Das Wichtigste in Kürze:

1. VE, V-Person und Informant sind begrifflich voneinander zu unterscheiden.
2. Die Inanspruchnahme von V-Männern ist im Gesetz nicht geregelt.
3. Der Einsatz von V-Männern zur Bekämpfung und Aufklärung der schweren und organisierten Kriminalität ist in der Rspr. der Obergerichte grds. anerkannt.
4. Wegen der Verwendung der Informationen der V-Männer gelten die Ausführungen zum VE entsprechend.
 

Rdn 5173

 

Literaturhinweise:

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Tyszkiewicz, Tatprovokation als Ermittlungsm...

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