Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor]
Das Wichtigste in Kürze:
1. | Die Verteidigung in Jugendstrafsachen stellt den Verteidiger vor besondere Aufgaben. |
2. | Im Jugendstrafverfahren ist für den jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten insbesondere die Vorbereitung der HV von Bedeutung. |
3. | Zur Vorbereitung der HV gehört insbesondere auch die Überprüfung der Frage, ob ggf. eine Pflichtverteidigerbestellung in Betracht kommt. |
4. | Für die HV gegen den Jugendlichen/Heranwachsenden gelten ggf. abweichende Regeln. |
5. | Auch hinsichtlich der Rechtsmittel gelten im Jugendgerichtsverfahren Besonderheiten. |
Rdn 2135
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