Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Abweichender Gewinnverteilungsmaßstab (Satz 3)

... [3] Ist für die Gewinnverteilung der ausländischen Gesellschaft nicht die Beteiligung am Nennkapital maßgebend oder hat die Gesellschaft kein Nennkapital, so ist für die Steuerpflicht der Einkünfte nach Satz 1 der Maßstab für die Gewinnverteilung zugrunde zu legen. ... Rz. 149 [Autor/Stand] Ergänzung des § 7 Abs. 1 Satz 1. Im Grundsatz ist auf Rechtsfolgeseite gem. § 7 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundnorm der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 21 [Autor/Stand] Reform durch das ATADUmsG. Durch Art. 7 und 8 ATAD wurden die Mitgliedstaaten i.S. eines Mindestschutzniveaus (s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 17) verpflichtet, Vorschriften für eine Hinzurechnungsbesteuerung einzuführen bzw. das geltende Recht an die Mindeststandards der ATAD anzupassen (zu Einzelheiten s. Vor §§ 7–14 AStG Rz. 18 ff.). Die Vorgaben der Art. 7 u...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Nahestehen einer Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft (Satz 2)

... 2 Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 erfüllt. Rz. 244 [Autor/Stand] Funktion des § 7 Abs. 3 Satz 2. Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 selbst eine nahestehende Person i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1. Voraussetzung ist, dass in Bezug auf diese...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Begründung der Regelung

Rz. 1 Mit der Zinspflicht nach Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung nach § 237 AO sollen die Vorteile (teilweise) abgeschöpft werden, die der Rechtsbehelfsführer aus der zeitweisen Nichtzahlung der Steuer oder Vergütungsrückforderung zieht oder ziehen könnte.[1] Insofern enthält die Vorschrift ein Gegenstück zu den Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge nach § 236 AO . Es ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Arbeitnehmer

Rz. 336 Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 360). Rz. 337 Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Arbeitsunfall

Rz. 326 Art. 3 Abs. 1 lit. f VO (EG) 883/2004 erstreckt den sachlichen Geltungsbereich auf die Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 327 Art. 85 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 betrifft das Konkurrenzverhältnis von Sozialleistungsrecht und Schadenersatzanspruch. Nach Art. 85 kommt dem Forderungsübergang auch gegenüber einem nach ausländischem Zivilrecht haftenden Schädiger ...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / bb) §§ 24, 34 EStG

Rz. 27 § 24 EStG Zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 gehören auchmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2.1 Haftungsbescheid, steuerliche Nebenleistungen, sonstige Bescheide, Zölle

Rz. 7 Der Haftungsbescheid gehört bislang nicht zu dem in § 237 Abs. 1 AO aufgezählten Verwaltungsakten.[1] Zwar ist eine Aussetzung der Vollziehung bei ihm möglich, Aussetzungszinsen kommen jedoch bislang nicht in Betracht.[2] Die Rechtslage hat sich durch § 237 Abs. 6 AO i. d. Fassung des Wachstumschancengesetzes (vgl. Rz. 52 ff.)[3] Bei steuerlichen Nebenleistungen scheid...mehr

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AGS 07/2024, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beschränkung des Klageverfahrens auf vorgerichtliche Nebenforderungen, JurBüro 2024, 113 Der Autor nimmt die Entscheidung des BGH (AGS 2024, 68 [N. Schneider] = zfs 2024, 223 m. Anm. Hansens = JurBüro 2024, 73) zum Anlass, sich näher mit der in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV geregelten Anrechnung der Gesch...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Besondere Berufsgruppen

Rz. 416 Für manche Berufsgruppen gelten allgemein vorzeitige Altersgrenzen.[307] Rz. 417 Für Polizei- und Polizeivollzugsbeamte, ebenso Feuerwehrleute (z.B. § 107 Abs. 2 ThürBG), gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgte im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrech...mehr

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§ 6 Tabellen / 2. Beitragssätze zur Sozialversicherung

Rz. 313 Beitragssatz (Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil) in Prozent des beitragspflichtigen Einkommens: Tabelle 6.44: Sozialversicherungsbeiträgemehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Verhandlungsberechtigung

Rz. 857 Drittleistungsträger können die auf sie übergegangenen Ansprüche durch Abfindungsvergleiche ebenso regeln wie der unmittelbar Verletzte selbst. Dieses gilt auch für den Regress nach § 119 SGB X (§ 119 Abs. 4 SGB X).[868] Rz. 858 Der Geschädigte ist weder aus eigenem Recht noch in gewillkürter Prozessstandschaft (§ 3 Rdn 196) des SVT zur Geltendmachung von auf diesen n...mehr

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§ 6 Tabellen / II. Soziale Bezugsgröße (§ 18 SGB IV)

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§ 5 Verjährung / (bb) Wiederkehrende Leistungen

Rz. 738 Hinweis Rdn 69 ff., 192. Rz. 739 Gerade bei sich langfristig entwickelnden Schäden muss absehbar ein Rechtsfriede eintreten.[749] § 197 Abs. 2 BGB will seinem Schutzzweck nach verhindern, dass regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 7 Entsprechende Geltung für festgesetzte Haftungsanspüche (Abs. 6)

Rz. 52 Durch das Wachstumschancengesetz[1] wurde § 237 Abs. 6 AO eingefügt, der für Ansprüche nach dem 31.12.2024 gilt.[2] Durch diese Neuregelung werden gelten § 237 Abs. 1 bis 5 AO auch für festgesetzte Haftungsansprüche entsprechend, soweit sich die Haftung auf Steuern und zurückzuzahlende Steuervergütungen bezieht. Rz. 53 Mit § 237 Abs. 6 AO wird der Anwendungsbereich des...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Gefährdung der Kindesinteressen

Rz. 649 § 181 BGB – Insichgeschäft Ein Vertreter kann, soweit nicht ein anderes ihm gestattet ist, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft nicht vornehmen, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht. Rz. 650 § 1629 BGB a.F. – Vertretung des Kindes (Fassung b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Erweiterung der Hinzurechnungsbesteuerung im StÄndG 1992

Rz. 7 [Autor/Stand] Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter. Durch das StÄndG 1992 v. 25.2.1992[2] wurde § 7 a.F. um einen Abs. 6 erweitert. Die Erweiterung betraf Zwischengesellschaften, die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter erzielten. Der Gesetzgeber ging davon aus, dass die Beteiligung an solchen Zwischengesellschaften bewusst breit gestreut wird. Entsprechend sol...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Statistisches Bundesamt

Rz. 229 Das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) [226] sieht vor, dass Statistiken vom Statistischen Bundesamt (§ 12 Abs. 1 FPStatG) über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik, § 6 FPStatG) und die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik, § 7 FPStatG Sonderversorgungsempfängerstatistik, § 8 FPStatG) geführt werden (§ 1 Nr...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Pflegeleistungen

Rz. 329 Zu den Pflegeleistungen ab 1.1.2017 siehe ausführlich Jahnke.[305] Die nachstehende Übersicht enthält, sofern nicht anders angegeben, die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad (PG) (ambulante und stationäre Pflege) ab 1.1.2017. Rz. 330 Übersicht 6.18: Pflegeleistungen (§ 28 SGB XI) ab 1.1.2017mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) "Rente mit 63"

Rz. 396 Die Rentenreform durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz[302] eröffnete zum 1.7.2014 insbesondere langjährig Versicherten, ohne große Einkommenseinbußen vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Wer mindestens 45 Jahre an Beitrags- und Berücksichtigungszeiten nachweisen kann und vor 1953 geboren ist, kann seit Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders lang...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / bb) Einschaltung des Familien-/Betreuungsgerichtes

Rz. 787 Hinweis Siehe auch Rdn 643, 744. Rz. 788 Die Einschaltung und Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichtes ist für den Abschluss von Abfindungsvergleichen erforderlich in folgenden Fällen: Rz. 789 Übersicht 2.16: Erforderlichkeit familien-/betreuungsgerichtlicher Genehmigungmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Verfahren

Rz. 794 Schließt der Vormund einen Abfindungsvergleich oder einen die weitere Abwicklung regelnden Vertrag (z.B. Vereinbarung einer Haftungsquote, Rentenvergleich) ohne die erforderliche Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts, bedarf der Vertrag zu seiner Wirksamkeit der nachträglichen Genehmigung des Familien-/Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 1 S. 1 BGB). Rz. 795 § 184...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) § 118 VVG

Rz. 168 § 118 VVG – Rangfolge mehrerer Ansprüchemehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Beamte

Rz. 344 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[260] Rz. 345 Beispielsweise das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[261] ermittelt regelmäßig das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand. Rz. 346 Beamte werden – ähnlich den Arbeitnehmern – überwiegen...mehr

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ZErb 07/2024, Ausgleichungs... / 1. Konfliktlage zwischen Ausgleichungsberechtigung und’Ausgleichungspflicht

Der Ausgleichungstatbestand des § 2057a Abs. 1 S. 2 BGB ist eingebettet in die §§ 2050 ff. BGB, die für bestimmte Konstellationen Ausgleichungspflichten zwischen den Abkömmlingen des Erblassers anordnen, vornehmlich im Fall des Eintritts der gesetzlichen Erbfolge. Im Einzelnen regeln die Vorschriften, welche lebzeitigen Zuwendungen des Erblassers an seine Abkömmlinge und wel...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Tatsachenvortrag und richterliche Rechtskenntnis

Rz. 329 Nach althergebrachter Rechtssitte (nach römischer Rechtsregel "Da mihi factum, dabo tibi ius",[392] siehe § 138 ZPO) sollte es im Zivilprozess genügen, vor Gericht lediglich den Sachverhalt darzustellen und auf korrekte richterliche Rechtsanwendung ("curia novit iura"[393]) zu vertrauen, ohne dass es der Erläuterung seitens der Prozessparteien zu juristischen Auslegu...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Insolvenz des Versicherers

Rz. 599 Bei Insolvenz des Versicherers[693] bleibt die unmittelbare Einstandspflicht des Schädigers und der weiteren Eintrittspflichtigen (im Einzelfall z.B. Anstellungskörperschaft, weitere Gesamtschuldner) bestehen. § 12 PflVGmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Makelnder Verwalter / 2.2 Geschäftsräume

Wie sich aus der Bezeichnung ergibt, gilt das Wohnungsvermittlungsgesetz nur für die Vermittlung von Wohnraum. Die Vermittlung von Mietverträgen über Geschäfts- oder sonstige Räume fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, sodass der WEG-Verwalter auch bisher schon derartige Verträge vermitteln und hierfür auch Provision verlangen durfte.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / ee) ALG II

Rz. 439 Für Arbeitslosenhilfeempfänger wurden seit dem RRG 1992 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Die Beitragshöhe orientierte sich bis zum 31.12.1999 an einer Grenze von 80 % des der Lohnersatzleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgeltes. Ab 1.1.2000 galt als beitragspflichtige Einnahme nur noch die tatsächlich gezahlte Arbeitslosenhilfe (§ 166 Abs. 1 Nr. 2a...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 3. Forderungswechsel vor Rechtshängigkeit

Rz. 190 Nach § 325 Abs. 1 ZPO wirkt das rechtskräftige Urteil für und gegen die Parteien und die Personen, die nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit Rechtsnachfolger der Parteien geworden sind. Das erklärt sich aus § 265 ZPO, der eine gesetzliche Prozessstandschaft für den Fall der Rechtsnachfolge in den Streitgegenstand nach Rechtshängigkeit der Sache anordnet. Für Rechtsü...mehr

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§ 5 Verjährung / I. Sinn und Zweck

Rz. 2 Allein der Zeitablauf kann unabhängig vom Parteiwillen kraft Gesetzes die Rechtslage verändern, und zwar 1. Schuldnerschutz Rz. 3 Die Geltendmachung der Verjährung ist vor allem ein Recht des Schuldners, das aus dem Verhalten des G...mehr

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§ 5 Verjährung / d) Rechtliche Veränderungen

Rz. 443 Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die aufgrund einer Gesetzesänderung (z.B. Pflegegesetzgebung, Rentenrecht) entstehen, beginnt i.d.R. mit Inkrafttreten des Gesetzes.[427] Rz. 444 Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang, dass auch die Kenntniszurechnung von Rechtsvorgängern gegeben sein kann (Rdn 480, 513 ff., 515).mehr

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§ 5 Verjährung / a) Recht bis 31.12.2001

Rz. 184 Das frühere Recht (vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) kannte eine Vielzahl abweichender, gesetzlich gegenüber der Regelverjährung verkürzter Verjährungsfristen. Verkürzte Verjährungsfristen sahen die Gesetze u.a. in folgenden Fällen vor: aa) Sechs Monate Rz. 185 Die Frist läuft fürmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (d) Beschränkung der Erbenhaftung

Rz. 610 Kann oder will ein Erbe die Erbschaft nicht ausschlagen (§§ 1942 ff. BGB), kommt auch eine Beschränkung der Erbenhaftung in Betracht (§§ 1975 ff. BGB). Will sich der Erbe vor einem Zugriff auf sein Eigenvermögen schützen, muss er aktiv werden (§ 1975 BGB). Rz. 611 Die Beschränkung erfolgt rechtlich über Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz (§ 1975 ff. BGB). Dadurc...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Drittleistungsträger

Rz. 207 Gesetzliche und private Versorgungsträger kennen in ihren Leistungsbereichen Abfindungen von Rentenzahlungen. Gesetzliche Vorgaben zur Rentenkapitalisierung existieren u.a. im Sozialleistungs-/Versorgungsrecht. Der Kapitalbetrag orientiert sich dabei häufig an einem Vielfachen einer Monatsleistung. Rz. 208 Kapitalabfindungen sind bei Hinterbliebenenrenten anlässlich e...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Übersicht

Rz. 107 Übersicht 2.5: Anspruch – Norm – Forderungsberechtigungmehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (a) Gesetzliche Renten- und Unfallversicherung

Rz. 543 Gesetzliche Renten- bzw. Unfallversicherungen zahlen Hinterbliebenenrenten. Gewährt wird eine Witwer-/Witwenrente nach dem Tode des Versicherten, entweder als kleine Witwen-/Witwerrente oder als große Witwen-/Witwerrente. Rz. 544 Vor Vollendung des 45./47. Lebensjahres des Hinterbliebenen (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI, § 65 Abs. 2 Nr. 3 lit. c SGB VII) wird nach dem Tode ...mehr

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§ 5 Verjährung / b) Ehegatten, Lebenspartner

Rz. 651 Die Verjährung von Ansprüchen zwischen Ehegatten und Lebenspartnern (i.S.d. LPartG) ist gehemmt, solange diese Gemeinschaft besteht (Dauer des gemeinsamen Zusammenlebens).[670] § 207 S. 1 und § 207 S. 2 Nr. 1 BGB entsprechen dem bis zum 31.12.2001 geltenden Recht (§ 204 S. 1 und 3 BGB a.F.[671]). Rz. 652 Die Hemmung beginnt mit dem Tag der Eheschließung bzw. Begründun...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kapital und Rente

Rz. 79 § 12 StVG a.F. sah für Schadenfälle bis zum 17.12.2007 eine 6 %-ige Verzinsung des gesetzlich vorgesehenen Kapitalbetrages (600.000 EUR * 6 % = 36.000 EUR) vor. Dieser Zinssatz wird auch bei anderen Haftungshöchstsummen (wie § 88 AMG, § 117 BBergG, §§ 9,10 HaftPflG, § 37 LuftVG) angewandt. Der gesetzlich vorgegebene Zinssatz von 6 % ist nicht individuell verhandelbar....mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / 1. Einleitung

Rz. 28 § 110 SGB VII – Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern (für Arbeitsunfälle ab 1.1.1997) § 640 RVO – Haftung der Unternehmer (für Arbeitsunfälle bis 31.12.1996) § 119 SGB X – Übergang von Beitragsansprüchenmehr

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Heizölverbuchung (WEG) / Zusammenfassung

Begriff Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) darf nur die im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchte Ölmenge bzw. deren tatsächliche Kosten abgerechnet werden. Da die Bestimmungen der Heizkostenverordnung auch im Bereich des Wohnungseigentums zwingend zu beachten sind, muss der Verwalter hier im Rahmen der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen von der s...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Anspruchsgrundlage

Rz. 1087 Für den ausgleichsberechtigten Gesamtschuldner kommen folgende Anspruchsgrundlagen in Betracht:[1137] Rz. 1088 Rz. 1089mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / V. Bereicherungsausgleich

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ZErb 07/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Festsetzung und Rückforderung von Testamentsvollstreckervergütung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind die Erben des am … verstorbenen Herrn X (nachfolgend "Erblasser"). Die Klägerin zu 2) ist Erbin zu 1/2, die Kläger zu 1) und 3) sind jeweils Erben zu 1/4. Die Klägerin zu 2) war mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ...mehr

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§ 5 Verjährung / ee) Möglichkeit der Klage

Rz. 388 Für die Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen reicht es im Allgemeinen aus, wenn der Geschädigte auf der Grundlage der ihm bekannten Tatsachen zumindest eine aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Feststellungsklage erheben kann (auch Rdn 438).[324] Rz. 389 BGH v. 17.12.2020[325] fasst die rechtlichen Aspekte der risikolosen Klageerhebung wie ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Gesellschaftsrechtlich vermittelte Beherrschung

... mehr als die Hälfte der Stimmrechte oder mehr als die Hälfte der Anteile am Nennkapital unmittelbar oder mittelbar zuzurechnen sind ... Rz. 193 [Autor/Stand] Gesellschaftsrechtliche Beherrschungskriterien. Eine Beherrschung i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 liegt nach § 7 Abs. 2 dann vor, wenn wenigstens eines der dort aufgeführten Beherrschungskriterien erfüllt ist (vgl. Rz. 181)...mehr

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ZErb 07/2024, Erbschaftsteuerrecht

Die Anzeige des Erwerbs: Die Zusammenhänge zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer Die zentrale Norm für die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Erwerbsvorgängen nach beiden Rechten, also Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie Grunderwerbsteuer, ist in § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz [1] zu erkennen. Dementsprechend sind von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenom...mehr

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§ 5 Verjährung / aa) Einschränkungen

Rz. 283 Nur verjährbare Ansprüche sind der Parteidisposition zugänglich. Ist ein Anspruch kraft Gesetzes unverjährbar (Rdn 149 ff.), kann er auch in Zukunft nicht durch Vereinbarung der Verjährung unterworfen werden. Eine derartige Vereinbarung wäre unwirksam. Rz. 284 Die Verjährung kann durch Rechtsgeschäft nicht über eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen V...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Direktanspruch, Dritter, Gesamtschuld

Rz. 599 § 115 VVG gilt nicht im Gesamtschuldner-Ausgleichs(Innen-)verhältnis.[596] Rz. 600 Der Ausgleich richtet nach § 426 BGB. Ein Kfz-Haftpflichtversicherer steht dabei stets nur mit den bei ihm versicherten Personen in einem Gesamtschuldverhältnis, nicht aber mit außerhalb dieses Versicherungsverhältnisses stehenden weiteren Gesamtschuldnern.[597] Versicherter und sein Ve...mehr

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ZErb 07/2024, Keine standar... / 1 Gründe

I. Der Vater der im Rubrum näher bezeichneten Kinder ist verstorben; Alleinerbin aufgrund testamentarischer Erbfolge ist die Kindesmutter und Ehefrau des Verstorbenen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG – Familiengericht – Aachen Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung der Kinder bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils angeordnet. Zur Begründung...mehr