Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Beschlagnahme ist – ebenso wie die Durchsuchung – häufig der erste Kontakt, den der Mandant/Beschuldigte mit den Ermittlungsbehörden hat.
2. Beschlagnahme i.S.d. StPO ist die förmliche Sicherstellung eines Gegenstandes durch Überführung in amtlichen Gewahrsam oder auf andere Weise.
3. Auch die Beschlagnahme steht unter besonderer Geltung des Verhältnismäßigkeitsgebots.
4. Kann der Verteidiger aufgrund seiner Erfahrung abschätzen, dass sein Mandant mit einer Durchsuchung und damit mit einer Beschlagnahme rechnen muss, sollte er Verhaltensmaßregeln geben.
 

Rdn 892

 

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