Gefährdungsbeurteilung

TÜV Rheinland: Gefährdungsbeurteilung neu denken


Arbeitsschutz (1)

Der TÜV Rheinland hat im Februar 2026 eine deutliche Erweiterung seines Verständnisses von Gefährdungsbeurteilungen und damit auch seines Prüfrahmens angekündigt. Unternehmen sollten ihre Gefährdungsbeurteilung zu einem kontinuierlichen Prozess machen, bei dem alle Gefährdungen und Risiken miteinander in Beziehung gesetzt und ganzheitlich angegangen werden. Auch das Krisen- und Notfallmanagement müsse umfassender als bislang üblich gedacht werden.

Der TÜV Rheinland wird seine Anforderungen für Gefährdungsbeurteilungen und den damit verbundenen Prüfrahmen deutlich erweitern, wie er im Februar 2026 ankündigte. Er forderte Unternehmen auf, ihre Gefährdungsbeurteilungen zu einem dynamischen Risikomanagementinstrument auszubauen. Gründe hierfür seien die zahlreichen neuen Risiken und Gefährdungen der modernen Arbeitswelt, die sich nicht mehr mit einzelnen, wenig oder teilweise sogar nicht miteinander abgestimmten Maßnahmen bekämpfen lassen.

Antworten auf neue Risken

Zu diesen neuen Risiken zählten unter anderem die digitalen Gefahren von beispielsweise Cyberattacken, der Klimawandel sowie der rasante Anstieg psychischer Belastungen und Erkrankungen. Die Grenzen zwischen digitaler Sicherheit, psychischer Gesundheit und physischem Schutz verschwämmen dabei immer weiter. Daher müssten von den Unternehmen „hybride“ Audits durchgeführt werden, die vor allem IT-Sicherheit und die diversen Bereiche des konventionellen Arbeitsschutzes immer enger miteinander verbinden. Wie das Portal „Ad Hoc News“ berichtete, sei diese neue Ausrichtung der Gefährdungsbeurteilung möglicherweise auch eine Antizipation des TÜV Rheinland auf die für 2027 erwartete Überarbeitung der DIN ISO 45001.

Dynamische Prozessorientierung

Diese Neuausrichtung beträfe nicht nur die Gefährdungen und Risiken, mit denen sich die Gefährdungsbeurteilung beschäftigt, sondern auch den Prozess der Planung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen selbst. Die Gefährdungsbeurteilung soll ein dynamischer Prozess werden, bei dem Notfallpläne, Unterweisungen der Beschäftigten und Schutzmaßnahmen systematisch miteinander verzahnt werden. Die grundsätzliche Struktur bliebe zwar weiterhin bestehen: Gefährdungen ermitteln/beurteilen, Maßnahmen festlegen/umsetzen, Wirksamkeit prüfen und dokumentieren. Aber eine moderne Gefährdungsbeurteilung sei nicht statisch oder irgendwann ganz abgeschlossen, sondern müsse bei jeder Änderung der Arbeitsbedingungen und -prozesse weiter fortgeschrieben und aktualisiert werden. Um diese Dynamik auch technisch abbilden zu können, müssten noch intensiver als bislang digitale Instrumente genutzt werden.

Digitale Sicherheit

Hinsichtlich der neuen Risiken der neuen Arbeitswelt sei es vor allem die digitale Sicherheit, die den größten Unterschied zum konventionellen Arbeitsschutz markiere. Im Kontext von Industrie 4.0 und der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Produktionsanlagen müsse der Prüfrahmen um „Industrial Security“ und die Sicherheit von KI-gestützten Systemen deutlich erweitert werden. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei die Berücksichtigung von Cyberattacken. Gefährdungen durch Hackerangriffe, die zu Maschinenausfällen oder gefährlichen Situationen an Arbeitsplätzen führen, müsste nun noch viel engagierter und umfassender entgegengewirkt werden. Denn eine Gefährdungsbeurteilung, welche die Schnittstellen zwischen IT-Sicherheit und Betriebssicherheit nicht absichert, mache ein Unternehmen nun jederzeit von außen angreifbar.

Notfallmanagement ausweiten

Sowohl die Ausweitung des Prüfrahmens, die proaktive Prozessorientierung als auch der ganzheitliche, alle Gefahren- und Arbeitsbereiche im Blick habende Ansatz solle vor allem auch für das Krisen- und Notfallmanagement gelten. Diese müsse über die bisherige bloße Beachtung der Anforderungen der Brandschutzordnungen hinausgehen und vermehrt auch ungewöhnliche und damit schwer vorhersehbare Gefahrenszenarien einschließen.

Die wesentlichen Änderungen und Anforderungen umfassen dabei folgende Punkte:

  • Erweiterung des Notfallbegriffs: Gefährdungsbeurteilungen dürften sich nicht nur auf Brände oder technische Unfälle beschränken. Unternehmen müssten ebenso Szenarien wie Cyberattacken, die zu einem Ausfall der Sicherheitsinfrastruktur führen, sowie nicht täglich vorkommende Bedrohungslagen, wie beispielsweise Überfälle, betrachten.
  • Berücksichtigung psychischer Belastungen: Notfälle können neben physischen Schäden auch erhebliche psychische Belastungen bewirken. Das Notfallmanagement müsse daher auch Maßnahmen zur psychischen Betreuung (Krisenintervention) nach Vorfällen berücksichtigen. Den speziell für Notfälle eingerichteten Krisenstäben sollten daher auch immer Psychologen angehören.
  • Evakuierungsübungen: Die Durchführung von Evakuierungsübungen ist fester Bestandteil des Notfallmanagements. Die Aktualität der Evakuierungspläne müsse daher noch häufiger als gesetzlich verlangt geprüft werden, um sowohl die Evakuierungsmaßnahmen als auch die einschlägigen Evakuierungsübungen stets an neue Bedingungen in der Arbeitsstätte anpassen zu können.

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