Das Wichtigste in Kürze:

1. Die StPO sieht die Gegenüberstellung in § 58 Abs. 2 vor.
2. Zur Identifizierung kommen verschiedene Maßnahmen in Betracht.
3. Die Identifizierungsmaßnahme, insbesondere die Gegenüberstellung, wird nach weitaus h.M. als zulässig angesehen. Ihre Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass bei der Durchführung Zwang angewendet werden musste.
4. Für die Einzelgegenüberstellung und damit auch zur Vorlage eines Einzellichtbildes wird wegen der davon ausgehenden suggestiven Wirkung zum Teil vertreten, dass sie grds. unbrauchbar ist.
5. Für die (spätere) Verwertbarkeit einer Wahlgegenüberstellung/Wahllichtbildvorlage ist besonders darauf zu achten, dass der Zeuge eine wirkliche Auswahl unter mehreren Personen treffen kann.
6. In der Praxis verhältnismäßig neu ist die sequenzielle oder sukzessive Gegenüberstellung/Lichtbildvorlage.
7. Für einen Stimmenvergleich gelten die Grundsätze der Gegenüberstellung mit Augenzeugen entsprechend.
8. Nach § 58 Abs. 2 S. 2 hat der Verteidiger das Recht, bei einer Gegenüberstellung anwesend zu sein. Bei der Vorbereitung der HV wird sich der Verteidiger dann insbesondere mit dem Beweiswert des Wiedererkennens und mit den ihm in der HV noch zur Verfügung stehenden Einwirkungsmöglichkeiten beschäftigen müssen.
 

Rdn 2438

 

Literaturhinweise:

Ackermann, Rechtmäßigkeit und Verwertbarkeit heimlicher Stimmvergleiche im Strafverfahren, 1995

ders., Identifizierung anhand des Gangbildes. Die kriminalistische Wiedererkennung von Personen anhand ihrer Bewegungseigenschaften, Krim 2001, 253

Artkämper, Gegenüberstellung – Erkenntnisquelle mit Kautelen, Krim 1995, 645

ders., Sofortfahndung und Wiedererkennen, Krim 1997, 505

ders., Fehlerquellen bei Gegenüberstellungen und anderen (Wahl-)Identifizierungsmaßnahmen, StRR 2007, 210

Bahns/Burkert/Guthke/Kitlikoglu/Scherzberg, Neuordnung der Pflichtverteidigerbestellung, Policy Paper der Strafverteidigervereinigungen, 2018 (zitiert: Bahns u.a.)

Bellmann, Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419

dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 2: Bildmaterial, StRR 2011, 463

dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 3: Gutachten, StRR 2012, 18

Bohlander, Die Gegenüberstellung im Ermittlungsverfahren, StV 1992, 441

Brause, Zum Zeugenbeweis in der Rechtsprechung des BGH, NStZ 2007, 505

Burgdorf/Ehrentraut/Lesch, Die Identifizierungsgegenüberstellung gegen den Willen des Beschuldigten – Eine unzulässige Ermittlungsmaßnahme?, GA 1987, 106

Diezel, Richtig oder falsch – die Wahllichtbildvorlage, StRR 2008, 376

Dowling/Gundlach, Der "Verbal Overshadowing" – Effekt beim Wiedererkennen von Gesichtern, Krim 2012, 288

Eisenberg, Visuelle und auditive Gegenüberstellung im Strafverfahren – Empirische und rechtliche Zusammenhänge, Krim 1995, 458

ders., Gegenständliche Voraussetzungen der Identifizierbarkeit von Personen aufgrund von Schrift- und Sprechmaterial, NStZ 2010, 680

ders., "Wiedererkennungssicherheit 100 Prozent" trotz ungünstiger Wahrnehmungsbedingungen und länger zurückliegenden Tatgeschehens?, Krim 2011, 557

Freund, Zulässigkeit, Verwertbarkeit und Beweiswert eines heimlichen Stimmvergleichs – BGHSt 40, 66, JuS 1995, 394

Fromm, Zwangsmaßnahmen zur Fahreridentifizierung in der Spedition – Über die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüssen im Bußgeldverfahren, VRR 2014, 441

Geerds, Strafprozessuale Personenidentifizierung, Juristische und kriminalistische Probleme der §§ 81b, 163b, 163c StPO, Jura 1986, 9

Geipel, Die (wiederholte) Wiedererkennung anhand eines Lichtbildes, DAR 2005, 476

Geipel/Spies, Verteidigungshinweise zum Umgang mit anthropologischen Identitätsgutachten, StRR 2007, 216

Gercke/­Wollschläger, Videoaufzeichnungen und digitale Daten als Grundlage des Urteils, StV 2013, 106

Glaser, Wiedererkennen im Wege der Sofortfahndung – Ausweg aus einem unlösbaren Dilemma, Krim 1995, 653

Gniech/Stadler, Die Wahlgegenüberstellung – Methodische Probleme des kriminalistischen Wiedererkennungsexperiments, StV 1981, 565

Görling, Täter­identifizierung per Video-Gegenüberstellung, Krim 1985, 58

Goldkamp, Wahllichtbildvorlage und Wahlgegenüberstellung im Verkehrsrecht, NZV 2019, 217

Huckenbeck/Gabriel, Fahreridentifizierung anhand von Messfotos, NZV 2012, 201

­Huckenbeck/Krumm, Täteridentifizierung durch Lichtbilder in der verkehrsrechtlichen Praxis, NZV 2017, 453

Kersting, Alters- und Größenschätzungen durch Tatzeugen. Ergebnisse eines empirischen Forschungsprojekts, Krim 2012, 283

Köhnken, Gegenüberstellungen – Fehlerquellen bei der Identifizierung durch Augenzeugen, Krim 1993, 231

Köhnken/Sporer, Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen, 1990

B. Mehle, Zeitpunkt und Umfang notwendiger Verteidigung im Ermittlungsverfahren, 2006

Mertn/Schwarz/Walser, Wiedererkennungsverfahren, Krim 1998, 421

Niemitz, Identifikation von Personen anhand von Lichtbildern – ein Beitrag zur Methodendiskussion im Lichte der aktuellen Re...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge