Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beteiligung des Betriebsrats / Zusammenfassung

Begriff Die Beteiligung des Betriebsrats umschreibt die gesetzlichen Rechte des Betriebsrats zur Einflussnahme auf betriebliche Angelegenheiten und zur Mitwirkung daran. Die Ausgestaltung der Beteiligungsrechte ist vom Einzelfall abhängig und unterschiedlich intensiv. Sie reichen von bloßen Unterrichtungsrechten über Anhörungs-, Beratungs- und Vetorechte bis hin zu echten Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beteiligung des Betriebsrats / 4 Zustimmungsverweigerungsrecht

Wiederum intensiver ist das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat mindestens eine Woche vor jeder geplanten Einstellung, Ein- oder Umgruppierung oder Versetzung unterrichten. Bevor der Arbeitgeber eine personelle Einzelmaßnahme durchführt, muss er die Zustimmung des Betriebsrats e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht in Handels- und... / 1 Zivilrechtliche und wirtschaftliche Grundlagen

Rz. 1 Das Erbbaurecht ist ausweislich § 1 Abs. 1 ErbbauRG [1] das vererbliche und veräußerbare Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Bauwerk in diesem Sinne werden zumeist Gebäude sein, es kommen jedoch auch andere Anlagen wie Keller oder Lagerhallen in Betracht.[2] Gem. § 1 Abs. 3 ErbbauRG ist dagegen die Beschränkung des Erbbaur...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beteiligung des Betriebsrats / 2 Anhörungsrechte

Die nächststärkere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats ist die Anhörung. Hauptanwendungsfall ist die Anhörung des Betriebsrats zu Kündigungen. Dieses Recht setzt eine vorherige Information voraus. Im Rahmen dieses Rechts kann der Betriebsrat auch von sich aus Vorschläge machen. Diese Vorschläge muss der Arbeitgeber jedoch nicht unbedingt beachten. Er muss sie zur Kenntnis...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beteiligung des Betriebsrats / 5 Mitbestimmungsrecht

Die stärkste Form der Beteiligungsrechte betrifft das Mitbestimmungsrecht im engeren Sinn oder "echte" Mitbestimmungsrecht. Ein echtes Mitbestimmungsrecht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitgeber seine Entscheidung nicht mehr frei treffen kann, sondern dafür die Zustimmung des Betriebsrats benötigt. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht einigen, kann jeder vo...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erhöhte Abschreibungen / Zusammenfassung

Begriff Erhöhte Absetzungen sind eine Sonderform der steuerrechtlichen Absetzungen für Abnutzung (AfA). Mit dem Adjektiv "erhöhte" wird deutlich gemacht, dass im Vergleich zur "normalen" AfA höhere Abschreibungsbeträge berücksichtigt werden können. Damit tritt eine steuerliche Entlastung in den Jahren der Inanspruchnahme dieser erhöhten Absetzungen ein. Gesetze, Vorschriften...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen, Schneiden und ve... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag verschafft Ihnen einen Überblick über die mit den unterschiedlichen Schweißverfahren einhergehenden Gefährdungen. Nach einem Überblick über die wichtigsten Schweißverfahren, die in der Praxis angewendet werden, geht der Beitrag auf die jeweiligen Gefährdungen ein, wobei die wichtigsten Gefährdungen hervorgehoben werden. Da die Schadstoffe in Form von...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht in Handels- und... / 4.6.2 Beendigung durch Zeitablauf

Rz. 26 Die Beendigung durch Zeitablauf ist der Regelfall der Beendigung des Erbbaurechts. In diesem Fall erlischt das Erbbaurecht nach dem vereinbarten Zeitraum kraft Gesetzes, ohne dass es dazu einer Rechtshandlung bedürfte. Infolge des Erlöschens des Erbbaurechts wird das aufstehende Gebäude wieder zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks und wird damit nach § 39 Abs. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Schweißen, Schneiden und ve... / Zusammenfassung

Überblick Die Weiterentwicklung und Verfeinerung der Arbeitsverfahren in der Schweißtechnik und die Verwendung neuer Werkstoffe machen es erforderlich, die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor Unfällen und Gesundheitsschäden ständig zu optimieren und dadurch insgesamt nach einer Verbesserung der Arbeitsplatzsituation zu streben. Der Beitrag "Schutzmaßnahmen" zeigt Ihne...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umgang mit psychisch auffäl... / Zusammenfassung

Überblick Eine sich verändernde Arbeitswelt bringt neue Herausforderungen für alle davon Betroffenen mit sich. Führungskräfte und Mitarbeitende müssen sich mit den Veränderungen auseinandersetzen, was für viele eine Herausforderung darstellt. Psychische Gesundheitsbeeinträchtigungen und Störungen sind heute der häufigste Grund für das Ausscheiden aus dem Beruf und Frühverren...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schikaneverbot / 2 Ausprägungen im Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentum kann jeder Eigentümer mit den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, soweit nicht das Gesetz oder die Rechte Dritter entgegenstehen.[1] Hierbei kann er aufgrund des Gebots zur Rücksichtnahme von seinem Eigentum nur insoweit Gebrauch machen, als hierdurch weder der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer noch den anderen Wohnungseig...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 6 Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe

Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft jedoch nicht als Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren. Sie können vielmehr als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen" 4900 (SKR 03) bzw...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4.1 Wann ein Teil der Geldbuße als Betriebsausgabe abziehbar ist

Macht der Unternehmer durch geeignete Unterlagen glaubhaft, dass die ertragsteuerliche Belastung nicht berücksichtigt und der gesamte rechtswidrig erlangte Vermögensvorteil abgeschöpft wurde, darf er den Teil der Geldbuße als Betriebsausgabe abziehen, der auf die Abschöpfung entfällt. Die von der Europäischen Kommission festgesetzten Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Wettbe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schikaneverbot / Zusammenfassung

Begriff Das allgemeine Schikaneverbot (§ 226 BGB) erklärt die Ausübung eines Rechts für unzulässig, wenn dieses nur den Zweck hat, einem anderen Schaden zuzufügen. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts ist die Pflicht zur Rücksichtnahme insbesondere in § 14 WEG statuiert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das allgemeine Schikanegebot ist in § 226 BGB geregelt. Auspräg...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schikaneverbot / 1 Allgemeiner Rechtsgrundsatz

Die Ausübung und Durchsetzung von Rechten ist neben den allgemeinen Gesetzen auch durch die Rechte Dritter und Treu und Glauben beschränkt. Hierbei handelt es sich um eine allen Rechten, Rechtslagen und Normen immanente Inhaltsbegrenzung. Die gegen diese Regel[1] verstoßende Rechtsausübung ist als Rechtsüberschreitung rechtsmissbräuchlich und unzulässig. Da sich dies je nach...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berufsbedingter Hautkrebs: ... / Zusammenfassung

Überblick Hautkrebs durch UV-Strahlung wird teilweise bereits als "Volkskrankheit" beschrieben. Auch der berufliche Bereich spielt für die Entwicklung dieser Erkrankung(en) eine Rolle, denn zwischen 2,4 und 7,2 Mio. Menschen in Deutschland arbeiten überwiegend oder zeitweise im Freien. Seit 2015 sind Plattenepithelkarzinome und multiple aktinische Keratosen der Haut durch na...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 3 Ausnahme vom Betriebsausgabenabzug für Geldbußen oder Verwarnungsgelder: BFH verschärft Betriebsausgabenabzug

Nach dem Urteil des BFH vom 7.7.2004[1] galt allerdings folgende Ausnahme: Hat der Arbeitgeber die Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse für seine Arbeitnehmer übernommen, konnte er diese als Betriebsausgaben abziehen, ohne dass er sie als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn erfassen musste...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4 Geldbußen: Kein Betriebsausgabenabzug

Zu den Geldbußen gehören alle Sanktionen, die nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland so bezeichnet sind, insbesondere Geldbußen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG). Hierzu gehören gemäß § 30 OWiG auch Geldbußen gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen, Geldbußen nach den berufsgerichtlichen Gesetzen des Bundes oder der Länder, z. B. der Bundesrechtsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Änderungen im RVG / I. Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz

Zum einen ist das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz verabschiedet worden, das zur Änderung des § 10 RVG geführt hat. 1. Der neue Gesetzestext § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wurde wie folgt neu gefasst:[1] Zitat "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. REIT-Gesetz vom 28.5.2007

Rz. 12 [Autor/Stand] REIT-Gesetz. Durch Art. 3 Nr. 1 REITG (sog. REIT-Gesetz [2]) wurde § 7 Abs. 8 a.F. angefügt. Ziel der Vorschrift war es, die Hinzurechnungsbesteuerung auch dann sicherzustellen, wenn unbeschränkt Stpfl. Anteile an einer inländischen REIT AG über eine ausländische Zwischengesellschaft halten. In diesem Fall soll es auf die "Beteiligung zu mehr als der Hälf...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / II. Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

Mit dem Zweiten Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes,[7] in dem die Regelungen im KapMuG geändert werden, werden auch diesbezügliche Regelungen im RVG aktualisiert und an die neuen Paragrafen angepasst. Inhaltlich ändert sich jedoch nichts. 1. Der neue Gesetzestext In § 15 Abs. 5 S. 3 RVG wird jeweils die Angabe "§ 23" durch die Angabe "§ 25" ersetzt. §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Steuervergünstigungsabbaugesetz, Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung und Investmentmodernisierungsgesetz

Rz. 11 [Autor/Stand] Wegfall von § 10 Abs. 5–7. Durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz[2] hat der Gesetzgeber § 7 Abs. 6 a a.F. eingefügt. Die Regelung wurde durch den Wegfall von § 10 Abs. 5–7 a.F. (insbes. von § 10 Abs. 6 Satz 2 a.F.) erforderlich. Rechtssystematisch hätte § 7 Abs. 6 a a.F. in § 8 Abs. 2 a.F. angesiedelt werden sollen. Dann hätte sich § 8 Abs. 2 a.F. al...mehr

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AGS 07/2024, Änderungen im RVG / III. Gesetz zur Modernisierung des Postrechts

1. Der neue Gesetzestext Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Postrechts[8] wird auch § 12a Abs. 2 S. 3 RVG an die neuen Postlaufzeiten angepasst (am "vierten" Werktag). Gleiches gilt für Regelungen im GKG, FamGKG und GNotKG. 2. Inkrafttreten Diese Änderungen treten am 1.1.2025 in Kraft. Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen AGS 7/2024, S. 289 - 290mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des RVG und des Justizkostenrechts - Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt.[1] Die Vorschläge aus den Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit einem gemeinsa...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
§ 138g AO Verfahren zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen durch Nutzer

Hinweis zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes v. 12.8.2020 (BGBl. I 2020, 1879) (1) [1]Erfüllt bei einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung im Sinne des § 138d Absatz 2 kein Intermediär die Voraussetzungen des § 138f Absatz 7, so obliegt die Mitteilung der in § 138f Absatz 3 bezeichneten Angaben dem Nutzer; in diesem Fall gilt § 138f Absatz 1 und 2 entsprechend. [2]Di...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Wertgebühren (§ 13 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Bei der Anpassung der Wertgebühren musste nach Feststellung des BMJ berücksichtigt werden, dass durch den Anstieg der Gegenstandswerte infolge des erheblichen allgemeinen Preis- und Einkommensanstiegs bereits ein Teil der Gebührenerhöhung vorweggenommen worden ist. Vor diesem Hintergrund wird eine lineare Erhöhung der Wertgebühren um durchschnittlich 6 % vorgeschlagen. In den...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Lineare Anhebung: 9 Prozent

Die Gebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) sind zuletzt zum 1.11.2021 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[4] erhöht worden. Insbesondere mit Blick auf die seither gestiegenen Kosten für den Bürobetrieb hält das BMJ eine erneute lineare Anpassung dieser Gebühren um 9 % für gebo...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 5. Gerichtsvollziehergebühren

a) Lineare Anhebung: 9 Prozent Die Gebühren des Gerichtsvollzieherkostengesetzes (GvKostG) sind zuletzt zum 1.11.2021 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[4] erhöht worden. Insbesondere mit Blick auf die seither gestiegenen Kosten für den Bürobetrieb hält das BMJ eine erneute lineare Anpassung d...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / I. Lineare Erhöhungen

1. Rechtsanwaltsvergütung (RVG) Rechtsanwaltskanzleien verzeichnen seit der letzten Erhöhung der Gebühren zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten. Der Entwurf weist darauf hin, dass der Kostendruck auf die Rechtsanwaltskanzleien seitdem erheblich gestiegen sei. Neben einem sprunghaften Anstieg der Energiepreise und der sonsti...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 3. Gerichtsgebühren

a) Wertgebühren (GKG, FamGKG, GNotKG – Tabelle A): Anhebung um 6 Prozent Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Vergütungen und Entschädigungen nach dem JVEG sind höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Weil gleichzeitig auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen sind, sollen die als Wertgebühren anfallenden Gerichtsgebüh...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Wertgebühren (GKG, FamGKG, GNotKG – Tabelle A): Anhebung um 6 Prozent

Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Vergütungen und Entschädigungen nach dem JVEG sind höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Weil gleichzeitig auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen sind, sollen die als Wertgebühren anfallenden Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG), dem Gesetz über Gerichtskosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Art. 97 § 33 EGAO Mitteilungspflicht bei Steuergestaltungen

Hinweis zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes v. 12.7.2022 (BGBl. I 2020, 1142) (1)[1] § 102 Absatz 4 Satz 3 und die §§ 138d bis 138k der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung sind ab dem 1. Juli 2020 in allen Fällen anzuwenden, in denen das nach § 138f Absatz 2 der Abgabenordnung in der am 1. Januar 2020 geltenden Fassung maßgebliche Ereignis nach dem...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 2. Kostenhaftung bei Widerspruch gegen den Mahnbescheid

a) Antragsteller des Mahnverfahrens veranlasst das Prozessverfahren An § 22 Abs. 1 S. 1 GKG soll der neue Satz angefügt werden, dass im Verfahren, das gem. § 696 Abs. 1 ZPO dem Mahnverfahren folgt, die Kosten derjenige schuldet, der den Mahnbescheid beantragt hat. Dies soll klarstellen, dass der Antragsteller des Mahnverfahrens als Antragsteller des streitigen Verfahrens im k...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) Keine lineare Anhebung

Die in Teil 2 GNotKG KV geregelten Notargebühren, die als Wertgebühren nach Tabelle B zu § 34 Abs. 1 GNotKG abgerechnet werden, werden nicht erhöht.mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 1. Anpassung der Gebühren bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze in § 49 RVG

a) Gebührenanhebung in § 49 RVG Die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR bleibt unverändert. Die PKH/VKH-Gebühren sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. BRAK und DAV hatten hier gefordert, dass die Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegen...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / IV. Strukturelle Anpassungen bei den Gerichtsgebühren

Neben den linearen Anhebungen der Gerichtsgebühren (s. dazu unter I., 3.) ergeben sich auch einige hervorzuhebende strukturelle Änderungen in den Gerichtskostengesetzen. 1. Einführung einer Gerichtsgebühr bei der Erteilung von Rechtsnachfolgeklauseln gem. § 727 ZPO Die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen ist mit Ausnahme der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Au...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / c) Gerichtsgebühren GNotKG – Tabelle B

Ausgenommen von der Erhöhung sind die Gebühren für diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die nach der Gebührentabelle B des GNotKG abgerechnet werden. Deshalb bleiben insbesondere die Wertgebühren in Grundbuchsachen, Schiffs- und Schiffsbauregistersachen und Angelegenheiten des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen nach Nrn. 14110–14530 GNotKG KV...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 5. Anhebung von Regelverfahrenswerten in Familiensachen

a) FamGKG-Verfahrenswerte sind für Anwaltsgebühren maßgebend In Familiensachen führt die Anhebung der VKH-Gebühren (s. dazu unter I., 1. b) und II., 1. a) und b)) und zusätzlich die Anhebung der Regelverfahrenswerte des FamGKG in Kindschaftssachen sowie in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen zu weiteren Gebührensteigerungen. Die Gebührensteigerung tr...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 4. Notargebühren

a) Keine lineare Anhebung Die in Teil 2 GNotKG KV geregelten Notargebühren, die als Wertgebühren nach Tabelle B zu § 34 Abs. 1 GNotKG abgerechnet werden, werden nicht erhöht. b) Strukturelle Änderungen Für Notare enthält der Entwurf lediglich zwei Änderungen:mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / II. Strukturelle Änderungen und Klarstellungen im RVG

1. Anpassung der Gebühren bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze in § 49 RVG a) Gebührenanhebung in § 49 RVG Die Anwendung der Tabelle zu § 49 RVG erst bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000,00 EUR bleibt unverändert. Die PKH/VKH-Gebühren sind deshalb bei einem Gegenstandswert bis 4.000,00 EUR unverändert aus der Wahlanwaltsgebührentabelle (§ 13 RVG) abzulesen. BRAK...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / c) Betragsrahmen- und Festgebühren: Anhebung um 9 Prozent

Weil auf die Betragsrahmen-, Fest und Höchstgebühren die Entwicklung der Verbraucherpreise anders als bei den Wertgebühren keinen Einfluss hat, schlägt der Entwurf für diesen Bereich eine Erhöhung um durchschnittlich 9 % vor. Die sich daraus ergebenden Beträge sind grds. auf volle EUR gerundet. Sofern die Höhe einer Gebühr von einer anderen Gebühr abgeleitet ist, kann sich f...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 4. Fiktive Terminsgebühr Nr. 3104 VV auch bei vorgeschriebener Erörterung

a) Vorgeschriebener Erörterungstermin Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV soll dahingehend geändert werden, dass die Terminsgebühr auch dann entsteht, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung oder ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 oder § 495a ZPO oder § 77 Abs. 2 AsylG ohne mündliche Ve...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 2. Justizvergütung und -entschädigung (JVEG)

a) Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer (§§ 9, 11 JVEG): Anhebung um 9 Prozent Die Honorarsätze nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) für Sachverständige und Sprachmittler (vgl. §§ 9, 11 JVEG) sind zuletzt zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Der Entwurf weist darauf hin, dass diese Sätze auf ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Entwurf eines ... / [Ohne Titel]

Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.6.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt.[1] Die Vorschläge aus den Stellungnahmen Nr. 51/2023 und Nr. 66/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit einem gemeinsam...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 7. Änderungen in Bußgeldsachen (Teil 5 VV)

Die Verfahrensgebühren nach Nr. 5101 und Nr. 5107 VV fallen derzeit bei Geldbußen von weniger als 60,00 EUR an. Bei den Verfahrensgebühren nach Nr. 5103 und Nr. 5109 VV erstreckt sich der Anwendungsbereich auf Geldbußen zwischen 60,00 EUR und 5.000,00 EUR. Aus Vorbem. 5.1 Abs. 2 VV ergibt sich, welche Geldbuße für die Gebührenberechnung maßgebend ist. Der Anwendungsbereich de...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Regelungen

Rz. 969 § 51b BRAO a.F. – Verjährung von Ersatzansprüchen[985] Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Rz. 970 Die eigenständige Regelung berufsbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 07/2024, Entwurf eines ... / b) Wertgebühren bei PKH/VKH (§ 49 RVG): Anhebung um 6 Prozent

Die Wertgebühren, die ein im Rahmen von Prozesskostenhilfe (PKH) bzw. Verfahrenskostenhilfe (VKH) beigeordneter Rechtsanwalt aus der Staatskasse erhält und die aus der Tabelle zu § 49 RVG abgelesen werden, sollen grds. ebenfalls um 6 % steigen wie die Wertgebühren eines Wahlanwalts nach § 13 RVG. Allerdings ist hier nach Auffassung des BMJ zu berücksichtigen, dass sich die se...mehr