Das Wichtigste in Kürze:

1. Die Verteidigung von Mandanten, die in U-Haft einsitzen, macht i.d.R. besondere Schwierigkeiten.
2. Neben den allgemein bei der Übernahme des Mandats zu berücksichtigenden Fragen wird der Verteidiger beim U-Haft-Mandat besonders prüfen, ob er diesem zeitlich gewachsen ist.
3. Voraussetzung für den Erlass eines HB nach den §§ 112 ff. ist zunächst "dringender" Tatverdacht.
4. Der HB muss den Voraussetzungen des § 114 entsprechen.
5. Die StPO sieht verschiedene Haftgründe vor.
6. Der in der Praxis bedeutsamste Haftgrund ist der der Fluchtgefahr i.S.d. § 112 Abs. 1 Nr. 2.
7. Von Bedeutung kann in der Praxis neben der (bloßen) Fluchtgefahr auch der Haftgrund der Flucht i.S.d. § 112 Abs. 2 Nr. 1 sein.
8. Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr i.S.d. § 112 Abs. 2 Nr. 3 ist gegeben, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird.
9. Bei bestimmten schweren Straftaten ist nach § 112 Abs. 3 die Anordnung der U-Haft auch zulässig, wenn der Haftgrund der "Tatschwere" gegeben ist.
10. Hinzuweisen ist schließlich noch auf den Haftgrund der sog. Wiederholungsgefahr nach § 112a.
11. Jeder HB steht nach § 112 Abs. 1 S. 2 unter dem Gebot der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
12. Wurde die U-Haft vollzogen und wird der Mandant später freigelassen, kann er, wenn er durch den Vollzug der U-Haft einen Schaden erlitten hat, ggf. nach § 2 Abs. 1 StrEG eine Entschädigung verlangen.
 

Rdn 4462

 

Literaturhinweise:

Adick, Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug, HRRS 2010, 247

Berndt, Eingriffe in den Briefverkehr von Untersuchungshaftgefangenen, Teil 1: NStZ 1996, 115, Teil 2: NStZ 1996, 157

Bleckmann, Zur Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungshaftbeschlüsse, NJW 1995, 2192

ders., Verbotene Diskriminierung von EG-Ausländern bei der Untersuchungshaft, StV 1995, 552

Böhm, Auswirkungen des Zusammenwachsens der Völker in der Europäischen Gemeinschaft auf die Haftgründe des § 112 II StPO, NStZ 2001, 633

Bohnert, Untersuchungshaft und einstweilige Unterbringung, JR 2001, 402

Brockhaus/Ullrich, Ungeahnte Möglichkeiten in Haftsachen – Eine Erinnerung an Art. 5 Abs. 5 EMRK, StV 2016, 678

Burhoff, Die besondere Haftprüfung durch das OLG nach den §§ 121, 122 StPO – eine Übersicht anhand neuerer Rechtsprechung mit Hinweisen für die Praxis, StraFo 2000, 109

ders., Untersuchungshaft des Beschuldigten – eine Übersicht zu neuerer Rechtsprechung, StraFo 2002, 379

Dahs/Riedel, Ausländereigenschaft als Haftgrund? – Zur Problematik eines Haftbefehls gegen im Ausland lebende ausländische Staatsbürger, StV 2003, 416

Deckers, Verteidigung in Haftsachen, NJW 1994, 2261

ders., Untersuchungshaft, StrafPrax § 5

ders., Einige Bemerkungen zum Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts vom 29.7.2009, das am 1.1.2010 in Kraft tritt, StraFo 2009, 441

Deckers/Püschel, Untersuchungshaft als Strafmilderungsgrund – Überlegungen zur Überbelegung, NStZ 1996, 419

Demko, Der hinreichende Tatverdacht nach Art. 5 Abs. 1 lit. c EMRK bei "conventional" und "terrorist crime", HRRS 2004, 85

Eidam, Zur Selbstverständlichkeit von Rechtsbrüchen beim Vollzug von Untersuchungshaft, HRRS 2008, 242

ders., Das Apokryphe an den apokryphen Haftgründen – Neue Dimensionen von versteckten Haftgründen im Strafprozess, HRRS 2013, 292

Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177

Fiegenbaum/Raabe, Verhandlungs-, Haft- und Schuldfähigkeit bei Patienten mit Angst- bzw. Panikstörungen, StraFo 1997, 97

Fischer, Das beschleunigte Zweimaltreffen – zur Aufdeckung von höchstrichterlichen Verfahrensmängeln Zugleich Besprechung von KG, Beschl. v. 17.1.2018 – 4 Ws 149+ 150/16 und OLG Frankfurt, Beschl. v. 3.2.2016 – 1 Ws 186/15, StraFo 2018, 133

Fröhlich, Fluchtprognose durch Strafprognose? – Zur praktischen Handhabung des § 112 II Nr. 2 StPO, NStZ 1999, 331

ders., Prozessuale Besonderheiten im strafrechtlichen Großverfahren, StraFo 2017, 146

Gatzweiler, Haftunfähigkeit, Chancen und Versagen von Strafverteidigung bei Haftvollzug, StV 1996, 283

ders., Unerträgliche Realität – Zwang zur Totalreform der Untersuchungshaft in der Bundesrepublik Deutschland, StraFo 1999, 325

Gercke, Der Haftgrund der Fluchtgefahr bei EU-Bürgern, StV 2004, 675

Gerson, Unverhältnismäßigkeit der Fortsetzung von Untersuchungshaft nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils wegen überlanger Dauer der Prüfung der Revisionsanträge – zugleich Besprechung von KG, Beschl. v. 17.1.2018 – ­(KG 1 Ws 149 u. 150/17) – 161 AR 263/17, NStZ 2018, 379

Gottschalk, Kann ein Haftbefehl zur Nachtzeit in der Wohnung des Beschuldigten vollstreckt werden?, NStZ 2002, 568

Grau, Der Haftgrund der Fluchtgefahr bei Beschuldigten mit ausländischem Wohnsitz, NStZ 2007, 10

Grötzinger, Strafverteidigung in Zeiten der Pandemie, StV-S 2021, 28

Heidig/Langner, Haftbef...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge