Das Wichtigste in Kürze

1. Bei der Vorbereitung der HV in erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG oder dem OLG muss sich der Verteidiger besonders auch mit den Fragen der ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts befassen.
2. Den Einstieg in die Prüfung von Besetzungsfragen bildet i.d.R. die sog. Besetzungsmitteilung des Gerichts.
3. Für den ggf. vorgesehenen Besetzungseinwand muss der Verteidiger insbesondere darauf achten, dass er alle Beanstandungen auf einmal erheben muss.
4. Die Besetzungsfragen muss der Verteidiger für seinen Mandanten sorgfältig prüfen.
5. Bei der Prüfung der Besetzung muss der Verteidiger vom Inhalt der ihm zugegangenen Besetzungsmitteilung ausgehen und die ordnungsgemäße Besetzung anhand von Checklisten prüfen.
 

Rdn 1201

 

Literaturhinweise:

Börner, Die Beteiligung von Laienrichtern am Strafprozess als Erkenntnismittel einer funktionellen Theorie des Strafprozessrechts, StraFo 2012, 434

ders., Die Verhinderung des Ergänzungsrichters im Strafprozess, JR 2017, 16

Buggert, Kopftuch im Gerichtssaal, StRR 2008, 44

Burhoff, Die Änderungen im Ablehnungsrecht (§§ 25, 26, 29 StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019", StRR 6/2020, 6 = VRR 2/2020, 4

ders., Die Änderungen bei Besetzungsfragen/-mitteilung (§§ 222a, 222b StPO) durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019", StRR 8/2020

5

Dallmeyer, Reformbedarf im Recht der Befangenheitsanträge, Besetzungsrügen und Beweisanträge? Anmerkungen zu den Reformvorschlägen des "2. Strafkammertages", StV 2018, 533

Deckers, Änderung des Geschäftsverteilungsplans wegen Überlastung?, in: Festschrift für Ottmar Breidling zum 70. Geburtstag, 2017, S. 55

Drees, Prognoseentscheidungen des Präsidiums bei Änderungen der Geschäftsverteilung, in: Festschrift für Ottmar Breidling zum 70. Geburtstag, 2017, S. 65

Duttge, Laienrichter in der Strafgerichtsbarkeit – Anspruch und Wirklichkeit, JR 2006, 358

Feldmann, Lösungsansätze für das Problem platzender Prozesse wegen Ruhestands, Schwangerschaft, Elternzeit etc., HRRS 2018, 395

Haller/Janßen, Die Besetzungsreduktion bei erstinstanzlichen Strafkammern (Anmerkungen zu den Beschlüssen des BGH vom 14.8. und 16.12.2003, NStZ 2004, 469

Kampmann, Verteidigungsrecht im Lichte der StPO-Reform – Von der Effektivierung zur Modernisierung des Strafverfahrens, HRRS 2020, 182

Lamsfuß:, Wer ist denn hier der gesetzliche Richter? Zur Besetzung des Spruchkörpers am Landgericht bei der Sonderzuständigkeit für Verstöße gegen die DSGVO nach § 41 Abs. 1 S. 3 BDSG, NStWiSt 2021, 98

Lantermann, Der Besetzungseinwand nach der Modernisierung, HRRS 2020, 19

Lobmüller, Richterliche Erfahrungsmängel als Besetzungseinwand, StV 2015, 246

Lorenz, Die Besetzungsrüge – eine Rechtsprechungsübersicht, StRR 8/2017, 4

Niemöller, Besetzungsrüge und "Willkürformel", StV 1987, 311

Peglau, Zur Überbesetzung großer Strafkammern, wistra 2005, 92

Roth, Gesetzlicher Richter und variable Spruchkörperbesetzungen, NJW 2000, 3692

Schork, Das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens – Änderung der Kräfteverhältnisse zum Nachteil der Verteidigung, NJW 2020, 1

Schmitz, Rangierkunst oder Entgleisung – Die Besetzungsrüge nach Änderung des Geschäftsverteilungsplans, StraFo 2016, 397

ders., Die neue Besetzungsrüge, StraFo 2021, 146

Schrader, Die Feststellung der Verhinderung eines Richters, StV 1991, 540

Sowada, Der gesetzliche Richter im Strafverfahren, 2002

ders., Änderungen des Geschäftsverteilungsplans (§ 21e Abs. 3 S. 1 GVG) und Beschleunigungsgrundsatz, HRRS 2015, 16

Theile, Gesetzlicher Richter und Wirtschaftsstrafsachen, StV 2019, 763

auch die Hinw. bei → Reduzierte Besetzung der großen Strafkammer, Teil R Rdn 3982.

 

Rdn 1202

1. Bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 5183, in erstinstanzlichen Verfahren vor dem LG oder dem OLG muss sich der Verteidiger besonders auch mit den Fragen der ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts befassen.

 

☆ Da der Angeklagte nach Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG einen Anspruch darauf hat, dass seine Sache vor seinem gesetzlichen Richter verhandelt wird (zum gesetzlichen Richter BVerfG NJW 2003, 345; 2017, 1233; StraFo 2017, 64, jeweils m.w.N.; a. noch Theile StV 2019, 763 zum gesetzlichen Richter in Wirtschaftsstrafverfahren), ist der Verteidiger verpflichtet, seinen Mandanten über die Bedeutung des gesetzlichen Richters und die Bedeutung einer ihm ggf. zugegangenen Besetzungsmitteilung im Hinblick auf die sich aus den §§ 222a, 222b, 338 Nr. 1 ergebende Präklusion aufzuklären und die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts zu überprüfen ( Schlothauer , Rn 242 f.; zu Verteidigungsstrategien in Zusammenhang mit einer Besetzungsrüge Schmitz StraFo 2021, 146, 149 ff.)."seinem" gesetzlichen Richter verhandelt wird (zum gesetzlichen Richter BVerfG NJW 2003, 345; 2017, 1233; StraFo 2017, 64, jeweils m.w.N.; a. noch Theile StV 2019, 763 zum gesetzlichen Richter in Wirtschaftsstrafverfahren), ist der Verteidiger verpflichtet, seinen Mandanten über die Bedeutung des gesetzlichen Richters und die Bedeutun...

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