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Coronavirus











Virus
Virus
Impfpflicht in Medizin und Pflege, Homeoffice, 3G

Coronapflichten und -vorgaben am Arbeitsplatz gegen die 4. Welle und Omikron

Die 4. Welle schlägt heftig zu, Omikron steht in der Tür. Die neue Bundesregierung hat mittlerweile reagiert und Regeln für den Corona-Winter aufgestellt, um das Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ aufzufangen. Die Gesetzesänderungen regeln u.a. eine Impfpflicht in medizinischen- und Pflegeeinrichtungen, die Homeoffice-Pflicht sowie 3G am Arbeitsplatz. 

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Mann hält negativen Coronatest in der Hand
Mann hält negativen Coronatest in der Hand
Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Keine Kündigung ohne Abmahnung nach Verweigerung der Durchführung von Corona-Schnelltests

Die Weigerung eines Arbeitnehmers, einer vom Arbeitgeber angeordneten Corona-Testpflicht nachzukommen, stellt einen schuldhaften Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Eine Kündigung aufgrund der Verweigerung der Durchführung von Corona-Schnelltests ist allerdings nach einem Urteil des ArbG Hamburg vom 24.11.2021 (Az. 27 Ca 208/21) ohne vorherige Abmahnung unwirksam.


Ampelkoalition1
Ampelkoalition1
Kommentar

"Die Pandemie hat die Schwächen im Arbeitsmarkt wie ein Brennglas sichtbarer gemacht"

Am 7. Dezember 2021 unterzeichneten die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP den Koalitionsvertrag für eine neue Bundesregierung. Zwei Tage später, am 9. Dezember, veröffentlichte das Marktforschungsunternehmen Lünendonk die Ergebnisse einer Blitzumfrage zur Stimmung im Markt der Personaldienstleistungsbranche in Deutschland. Die Befragten bewerteten unter anderem auch den Koalitionsvertrag. Dazu ein Kommentar von Dr. Thorsten Koletschka, Managing Director Commercial der ManpowerGroup Deutschland sowie Vorstandsmitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP).























Impfpass in der Hand
Impfpass in der Hand
Strafbarkeitslücken geschlossen, Strafe verschärft

Schärfere Strafen für das Fälschen von Corona-Impf- und Testnachweisen und deren Einsatz

Die Pandemie hat neue Straftatbestände generiert: Die 3G- bzw. 2G-Regelungen, die den Zugang u.a. zu Restaurants und Veranstaltungen an Impf- oder Testnachweise knüpfen, haben die Fälschung und Nutzung unrichtiger Impf- oder Testnachweise attraktiv gemacht. Die Strafbarkeitslücken des ersten Wurfs sind nun geschlossen. Wer kann mit welcher Tat wie strafrechtlich belangt werden?

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Polizeiauto-Ausschnitt
Polizeiauto-Ausschnitt
Das gilt nach dem Ende der epidemischen Lage

Maßnahmen und Sanktionen zur Corona-Abwehr nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz

Das „normale“ Leben schien bereits greifbar und damit auch das Ende der Grundrechtseinschränkungen durch Corona-Maßnahmen. Bei hierzulande noch unzureichender Impfquote traf das SARS-CoV-2-Virus jedoch auf fruchtbaren Boden und zeigt nun zum vierten Mal seine ganze Stärke. Die neue Bundesregierung in spe hat reagiert und Regeln für den Corona-Winter aufgestellt, die nach dem Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ greifen. Die Sanktionen passen sich dem an.   


Corona-Schnelltest und Stäbchen
Corona-Schnelltest und Stäbchen
Corona-Testpflicht

Umsetzung der Corona-Testpflicht unter Beachtung des Datenschutzes

Zum 24. November sind neue Corona-Regelungen in Kraft getreten. Diese sehen unter anderem vor, dass nur noch geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte Zugang zur Betriebsstätte erhalten. Wer keinen Impf- oder Genesenenstatus und auch keinen Test nachweisen kann, kann sich vor Ort testen lassen. Doch aufgepasst: Bei der Durchführung der Tests gilt es einige wichtige Dinge zu beachten - vor allem auch in Sachen Datenschutz.

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