Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2134][Autor]

 

 

 

Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Verteidigung in Jugendstrafsachen stellt den Verteidiger vor besondere Aufgaben.
2. Im Jugendstrafverfahren ist für den jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten insbesondere die Vorbereitung der HV von Bedeutung.
3. Zur Vorbereitung der HV gehört insbesondere auch die Überprüfung der Frage, ob ggf. eine Pflichtverteidigerbestellung in Betracht kommt.
4. Für die HV gegen den Jugendlichen/Heranwachsenden gelten ggf. abweichende Regeln.
5. Auch hinsichtlich der Rechtsmittel gelten im Jugendgerichtsverfahren Besonderheiten.
 

Rdn 2135

 

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