzt vorliegenden dritten und der vorangegangenen Auflage des Handkommentars zum RDG liegen fast sieben Jahre, in denen sich der Rechtsdienstleistungsmarkt vielgestaltig weiterentwickelt hat, insbesondere auf dem Gebiet der Legal-Tech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundsätzlicher Vorrang der Regelungen des InvStG (Satz 1)

a) Ausschluss des Grundtatbestands der Hinzurechnungsbesteuerung 1 Die Absätze 1 bis 4 sind nicht anzuwenden, ... Rz. 273 [Autor/Stand] Grundsätzlicher Vorrang des InvStG. Das InvStG regelt die Besteuerung von (realisierten und thesaurierten) Erträgen aus Anlagen, die ein Anleger in Investmentvermögen tätigt. § 7 Abs. 5 regelt, dass das InvStG grundsätzlich vorrangige Anwendu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Hinzurechnung aufgrund der Beherrschung einer ausländischen Gesellschaft (Satz 1)

a) Beherrschung durch einen unbeschränkt Steuerpflichtigen (1) [1] Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ... Rz. 51 [Autor/Stand] Gesellschafterbezogenes Beherrschungskonzept. Durch das Wort "Beherrscht" wird bereits zu Beginn des ersten Satzes des § 7 Abs. 1 die erste wesentliche (und auch neue) Tatbestandsvoraussetzung einer gesellschafterbezogenen Beherrschung deutl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Steuerberater, Honorarprofessor an der Universität Trier M.Sc. Gabriel Hörnicke, LL.M. Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Literaturverzeichnis Adrian/Rautenstrauch/Sterner, Gewerbesteuer bei der Hinzur...mehr

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§ 6 Tabellen / 1. Rentenanpassung in der Sozialversicherung

Rz. 341 Die Renten der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung werden seit dem 1.3.2004 (Art. 8 Abs. 1 des 3. SGB VI-Änderungsgesetzes[307]) für Neu-Rentner nicht mehr monatlich im Voraus, sondern erst am letzten Bankarbeitstag des Monats ausgezahlt (§§ 118 Abs. 1 SGB VI, 96 SGB VII). Rz. 342 Gemäß §§ 89, 95 Abs. 1 S. 1 SGB VII wurden in der gesetzlichen Unfallversicherun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Rechtlicher Rahmen

Rz. 714 Das Betreuungs-/Vormundschaftsrecht wurde nach einer ersten Änderung durch das Betreuungsgesetz [773] erneut geändert durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts[774] (vor allem §§ 1773–1888 BGB [Abschnitt 3 Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft]) mit Geltung ab 1.1.2023.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Einführung des § 7 in 1972 und Reform in 2021

Rz. 1 [Autor/Stand] Grundtatbestand der Hinzurechnungsbesteuerung. Man muss die Hinzurechnungsbesteuerung vor dem Hintergrund der Tatsache verstehen, dass das dt. Ertragsteuerrecht Körperschaften als eigenständige Steuersubjekte behandelt, die die von ihnen erzielten Einkünfte selbst versteuern. Damit ist eine Abschirmwirkung zu Gunsten der an der Körperschaft beteiligten Pe...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Einschränkung der Sorge

Rz. 638 Die elterliche Vermögenssorge kann durch die (u.U. auch vor dem Haftpflichtfall bereits bestehende) Existenz eines Pflegers eingeschränkt sein (§ 1630 Abs. 1 BGB, § 158 FamFG, § 50 FGG a.F.[712]), so dass u.U. das Familiengericht nach § 1630 Abs. 2 BGB entscheiden muss. Rz. 639 Lebt das verletzte Kind für längere Zeit in Familienpflege (§ 1630 Abs. 2 BGB), gilt § 1688...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 1. Der neue Gesetzestext

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts[8] wird auch § 12a Abs. 2 S. 3 RVG an die neuen Postlaufzeiten angepasst (am "vierten" Werktag). Gleiches gilt für Regelungen im GKG, FamGKG und GNotKG.mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Übergangsvorschriften zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

Rz. 21 Die Übergangsvorschriften zur Anwendbarkeit der durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geänderten und auch auf bereits laufende Rechtssituationen letztlich rückwirkend anzuwendenden Vorschriften enthalten Art. 229 § 5 und § 6 EGBGB:[28] Rz. 22 Art. 229 § 5 – Allgemeine Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 1Auf Schuld...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ff) Kinderehe

Rz. 703 In Deutschland darf eine Ehe nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden (§ 1303 S. 1 BGB),[758] für die Ehemündigkeit ist damit ein Mindestalter von 18 Jahren vorgegeben. Auf Antrag ist jedoch eine familiengerichtliche Befreiung möglich, sofern das 16. Lebensjahr vollendet ist und der Ehepartner volljährig ist (§ 1303 Abs. 2 BGB). Mit einer Person, die ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Bürgergeld

Rz. 1053 Mit Wirkung zum 1.1.2023 wurde die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II, Sozialgeld) in "Bürgergeld" umbenannt.[1117] Für Bezieher von Bürgergeld gilt § 5 Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 5a SGB V n.F.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Status

Rz. 351 Die Möglichkeiten, als Ausländer in Deutschland zu arbeiten, unterliegen rechtlichen Grenzen. Dabei sind auch europarechtliche Besonderheiten zu beachten. Während Bürger der Europäischen Union ohne wesentliche Einschränkungen in Deutschland arbeiten können (§§ 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG, 2 FreizügG/EU [266]), unterliegen Personen, die nicht Unionsbürger sind, den Beschrä...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Anwaltskosten

Rz. 1243 Hinweis Siehe Rdn 1452 ff. Rz. 1244 Der Anwalt ist zwar nicht allgemein verpflichtet, seinen Mandanten auf die Höhe der durch seine Inanspruchnahme entstehenden Kosten hinzuweisen. Eine Aufklärungspflicht kann sich aber im Einzelfall aus Treu und Glauben ergeben.[1269] Rz. 1245 Die Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten (im wesentlichen Anwaltskosten) w...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / 2. Inkrafttreten

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragszuschlag für Kinderlose

Rz. 283 Das BVerfG[272] hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 31.12.2004 eine Regelung zu treffen, die Mitglieder mit Kindern gegenüber kinderlosen Beitragszahlern beitragsmäßig besser stellt. Berücksichtigt werden auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Eltern, deren Kind nicht mehr lebt, gelten trotzdem nicht als kinderlos. Rz. 284 Ein um 0,25 % erhöhter Beitragssatz gi...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Erfolgshonorar

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / D. Geldwäsche

Rz. 86 Geldwäsche ist gemäß § 261 StGB [102] strafbar (§ 1 Abs. 1 GwG). Geldwäsche bedarf jedoch anderweitiger rechtswidriger, in § 261 StGB näher beschriebener, Vortaten als Grundlage. Rz. 87 Seit dem 1.1.2020 ist das nachgeschärfte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Deutlich mehr Unternehmen haben nun geldwäscherechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das Gesetz verpflichtet in...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Mehrere Besprechungen und Verhandlungen

Rz. 1525 § 15 RVG – Abgeltungsbereich der Gebührenmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) AGB

Rz. 1015 Die im Abfindungsformular enthaltenen Regelungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen daher der Inhaltskontrolle früher nach dem AGBG,[1090] seit 1.1.2002 nach §§ 305 ff. BGB.[1091] Rz. 1016 Wenn sich der Verzicht des Anspruchstellers auf weitergehende Ansprüche nur auf gegen den Versicherer, den Versicherungsnehmer und eventuelle weitere Gesamtschuld...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 1571 § 61 RVG – Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzesmehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Anrechnung mehrerer Verfahrensgebühren

Die vollständige Anrechnung mehrerer Gebühren auf dieselbe Gebühr kann sich insbesondere bei Verfahrensgebühren ergeben. Zur Verdeutlichung dient folgendes Beispiel: Beispiel 6 (Klage und Widerklage) Rechtsanwalt R wird außergerichtlich für M wegen eines Anspruchs (Wert: 10.000,00 EUR) gegen G tätig. Außerdem verteidigt er M hinsichtlich eines gegen diesen von G geltend gemac...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Antragsteller des Mahnverfahrens veranlasst das Prozessverfahren

An § 22 Abs. 1 S. 1 GKG soll der neue Satz angefügt werden, dass im Verfahren, das gem. § 696 Abs. 1 ZPO dem Mahnverfahren folgt, die Kosten derjenige schuldet, der den Mahnbescheid beantragt hat. Dies soll klarstellen, dass der Antragsteller des Mahnverfahrens als Antragsteller des streitigen Verfahrens im kostenrechtlichen Sinn anzusehen ist, wenn dem Mahnverfahren nach Wi...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Gebührenanhebung in § 49 RVG

Die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR bleibt unverändert. Die PKH/VKH-Gebühren sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. BRAK und DAV hatten hier gefordert, dass die Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 5.000,0...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (3) Seit 14.9.2007

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Bis 31.12.1998

Rz. 1226 § 3 Währungsgesetz a.F. 1Geldschulden dürfen nur mit Genehmigung der für die Erteilung von Devisengenehmigungen zuständigen Stelle in einer anderen Währung als in Deutscher Mark eingegangen werden. 2Das gleiche gilt für Geldschulden, deren Betrag in Deutscher Mark durch den Kurs einer solchen anderen Währung oder durch den Preis oder eine Menge von Feingold oder von ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vormundschaftsgericht – Betreuungsgericht – Familiengericht

Rz. 783 Seit dem Inkrafttreten des FamFG [823] zum 1.1.2009 (Art. 112 Abs. 1 FGG-RG[824]) ist anstelle des zuvor zuständigen Vormundschaftsgerichts das Betreuungsgericht (§§ 271 ff. FamFG) für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger das berufene Gericht, während die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger beim Familiengericht konzentriert sind. R...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2)1. 1.1999–13.9.2007

Rz. 1230 § 2 Preisangaben- und Preisklauselgesetz (PaPkG)[1258]mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / I. Allgemeine Regeln

Rz. 203 Gesetzliche Bestimmungen über die Modalitäten einer Kapitalisierung haftpflichtrechtlicher Schadenersatzansprüche existieren nicht. Rz. 204 Zum Bewertungsgesetz § 6 Rdn 56 ff. Rz. 205 Die BarwertVO [161] ist außer Kraft getreten m.W.v. 1.9.2009;[162] siehe in der Nachfolge § 47 VersAusglG. [163] Rz. 206 Zur UVKapWertV [164] Rdn 210. 1. Drittleistungsträger Rz. 207 Gesetzlich...mehr