Corona-Verdacht bei einem Mitarbeiter
Die DGUV hat im Faltblatt "Coronavirus SARS-CoV-2-- Verdachts- und Erkrankungsfälle im Betrieb" neben allgemeinen Schutzmaßnahmen Empfehlungen veröffentlicht, wie bei so einer Situation vorgegangen werden sollte. Hier die wichtigsten Tipps zusammengefasst.
Vorgehen bei Corona-Verdacht
Wenn ein Mitarbeiter Symptome einer COVID-19 Erkrankung hat:
- Schicken Sie den betroffenen Beschäftigten bei Corona-Verdacht umgehend nach Hause.
- Weisen Sie den Mitarbeiter darauf hin, dass sich er sich bei seinem Hausarzt telefonisch anmelden soll.
- die Räume, in denen sich der Mitarbeiter aufgehalten hat, sollten - soweit möglich - gut gelüftet werden.
- Desinfizieren Sie alle Kontaktflächen mit einem geprüften, für Viren geeigneten Desinfektionsmittel, also z. B. den Arbeitsplatz, Tastaturen, Telefone, Türgriffe, Toiletten etc. Das kann die weitere Verbeitung des Erregers reduzieren. Für die Inaktivierung von SARS-CoV-2 sind alle Desinfektionsmittel mit nachgewiesener begrenzt viruzider Wirksamkeit geeignet. Produkte mit dem Wirkspektrum begrenzt viruzid PLUS und viruzid können ebenfalls angewendet werden.
- Stellen Sie fest, welche Personen sich in unmittelbarer Nähe zum Betroffenen aufgehalten haben. Diese Information muss bei Bedarf dem Gesundheitsamt übermittelt werden, um Infektionsketten zu ermitteln.
Häusliche Quarantäne bei Corona-Verdacht
Und so geht es weiter, wenn ein Corona-Verdacht besteht:
- Über das weitere Vorgehen entscheidet der Hausarzt. Hat er ebenfalls einen Corona-Verdacht, meldet er das an das zuständige Gesundheitsamt. Letzteres kann dann mit dem Arbeitgeber weitere Absprachen treffen, z. B. im Hinblick auf den Umgang mit Kontaktpersonen.
- Bis das Testergebnis vorliegt, muss der Mitarbeiter in häusliche Quarantäne.
- Ist das Testergebnis positiv, muss der Mitarbeiter für zwei Wochen in häuslicher Quarantäne bleiben, auch bei milden Krankheitsverläufen. Das Gesundheitsamt meldet sich beim Arbeitgeber, um mögliche weitere Regelungen zu treffen, z. B. für Personen, die eng mit dem Betroffenen zusammengearbeitet haben.
- Der Arbeitgeber sollte mit dem betroffenen Mitarbeiter in Kontakt bleiben, um ggf. weitere Fragen im Hinblick auf Lohnfortzahlung, Homeoffice o. ä. zu klären.
Zurück an den Arbeitsplatz
Wann eine Rückkehr an den Arbeitsplatz im Betrieb wieder möglich ist, entscheidet das Gesundheitsamt bzw. der behandelnde Arzt. Kriterien für die Entlassung aus der Quarantäne finden Sie beim RKI.
In enger Abstimmung mit dem Mitarbeiter sollte grundsätzlich für eine gewisse Übergangszeit die Möglichkeit der Arbeit von zu Hause oder die Möglichkeit des Überstundenabbaus oder Urlaub zu nehmen, in Betracht gezogen werden.
Das könnte Sie auch interessieren
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
2.285
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
1.4961
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
838
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
428
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
387
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
285
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
203
-
Nach Corona-Erkrankung zurück an den Arbeitsplatz
197
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
197
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
187
-
Enttabuisierung psychischer Gesundheit: Schlüssel zum Unternehmenserfolg
23.12.2025
-
Diagnoseinstrumente der Organisationsberatung: Grundlage für ein wirkungsvolles BGM
18.12.2025
-
Sprechender Arbeitsschutz
16.12.2025
-
Mobilität und KI in der ambulanten Pflege
08.12.2025
-
Job-Crafting: Selbstgestaltung für mehr Arbeitsfreude
04.12.2025
-
Arbeitsbedingungen in der Paketbranche haben sich weiter verschlechtert
02.12.2025
-
Weihnachtsdeko im Büro: Bei feierlicher Stimmung an die Sicherheit denken
27.11.2025
-
Weniger Unfälle, mehr Berufskrankheiten
26.11.2025
-
Sitzen zwischen Büro und Homeoffice: Ein unterschätztes Risiko
25.11.2025
-
Curved Monitore: Ergonomische Vorteile für den Arbeitsalltag?
19.11.2025