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Coronavirus























Gemeinsamer Bundesausschuss

Telemedizinische Beratung bei intensivpflichtigen Coronapatienten als Regelversorgung

Was bisher als Corona-Sonderlösung gilt, wird nun ein reguläres telemedizinisches Angebot: Das in Herz- und Lungenzentren vorhandene Expertenwissen soll von anderen Krankenhäusern bei der Behandlung von intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten mit COVID-19 genutzt werden können. Mit Hilfe von Audio-Videoübertragungen sind dann gemeinsame Beratungen zur Therapieplanung und Versorgung möglich.


Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Anordnung von anlasslosen Coronatests am Arbeitsplatz

Eine anlasslose Aufforderung an Beschäftigte, einen Coronatest durchzuführen, ist mit dem Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht vereinbar. Arbeitgeber können jedoch aus allgemeiner Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB von Arbeitnehmern die Durchführung eines Coronatests verlangen, sofern diese Kontakt mit auf das Coronavirus positiv getesteten Kollegen hatten.


Arbeitsschutz im Betrieb

Lässt sich 3G am Arbeitsplatz fortführen?

Die jüngsten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschäftigen spätestens seit dem 20. März 2022 viele Unternehmen. Insbesondere der Wegfall der 3G-Regelung am Arbeitsplatz, die bisher in § 28b Abs. 1 IfSG normiert war, stellt Arbeitgeber vor viele Fragen. Eine Großzahl von Unternehmen verspürt angesichts des nach wie vor erheblichen Infektionsgeschehens das dringende Bedürfnis, die bisherige Regelung nicht vollständig aufzugeben. Ist das möglich?










Wissenschaftliches Institut der AOK

Viele psychisch bedingte Ausfallzeiten bei Eltern mit Kinderkrankengeldbezug

Immer mehr berufstätige Eltern haben im vergangenen Jahr Kinderkrankengeld bezogen. Die Anzahl der AOK-Mitglieder, die diese Leistung in Anspruch nahmen, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 37 Prozent. Bei Eltern mit Kinderkrankengeldbezug waren viele psychisch bedingte Ausfallzeiten zu beobachten, wie eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt.