Cannabis-Legalisierung

Was die Cannabis-Legalisierung brachte


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Am 1. April 2026 wurde der zweite Zwischenbericht zur „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) veröffentlicht. Der Befund: Die vom Gesetzgeber intendierten positiven Auswirkungen seien noch recht überschaubar, die meisten Befürchtungen der Kritiker aus Politik und Gesellschaft vor Einführung des Gesetzes seien aber auch nicht eingetreten.

Am 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft getreten, wodurch der Besitz und der Anbau von Cannabis für Personen von über 18 Jahren teilweise legalisiert wurde. Das Gesetz sieht eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluation der gesellschaftlichen Auswirkungen des Gesetzes vor. Die Evaluation nimmt das Verbundforschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) vor, ein interdisziplinärer Fachbeirat mit Forschern der Universitäten Düsseldorf, Hamburg/UKE und Tübingen. EKOCAN hat im September 2025 einen ersten Evaluationsbericht veröffentlicht, der zweite Zwischenbericht wurde am 1. April 2026 publiziert. Ein Abschlussbericht ist für 2028 oder 2029 vorgesehen.

Interviews mit Konsumenten

Für diesen zweiten Zwischenbericht wurden erstmals Ergebnisse von durch das EKCOGAN-Team selbst durchgeführten Forschungen mitberücksichtigt. Dabei handelt es sich um Interviews mit jungen Konsumenten, Befragungen von Fachkräften im Bereich Suchtprävention und -beratung sowie von Beamten der Strafverfolgungsbehörden.

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Bezugsquellen

Eine wichtige Frage der Evaluation ist es, ob sich die Bezugsquellen für den Konsum der Jugendlichen, die auch mit dem neuen Gesetz kein Cannabis erwerben und konsumieren dürfen, und junger Erwachsenen im Sinne des Gesetzgebers verändert haben und damit legale Bezugsquellen die illegalen Schwarzmärkte zu einem Großteil ersetzt haben. Tatsächlich gab ein zunehmender Anteil der Konsumierenden an, ihr Cannabis hauptsächlich aus dem eigenen Anbau zu beziehen: Während dies im ersten Halbjahr des Jahres 2024 von 5,4 Prozent der befragten Konsumierenden angegeben wurde, stieg dieser Anteil im zweiten Halbjahr des Jahres 2025 auf 21,4 Prozent. Die weiterhin am häufigsten genannte Bezugsquelle sei jedoch nach wie vor der sogenannte „Social Supply“, womit der (illegale) Bezug von Cannabis über soziale Kontakte gemeint ist. Dieser betrug im zweiten Halbjahr 2025 rund 35 Prozent. Der gemeinschaftliche Eigenanbau in den neuen, sogenannten „Anbauvereinigungen“ dagegen sei noch nicht die dominierende Bezugsquelle geworden, wie es der Gesetzgeber geplant hatte. Ganz im Gegenteil: Lediglich rund 3,5 Prozent der Konsumierenden hatten im Jahr 2025 das Cannabis von einer Anbauvereinigung bezogen; in weniger als der Hälfte der Landkreise in Deutschland existiert bislang eine solche Anbauvereinigung.

Online-Apotheken

Sehr erfolgreich dagegen entwickelte sich der sogenannte Medizinalcannabis-Bereich. Die Forscher schätzen, dass Deutschland der größte legal-kommerzielle Markt für Medizinalcannabis in Europa sei. Ein Grund für diese Entwicklung seien die mittlerweile zahlreichen Onlineplattformen für Medizinalcannabis, die das verschreibungspflichtige Arzneimittel auch an Freizeitkonsumierende vermarkten. Zusammen mit der inländischen Produktionskapazität (2,6 Tonnen) waren im Jahr 2025 in Deutschland bis zu 200 Tonnen Medizinalcannabis verfügbar. Die meisten jungen Erwachsenen gaben in den Befragungen durch das Evaluationsteam an, Cannabis aus „Online-Apotheken“ zu beziehen. 

Positive Konsumtrends

Eine Reihe weiterer Ergebnisse sprächen laut dem Evaluationsteam dafür, dass das neue Gesetz bislang positive oder zumindest nicht die vielfach befürchteten negativen Auswirkungen gehabt hat. Zunächst stamme das in Deutschland konsumierte Cannabis in zunehmendem Maße aus grundsätzlich legalen Quellen. Auch ein Konsumanstieg sei zumindest bei jüngeren Konsumenten bisher nicht erkennbar. Die Konsumprävalenz von Cannabis unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen sei nach der Teillegalisierung stabil oder sogar leicht rückläufig. Weiterhin sei es bislang auch nicht zu einem Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen gekommen, tendenziell, so die Forscher, ist sogar das Gegenteil der Fall. Schließlich könne auch ein „sprunghafter Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme“ bisher nicht bestätigt werden.

Entlastung der Justiz nicht eingetreten

Eine weitere Erwartung des Gesetzgebers sei aber bislang nicht eingetreten. Zwar hätten sich seit Inkrafttreten des Gesetzes „deutlich weniger“ Personen vor Gerichten aufgrund von mit dem Cannabiskonsum zusammenhängenden Delikten verantworten müssen. Eine dadurch bedingte Entlastung von Polizei und Justiz habe es aber bisher nicht gegeben. Gründe hierfür seien die „ressourcenintensive Amnestieregelung“ aufgrund von Art. 13 Cannabisgesetz (CanG) und die aufwendige Umstellung auf das neue Gesetz.

Warnung vor hohem Wirkstoffgehalt

Vor allem von der CDU/CSU kamen unmittelbar nach Veröffentlichung des Berichts Vorschläge für Änderungen an der aktuellen Gesetzeslage. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warnte vor allem von einer „verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken“. Und in der Tat: Auch die Evaluation wies darauf hin, dass für therapeutische Zwecke viel zu oft Medizinalcannabis mit zu hohem Wirkstoffgehalt verschrieben werde, was ein erhöhtes Gesundheitsrisiko bedeutet. Der Gehalt des für den Cannabis-Rausch verantwortliche Tetrahydrocannabinol betrage in den verschriebenen Präparaten durchschnittlich 25 Prozent.


Schlagworte zum Thema:  Suchtprävention , Justiz
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