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Coronavirus






















Strafbarkeitslücken geschlossen, Strafe verschärft

Schärfere Strafen für das Fälschen von Corona-Impf- und Testnachweisen und deren Einsatz

Die Pandemie hat neue Straftatbestände generiert: Die 3G- bzw. 2G-Regelungen, die den Zugang u.a. zu Restaurants und Veranstaltungen an Impf- oder Testnachweise knüpfen, haben die Fälschung und Nutzung unrichtiger Impf- oder Testnachweise attraktiv gemacht. Die Strafbarkeitslücken des ersten Wurfs sind nun geschlossen. Wer kann mit welcher Tat wie strafrechtlich belangt werden?

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Das gilt nach dem Ende der epidemischen Lage

Maßnahmen und Sanktionen zur Corona-Abwehr nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz

Das „normale“ Leben schien bereits greifbar und damit auch das Ende der Grundrechtseinschränkungen durch Corona-Maßnahmen. Bei hierzulande noch unzureichender Impfquote traf das SARS-CoV-2-Virus jedoch auf fruchtbaren Boden und zeigt nun zum vierten Mal seine ganze Stärke. Die neue Bundesregierung in spe hat reagiert und Regeln für den Corona-Winter aufgestellt, die nach dem Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ greifen. Die Sanktionen passen sich dem an.   



Corona-Testpflicht

Umsetzung der Corona-Testpflicht unter Beachtung des Datenschutzes

Zum 24. November sind neue Corona-Regelungen in Kraft getreten. Diese sehen unter anderem vor, dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte Zugang zur Betriebsstätte erhalten. Wer keinen Impf- oder Genesenenstatus und auch keinen Test nachweisen kann, kann sich vor Ort testen lassen. Doch aufgepasst: Bei der Durchführung der Tests gilt es einige wichtige Dinge zu beachten - vor allem auch in Sachen Datenschutz.

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Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

2G-Zugangregel für eine Betriebsräteversammlung?

Einem Be­triebs­rats­mit­glied kann nach einem Beschluss des ArbG Bonn vom 15.11.2021 die Teil­nah­me an einer Be­triebs­rä­te­ver­samm­lung nicht unter Hin­weis auf eine "2G-Re­ge­lung" ver­sagt wer­den, wenn es zu Be­ginn der Sit­zung einen ne­ga­ti­ven PCR-Test vor­legt. Die Teil­nah­me ge­hö­re zur Aus­übung des Be­triebs­rats­man­da­tes und diese könne nicht von der Vor­la­ge eines Impf- oder Ge­ne­sungs­nach­wei­ses ab­hän­gig ge­macht wer­den.






Änderungen im Infektionsschutzgesetz u. a.

Corona-Gesetz der Ampelkoalition wurde verabschiedet

Der Bundesrat hat am 19.11. dem Gesetz der Ampelkoalition zur Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Corona-Pandemie in der 4. Corona-Welle zugestimmt. Hintergrund war, dass die vom Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25.11.2021 ausläuft, nicht verlängert wurde und daher andere Maßnahmen den Corona-Schutz gewährleisten müssen.