KI im Bauwesen und ihre Folgen für den Arbeitsschutz
War IT bislang nur ein Hilfsmittel für eine bessere und effizientere Bauplanung, wird KI immer mehr zu einem Partner auf Augenhöhe des Menschen bei der Umsetzung von Bauprojekten. Das bedeutet auch: Von der Zuverlässigkeit und Transparenz der KI-Instrumente ist sowohl die Sicherheit der am Bauprojekt beteiligten Beschäftigten als auch die Sicherheit der Menschen abhängig, die später das Gebäude benutzen oder bewohnen werden. Neben der Sicherheit der Arbeitsbedingungen bei der Gebäudeentstehung und des fertiggestellten Gebäudes müssen Unternehmen nun auch die KI-Sicherheit mitberücksichtigen. Dies hat wiederum weitreichende Auswirkungen auf die Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen, die Kompetenzen der für die Sicherheit verantwortlichen Mitarbeitenden sowie die rechtlichen Konsequenzen von Sicherheitsfehlern und -defiziten. Unternehmen und ihre Beschäftigten müssen dafür Sorge tragen, dass nicht nur Sicherheit bei der Bauumsetzung, sondern auch des Planungsinstruments KI gewährleistet ist.
KI-Verordnung: Hochrisikosysteme
Diese Neubewertung von IT-Sicherheit wird durch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen der EU-KI-Verordnung (AI Act), die am 1. August 2024 in Kraft getreten ist, zusätzlich bedeutsam. Die Verordnung stuft KI-Systeme in vier Risikostufen ein. Das Risikopotenzial wird dabei nach den beiden Fragen bewertet: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Schaden durch die KI auftritt? Und wie groß könnte der verursachte Schaden sein? Die Anwendung der KI-Verordnung erfolgte dabei schrittweise: Verbote für sogenannte „Inakzeptable KI-Risiken“ gelten bereits seit Februar 2025, Regeln für Systeme mit minimalen und begrenzten Risiken seit August 2025 und die meisten Vorschriften für „Hohes Risiko“ ab August 2026. Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengeren Vorschriften in Bezug auf Daten-Governance, Transparenz, Dokumentation sowie Sicherheit. Sie müssen in jedem Fall einer Konformitätsbewertung unterzogen werden.
Haftung bei Planungsfehlern
KI-Systeme, welche in der Planungsphase von Bauprojekten eingesetzt werden, werden voraussichtlich in der Mehrzahl der Fälle in die Kategorie der Hochrisiko-KI-Systeme fallen. Dies geschieht vor allem dann, wenn ihre berechneten Ergebnisse direkte Auswirkungen auf die Sicherheit von Gebäuden haben. Denn sie müssen die in der EU-KI-Verordnung festgelegten strengen Anforderungen genügen, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Bauplanung und -durchführung zu gewährleisten. Das birgt ein nicht zu unterschätzendes rechtliches Problem für Unternehmen: Denn die Haftungsfrage bei Planungsfehlern, die direkt oder indirekt durch die KI verursacht wurden, ist nach wie vor strittig. Nach aktuellem Stand, so Experten, muss es vom Einzelfall abhängig gemacht werden, ob der Hersteller, der Bauplaner oder der einzelne Anwender im Schadensfall zur Verantwortung gezogen wird.
Risikobeurteilung
Die Einführung von KI erfordert von nun an in jedem Fall eine deutlich erweiterte Gefährdungsbeurteilung. Diese muss nun auch eine Analyse des KI-Tools beinhalten, wobei unter anderem die Zuverlässigkeit und Transparenz des Algorithmus überprüft werden muss. Die Sicherheit der Planung hängt aber auch entscheidend von der Qualität der verwendeten Daten ab, mit denen die KI trainiert wurde. Wenn KI-Systeme Risikoeinschätzungen automatisieren, müssen darüber hinaus diese Ergebnisse durch die verantwortlichen Beschäftigten validiert werden.
Kompetenzerweiterung
Diese Erweiterung der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere die Überprüfung der Risikoberechnungen durch das KI-System, bedingt aber auch verstärkte IT-Kompetenzen der verantwortlichen Beschäftigten. Die neue EU-Verordnung verlangt sogar, dass das zuständige Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen muss. Daher müssen die Beschäftigten einschlägig geschult werden, unter anderem darüber, wie die von der KI berechneten Ergebnisse zu bewerten sind, ob diese die Sicherheit auf der Baustelle wirklich verbessern helfen oder ob durch sie sogar eher das Gegenteil bewirkt wird.
BG BAU: Mit KI-unterstützter Aufsicht Unfälle reduzierenWie positiv die Anwendung von KI-Assistenten für den Arbeitsschutz im Bauwesen sein kann, zeigt das folgende Beispiel bei der BG BAU. Rund 500 Beschäftigte sind hier als Aufsichtspersonen insbesondere für die Unfallprävention und die Beratung von Unternehmen zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig. Allerdings können sie von den rund 250.000 zu betreuenden Unternehmen nur etwa zehn Prozent, also 25.000 direkt kontaktieren. Daher müssen die Kapazitäten der Aufsichtspersonen möglichst zielgerichtet eingesetzt werden. Hierfür hat die BG BAU in einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten „Leuchtturmprojekt“ seit 2023 eine KI-Anwendung entwickelt. Diese unterstützt die Aufsichtspersonen bei der Auswahl der Unternehmen, die am dringendsten beraten werden müssen. Mit der Unterstützung durch die KI-Lösung können Aufsichtspersonen anhand statistischer Auswertungen einschätzen, bei welchen Unternehmen hoher Beratungsbedarf besteht. Die Trefferquote bei der Ermittlung dieser Betriebe ist durch den Einsatz der KI-Lösung deutlich gestiegen und hat sich auf 64 Prozent nahezu verdoppelt. Auch ein Blick auf die absoluten Zahlen zeigt, dass das Ziel des bestmöglichen Einsatzes der knappen Kapazitäten bei der BG BAU mit Einführung der KI-Anwendung erreicht wird: Die KI bewertet etwa 20.000 Unternehmen als besonders beratungsbedürftig in puncto Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Diese lassen sich mit den rund 25.000 möglichen Unternehmensgesprächen pro Jahr gut abdecken. |
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.600
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
1.1061
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
674
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
317
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
245
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
191
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
157
-
Wutausbrüchen am Arbeitsplatz souverän begegnen
128
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
125
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
112
-
KI im Bauwesen und ihre Folgen für den Arbeitsschutz
16.04.2026
-
DGUV Regel 115-401: Neue Regeln für Büroarbeitsplätze
15.04.2026
-
Elektromagnetische Felder: DGUV Vorschrift 15 außer Kraft
14.04.2026
-
Muskuloskelettale Erkrankungen: Hauptursache für Fehlzeiten
13.04.2026
-
Aachener Modell: Gewaltprävention im Betrieb
09.04.2026
-
Quiet Cracking: Ursachen und was Führungskräfte tun
08.04.2026
-
Weniger Sicherheitsbeauftragte: Neuer Schwellenwert beschlossen
07.04.2026
-
Zeitarbeit im Wandel: Arbeitszufriedenheit und Risiken im Check
01.04.2026
-
Ü45-Check der Rentenversicherung im Test
31.03.2026
-
4 Tipps zur Durchführung von Sicherheitskurzgesprächen
20.03.2026