Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / B. Grundlagen

Rz. 2 Beachte Grundsatz: Die Digitale-Inhalte-RL und die Warenkaufrichtlinie (im Folgenden: WKRL) – beide mit der Digital Market Strategy 2015[6] angekündigt – schließen sich in ihrem Anwendungsbereich jeweils gegenseitig aus (es gibt keine "Überlappung": Entweder gelangt die eine oder die andere Richtlinie zur Anwendung). Nach Art. 3 Digitale-Inhalte-RL sind ihre Regelungen ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / Literaturtipps

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / III. Möglichkeit des Verbrauchers, seine Kündigungserklärung zu speichern

Rz. 36 Der Verbraucher muss gemäß § 312k Abs. 3 BGB seine durch das Betätigen der Betätigungsschaltfläche abgegebene auf einem dauerhaften Datenträger so speichern können (vgl. § 126b Satz 2 Nr. 1 BGB, Sicherstellung einer Dokumentationsmöglichkeit),[100] dass erkennbar ist, dass die Kündigungserklärung durch das Be...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / (2) Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung

Rz. 84 Die Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung finden in Bezug auf die Rückerstattung der Leistungen durch den Unternehmer an den Verbraucher in § 327o Abs. 2–5 BGB eine Sonderregelung, die zwar in der Digitale-Inhalte-RL nicht vorgegeben ist. Gleichwohl ist Art. 17 Abs. 3 Digitale-Inhalte-RL zu beachten, wonach ein Wertersatzanspruch ausdrücklich ausgeschlossen wird (weshal...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 Die Vorschriften der §§ 327–327s BGB sind nach § 327 Abs. 1 Satz 1 BGB (nur) auf Verbraucherverträge i.S.v. § 310 Abs. 3 BGB (mithin Verträge zwischen einem Unternehmer [§ 14 BGB][41] und einem Verbraucher [§ 13 BGB])[42] anzuwenden[43] (d.h. auf die Beziehung B2C), welche als Vertragsgegenstand (in weiter Fassung) die Bereitstellungmehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Miete digitaler Produkte

Rz. 130 Die Vorschriften über die Miete von Sachen (§§ 535 ff. BGB) sind auf die Miete digitaler Produkte nach § 548a BGB entsprechend anzuwenden.[613] Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, dem Verbraucher digitale Produkte zu vermieten, sind nach § 578b Abs. 1 Satz 1 BGB [614] die folgenden Vorschriften nicht anzuwenden:[615]mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / III. Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten

Rz. 11 Art. 16 Abs. 1 Buchst. m VerbrRRL n.F. eröffnet die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts bei Verträgen über digitale Inhalte bei einer Beschränkung auf Verträge, mit denen sich der Verbraucher zu einer Zahlung verpflichtet. Das Widerrufsrecht über die Bereitstellung digitaler Inhalte ist ausgeschlossen, wennmehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 4. Werklieferungsvertrag (Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte)

Rz. 133 Auf einen Verbrauchervertrag,[617] bei dem der Unternehmer sich verpflichtet, sind nach § 650 Abs. 2 Satz 1 BGB [618] die §§ 633–639 BGB über die R...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Wertersatzpflicht bei Dienstleistungen

Rz. 20 Der Verbraucher hat nach § 357a Abs. 2 Satz 1 BGB Wertersatz [50] (vormals § 357 Abs. 8 BGB alt und in sprachlicher Anpassung an den Wortlaut von Art. 14 Abs. 4 Buchst. a VerbrRRL) für die bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen, für die der Vertrag die Zahlung eines Preises vorsieht, oder die bis zum Widerruf erfolgte Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Digitale Inhalte

Rz. 23 Digitale Inhalte (nach Erwägungsgrund Nr. 19 Digitale-Inhalte-RL[75] z.B. Computerprogramme, Video- oder Musikdateien, digitale Spiele, elektronische Bücher oder andere elektronische Publikationen ebenso wie "Anwendungen", etwa Applikationen für mobile Endgeräte oder ähnliche Anwendungssoftware; es "genügt, wenn die Daten in digitaler Form mittels eines Computerprogra...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / II. Pflicht zum Vorhalten einer Kündigungsschaltfläche

Rz. 30 Der Unternehmer hat nach § 312k Abs. 2 Satz 1 BGB nach einem zweistufigen Verfahren sicherzustellen, dass der Verbraucher auf der Webseite eine Erklärung zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung (nicht jedoch einer gewährleistungsrechtlichen Kündigung[78] oder einer anderen Beendigung des Dauerschuldverhältnisses) eines auf der Webseite abgeschlossenen Vertra...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Legaldefinition Online-Marktplatz

Rz. 6 Online-Marktplatz ist nach der Legaldefinition des § 312l Abs. 3 BGB in Umsetzung von Art. 4 Nr. 1 Buchst. e ModRL (wie sie als Nr. 17 in Art. 2 VerbrRRL aufgenommen wurde) – ähnlich wie in der VO (EU) Nr. 542/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherstreitangelegenheiten und der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.7.2016 übe...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / d) Minderung

Rz. 92 Statt den Vertrag nach § 327m Abs. 1 BGB zu beenden, kann der Verbraucher nach § 327n Abs. 1 BGB [466] (aber nur, wenn er einen Preis zu zahlen hat,[467] wohingegen eine Vertragsbeendigung nach § 327m BGB auch bei Verträgen möglich ist, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt; werden sowohl ein Preis gezahlt als auch entsprechende ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / f) Verjährungsfrist

Rz. 97 Hinweis Der deutsche Gesetzgeber hat sich (anders als einige ausländische Rechtsordnungen) grundsätzlich dafür entschieden, nur eine Verjährungsfrist (und keine Kombination aus Haftungsfrist [innerhalb der sich ein Mangel gezeigt haben muss] und Verjährungsfrist [innerhalb der Rechtsbehelfe geltend zu machen sind], vgl. zu dieser Unterscheidung Art. 11 Abs. 2 Digitale...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / cc) Ausnahmen von der Beweislastumkehr

Rz. 102 Die vorstehenden Vermutungen für das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit im Zeitpunkt der Geltendmachung der Verbraucherrechte (nach § 327k Abs. 1 BGB für den Fall einer einmaligen Bereitstellung oder einer Reihe einzelner Bereitstellungen) gelten nach § 327k Abs. 3 BGB [513] in Umsetzung von Art. 12 Abs. 4 und 5 Digitale-Inhalte-RL[514] – vorbehaltlich § 327 Abs. 4 BG...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 3. Abweichende Vereinbarungen

Rz. 104 § 327s BGB statuiert Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften der §§ 327–327s BGB abweicht, kann der Unternehmer sich nach § 327s Abs. 1 BGB in Anlehnung an § 476 Abs. 1 Satz 1 BGB und in Umsetzung von Art. 22 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Vertragsgemäßheit digitaler Produkte

Rz. 56 Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 und § 327a BGB zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er nach § 327d BGB (Vertragsmäßigkeit) das digitale Produkt frei vonmehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Produktmangel

Rz. 58 Das digitale Produkt ist nach § 327e Abs. 1 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 7–9 Digitale-Inhalte-RL (Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte in Konkretisierung der Leistungspflicht nach § 327d BGB ) frei von Produktmängeln (allgemeine Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit), wenn es zur "maßgeblichen Zeit" (vgl. § 327e Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB, d.h. d...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Schadensersatzansprüche

Rz. 47 Beachte Die Digitale-Inhalte-RL regelt keine Schadensersatzansprüche. Nach ihrem Art. 3 Abs. 10 können die Mitgliedstaaten Schadensersatzansprüche aber auch im Kontext mit Verträgen über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen beibehalten oder einführen. Liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Vertrags wegen Verletzung der Bereitstellungspflicht durch...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 4. Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen und Bußgeldvorschriften

Rz. 37 Art. 246e EGBGB[134] setzt den durch Art. 4 Nr. 13 der ModRL neu gefassten Art. 24 der VerbrRRL und den durch Art. 1 der ModRL in die Klauselrichtlinie eingefügten Art. 8b um.[135] Dabei normiert Rz. 38 Die Mitgliedstaaten werden nach den vorgenannten Richtlinienvorgaben verpflichtet "siche...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Subjektive Anforderungen

Rz. 60 Das digitale Produkt entspricht nach § 327e Abs. 2 BGB [257] (in Umsetzung von Art. 7 Buchst. a und b Digitale-Inhalte-RL und in Anlehnung an § 434 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BGB alt) den subjektiven Anforderungen, wennmehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Bereitstellung personenbezogener Daten

Rz. 18 Die Vorschriften der §§ 327 ff. BGB – mithin deren Rechtsfolgen – sind nach § 327 Abs. 3 BGB in Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Digitale-Inhalte-RL (nachstehende Rdn 21) auch auf Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte anwendbar, bei denen der Verbraucher anstelle oder neben der Zahlung eines Preises (als Quasi-Bezahlung, [54] Bezahlungsv...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / aa) Vertragsbeendigungsgründe

Rz. 77 Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher nach § 327m Abs. 1 BGB in Umsetzung von Art. 14 Abs. 4 Digitale-Inhalte-RL[383] den Vertrag gemäß § 327o BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer (nur) beenden (sofortige Vertragsbeendigung), wenn (entsprechend der Grundsätze des allgemeinen Leistungsstörungsrechts)[384] – enumerativ und abschließend ge...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / II. Erlöschen des Widerrufsrechts

Rz. 10 Das Widerrufsrecht im Fernabsatz und für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen beträgt nach § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB 14 Tage – wobei die Widerrufsfrist weiterhin nicht beginnt, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB unterrichtet hat (so § 356 Abs. 3 BGB). Das Widerrufsrecht erlisch...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 25 Wird es Verbrauchern (§ 13 BGB) ermöglicht, über betriebene Webseite einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr i.S.v. § 312i Abs...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Digitale Dienstleistungen

Rz. 25 Digitale Dienstleistungen sind nach der Definition in § 327 Abs. 2 Satz 2 BGB [89] – in Umsetzung von Art. 2 Nr. 2 Buchst. a und b der Digitale-Inhalte-RL[90] – Dienstleistungen,[91] die dem Verbrauchermehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / G. Verträge über körperliche Datenträger

Rz. 28 Nach § 327 Abs. 5 BGB,[108] der eine gewisse Sonderstellung einnimmt,[109] erfassen in Umsetzung von Art. 3 Abs. 3 Digitale-Inhalte-RL die §§ 327 ff. BGB (Anwendungsbereich, mit Ausnahme der §§ 327b und c BGB, statt derer gelten die allgemeinen Regelungen des § 475 Abs. 1 und 2 BGB) auch Verträge über (die Bereitstellung) körperliche Datenträger [110] (vgl. zur Begriff...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Paketverträge

Rz. 32 Nach der Legaldefinition des § 327a Abs. 1 Satz 1 BGB – in Umsetzung von Art. 3 Abs. 6 der Digitale-Inhalte-RL[149] – ist ein Paketvertrag ein solcher zwischen denselben Vertragsparteien (Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher), der neben der Bereitstellung digitaler Produkte auchmehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Wertersatzpflicht bei Waren

Rz. 17 Beachte Während § 357a Abs. 1 BGB den Wertersatz bei Waren regelt, normiert § 357a Abs. 2 und 3 BGB die Wertersatzpflicht bei Dienstleistungen und § 357a Abs. 1 BGB jenen bei digitalen Inhalten. Rz. 18 Der Verbraucher hat nach § 357a Abs. 1 BGB (vormals § 357 Abs. 7 BGB alt in Umsetzung von Art. 14 Abs. 2 VerbrRRL) Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / e) Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung

Rz. 95 In den Fällen des § 327m Abs. 1 Nr. 1–6 BGB, d.h. unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen auch Vertragsbeendigung oder Minderung verlangt werden könnte, kann der Verbraucher gemäß der Anspruchsgrundlage des § 327m Abs. 3 Satz 1 BGB, der an die Stelle des § 281 BGB tritt und dessen Regelungsinhalt entsprechend anpasst,[480] unter den Voraussetzungen des § 280 A...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 7. Von der Trinitätslehre zum Verbandsrecht zur Aufnahme ins Gesetz

Rz. 47 Auf den ersten Blick vermittelte die Lektüre des § 1 i.V.m. §§ 10 Abs. 1, 11 u. 13 WEG a.F. den Eindruck eines dualistisch geprägten Bruchteilseigentums besonderen Rechts. Das war aus heutiger Sicht rechtsdogmatisch falsch und verkürzt. Nach der schon früh vertretenen – eher scherzhaft – so genannten Trinitätstheorie sollte als dritte Komponente die Mitgliedschaft in ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Vertragsbeendigungsrecht

Rz. 45 Kommt der Unternehmer seiner fälligen (und durchsetzbaren) Verpflichtung zur Bereitstellung des digitalen Produkts nach (nochmaliger) Aufforderung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer, der Bereitstellungspflicht unverzüglich nachzukommen (vgl. § 327 Abs. 1 Satz 2 BGB, als weiterer, neuer Verpflichtung des Unternehmers),[212] nicht "unverzüglich" nach,[213] so ka...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Aufwendungsersatz in der Regresskette

Rz. 116 Nach Art. 20 Digitale-Inhalte-RL ist der Unternehmer, der einem Verbraucher für die nicht erfolgte oder nicht vertragsgemäße Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen infolge eines Handelns oder Unterlassens einer Person in vorhergehenden Gliedern der Vertragskette haftet, berechtigt, den oder die innerhalb der gewerblichen Vertragskette Haften...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / 1. Informationspflichten

Rz. 26 Die durch die Richtlinie erfolgten Änderungen und Erweiterungen der in der VerbrRRL vorgesehenen Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen (§ 312b BGB) und Fernabsatzverträgen (§ 312c BGB) führten zu einer Neufassung des Art. 246a Abs. 1 Satz 1 EGBGB,[64] der die Informationspflichten nach § 312d Abs. 1 BGB konkretisiert. Insoweit...mehr

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§ 1 Gesetz für faire Verbra... / II. Verbot nachteiliger Abtretungsklauseln

Rz. 14 § 308 Nr. 9 BGB statuiert als weitere verbraucherschützende Maßnahme – und als ­Ausschluss vom Grundsatz des § 399 BGB (respektive § 354a HGB) – ein Klauselverbot für Abtretungsausschlüsse (Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln [Abtretungsausschlüsse]) in AGB. Nach § 308 Nr. 9 Halbsatz 1 BGB ist eine Bestimmung unwirksam, durch diie die Abtretung für einen auf G...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / D. Exkurs: Anwendungsbereich Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen

Rz. 9 Infolge von Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen ist es zu einer Neufassung von § 312 BGB (Anwendungsbereich von Verbraucherverträgen) gekommen. Nach § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB sind die Vorschriften der Kapitel 1 (Anwendungsbereich und Grundsätze ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / b) Änderungen an digitalen Produkten

Rz. 108 Beachte Der Unternehmer ist zwar ggf. nach Maßgabe von § 327f BGB zu einem Update – nicht jedoch zu einem Upgrade – verpflichtet. Hierzu besteht keine gesetzliche Verpflichtung.[538] Dadurch ist ein Upgrade jedoch auch nicht verboten. Dem Verbraucher darf ein Upgrade gleichermaßen aber auch nicht aufgezwungen werden. Bei einem Upgrade ist der Unternehmer vielmehr an d...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / dd) Aktualisierungen

Rz. 66 "Während sich die Fortschritte für den Verbraucherschutz, welche die Digitale-Inhalte-­RL mit sich bringt, im Übrigen in Grenzen halten dürften und die Bedeutung der Digitale-Inhalte-RL eher in allgemeiner Bewusstseinsbildung und der Schaffung europaweit einheitlicher Kategorien liegen dürfte, haben die Bestimmungen über Aktualisierungen tatsächlich so etwas wie einen...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / c) Nutzungsuntersagung und Sperrung

Rz. 88 Der Verbraucher darf das digitale Produkt nach Vertragsbeendigung, weil dessen Rückgabe bzw. Rückübermittlung allein im Fall von § 327o Abs. 5 BGB (Rückgabe eines körperlichen Datenträgers, vorstehende Rdn 86) sinnhaft ist,[424] gemäß § 327p Abs. 1 S. 1 BGB (ggf. aber auch ergänzt um die Verpflichtung nach § 327o Abs. 5 BGB zur Rückgabe) in Umsetzung von Art. 17 Abs. ...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Informationspflichten

Rz. 31 § 1 des Art. 246a EGBGB setzt in seinen Rz. 32 Der Be...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Nacherfüllung (Herstellung des vertragsgemäßen Zustands)

Rz. 72 Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so hat dieser nach § 327l Abs. 1 Satz 1 BGB in Umsetzung von Art. 14 Abs. 2 Digitale-Inhalte-RL[358]mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / H. Anwendungsausschlüsse (Bereichsausnahmen)

Rz. 30 Ein Ausschluss vom sachlichen Anwendungsbereich der §§ 327 ff. BGB (Bereichsausnahmen und Abgrenzungen)[117] – wobei "einige Ausnahmen (…) mehr Verwirrung als Klarheit (stiften)"[118] – besteht hingegen nach § 327 Abs. 6 BGB in Umsetzung von Art. 3 Abs. 5 Digitale-Inhalte-RL (weil, jedenfalls in Bezug auf die Nrn. 2, 3, 5 und 8 unionsrechtliche Spezialbestimmungen mit...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / J. Sonderregelungen im Hinblick auf einen Kaufvertrag über Waren mit digitalen Elementen

Rz. 37 Allerdings finden die §§ 327 ff. BGB nach § 327a Abs. 3 Satz 1 BGB [165] – in Herstellung einer Komplementarität mit der WRKL[166] – keine Anwendung auf digitale Produkte, die gemäß eines Kaufvertrags über Sachen mit digitalen Elementen zusammen mit diesen Sachen bereitgestellt werden: Hier sind insgesamt nur die infolge der Umsetzung der WKRL neu gefassten Regelungen ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / I. Bestimmung der Leistungszeit und Art und Weise der Bereitstellung

Rz. 43 Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a BGB dazu verpflichtet (was eine bestehende Leistungspflicht aus dem Individualvertrag Unternehmer-Verbraucher voraussetzt und nicht erst statuiert,[180] ausgenommen sind nur die Verträge i.S.v. § 327 Abs. 5 BGB), dem Verbraucher ein "digitales Produkt bereitzustellen" (Bereitstellung als Hauptl...mehr

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§ 2 Gesetz zur Umsetzung de... / a) Verbotene Verletzung von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen

Rz. 40 Die Verletzung von Verbraucherinteressen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen, bei der es sich um einen weitverbreiteten Verstoß gemäß Art. 3 Nr. 3 oder einen weitverbreiteten Verstoß mit Unions-Dimension gemäß Art. 3 Nr. 4 der Verordnung (EU) 2017/2394 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2017 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzu...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / bb) Objektive Anforderungen

Rz. 62 Das digitale Produkt entspricht nach § 327e Abs. 3 Satz 1 BGB, der in § 327e Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB im Hinblick auf die Bedeutung öffentlicher Äußerungen für die Beurteilung der berechtigten Verbrauchererwartung konkretisiert wird, den objektiven Anforderungen, wennmehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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G / Gesetzesnovellen [Rdn 2478]

Rdn 2479 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Beukelmann/Heim, Das neue Unternehmensstraf...mehr