Das Wichtigste in Kürze:

1. Am 1.7.2017 ist das "Gesetz zur Reform der Vermögensabschöpfung" v. 13.4.2017 (BGBl, S. 872) in Kraft getreten. Dieses hat eine umfassende Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung eingeführt.
2. Für die Anwendung der Neuregelung sind in Art. 316h EGStGB und in § 14 EGStPO Übergangsregelungen vorgesehen.
3. Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung ist eine Maßnahme eigener Art, um strafrechtswidrige Vermögenslagen zu beseitigen, die in ihrer Zielrichtung der ungerechtfertigten Bereicherung in den §§ 812 ff. BGB ähnelt.
4. Die Vermögensabschöpfung war nach früherem Recht zweigleisig geregelt. Diese Zweigleisigkeit hat die Neuregelung übernommen.
5. Der Verteidiger rechnet seine Tätigkeiten in Zusammenhang mit Sicherstellungsmaßnahmen mit der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG ab.
 

Rdn 5312

 

Literaturhinweise zum neuen Recht:

Berberich/Singelnstein, Zur Anwendbarkeit der Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht nach der Neuregelung im Jahr 2017, StV 2019, 505

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Bielefeld/Handel, Das Verfahren der Opferentschädigung nach dem neuen Recht der Vermögensabschöpfung – Chance und Risiko zugleich, wistra 2019, 9

Bittmann, Die Rechtsprechung zum abschöpfungsrechtlichen Verfahrensrecht 2019/20, NStZ 2021, 149, 342

Blanke-Roeser, Das Unterbleiben der Vollstreckung von Nebenfolgen nach dem neuen § 459g Abs. 5 StPO – Systematik und Auslegung

Cordes, Erläuterungen der Voraussetzung zur Anordnung eines strafprozessualen Vermögensarrestes, NZWiSt 2021, 45

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ders., Strafrechtliche Vermögensabschöpfung, ZAP F 21, S. 301 ff.

Fromm, Der neue § 29a OWiG ("Einziehung des Wertes von Taterträgen"): Umfassende Neuregelung der Vermögensabschöpfung, zfs 201, 551

Gehm, Eckpunkte des Verfahrensrechts bei der Neuregelung der Vermögensabschöpfung, StRR 7/2018, 5

Hiéramente/Schwerdtfeger, Das Unternehmen im Fokus der Vermögensabschöpfung im Wirtschaftsstrafrecht – Risiken und Chancen der Gesetzesreform, BB 2018, 834

Höft, § 76a Abs. 4 StGB – Ein neues und verfassungswidriges Instrument im deutschen Vermögensabschöpfungsrecht, HRRS 2018, 196

Klüsener, Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen (Nr. 4142 VV RVG), JurBüro 2018, 169

Köhler/Burkhard, Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – Teil 1/2 – Überblick und Normverständnis für die Rechtspraxis – NStZ 2017, 497

dies., Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – Teil 1/2 – Überblick und Normverständnis für die Rechtspraxis –, NStZ 2017, 665

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Rettke, Bitcoin und die strafrechtliche Einziehung – Vorläufige und endgültige Vermögensabschöpfung, NZWiSt 2020, 45

ders., Einziehung und Vermögensarrest im Steuerstrafverfahren Ein Überblick für die Praxis, wistra 2017, 417

ders., Das normative Brutto-Prinzip des § 73d StGB – Erläuterungen anhand von Beispielen aus dem Wirtschaftsstrafrecht, wistra 2018, 234

Rhode, Die strafrechtliche Opferentschädigung im neuen Gewand (Teil 1), wistra 2018, 65

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Saliger/Schörner, Neues Recht für alte Fälle? Die Vermögensabschöpfung im Spannungsfeld zwischen lex mitior-Grundsatz und Verschlechterungsverbot, StV 2018, 388

­Schilling/Hübner, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, StraFo 2017, 305

Schumann, Die neue strafrechtliche Vermögensabschöpfung und das Jugendstrafrecht, StraFO 2018, 415

Wengenroth, Die neue strafrechtliche Vermögensabschöpfung und das Besteuerungsverfahren, PStR 2017, 310.

 

Rdn 5313

 

Literaturhinweise zum alten Recht:

Achenbach, Obligatorische Zurückgewinnungshilfe, NStZ 2001, 401

Bach, Die Zulassung des durch die Straftat Verletzten bei Sicherung mittels strafprozessualen dinglichen Arrestes, JR 2004, 230

ders., Ist eine Kahlarrestierung des Beschuldigten möglich, StraFo 2005, 485

Billmann, Der Arrestgrund beim strafprozessualen dinglichen Arrest, wistra 2002, 248

Bittmann, Bedeutung des § 111g StPO für die Rückgewinnungshilfe – Wirkung, Voraussetzung, Rang, wistra 2013...

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