Wie Geräusche die Arbeitsleistung beeinflussen
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung in Deutschland. Sie schützt Beschäftigte vor Lärmbelastung und gesundheitlichen Gefahren durch schlechte Raumakustik. Ein wesentliches Ziel dieser Technischen Regel ist die Reduzierung der Lärmbelastung, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Kritische Beurteilungspegel
In der ASR A3.7 sind unterschiedliche Beurteilungspegel, d. h. Schall-Messwerte, festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Neben dem Grenzwert für Gehörschadensgefährdung (ab 80 dB(A)) handelt es sich dabei um folgende kritische Schwellen:
Schutz vor Stress und Kognitionsstörungen: Der Wert von unter 55 dB(A) wird als kritische Schwelle für geistige Arbeiten angesehen. Oberhalb dieses Pegels kommt es zu Stressreaktionen und signifikanten Leistungseinbußen.
Sprachverständlichkeit: Damit Gespräche ohne erhöhte Stimmkraft bewältigt werden können, ist am Arbeitsplatz ebenfalls ein Grundwert von weniger als 55 dB(A) notwendig. Bei sich täglich wiederholenden Routineaufgaben können bis zu 70 dB(A) toleriert werden, ohne dass die Arbeitsleistung leidet.
BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung
Es gibt also klar definierte objektive Grenz- bzw. Schwellenwerte. Welche Tätigkeitsgruppe arbeitet aber am meisten unter Lärm und störenden Geräuschen? Wie nehmen die Beschäftigten die Geräuschbelastung an ihren Arbeitsplätzen wahr? Und welche Tätigkeitsgruppe fühlt sich davon am meisten belastet? Zur Beantwortung dieser Fragen hat die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2024, an der rund 20.000 Erwerbstätige im Rahmen von Telefoninterviews teilnahmen. Bei der Analyse der Befragungsergebnisse ordnete das Forscherteam die Tätigkeit einer befragten Person einem Anforderungsniveau nach der „Klassifikation der Berufe 2010“ der Bundesagentur für Arbeit zu. Diese Klassifikation sieht vier Anforderungsniveaus vor, die von „Helfer- und Anlerntätigkeiten“ (Anforderungsniveau 1) zu „hoch komplexen Tätigkeiten“ (Anforderungsniveau 4) reichen.
Gesamtbilanz
Zunächst bilanzierten die Forscher, wie viel der befragten Beschäftigten insgesamt häufig unter sowohl Lärm als auch störenden Geräuschen arbeiteten. Dies traf auf jeweils etwa ein Viertel der Befragten zu, mehr als 50 Prozent der häufig Betroffenen erlebten dies als Belastung. Mit steigendem Anforderungsniveau der Tätigkeit verringerte sich der prozentuale Anteil der Befragten, die häufig unter Lärm oder störenden Geräuschen arbeiten. Der Anteil derer, die das als Belastung erlebten, lag bei allen Anforderungsniveaus bei ca. 50–60 Prozent, war aber in der Gruppe mit hoch komplexen Tätigkeiten, d. h. dem höchsten Anforderungsniveau, am größten.
Lärmbelastung
Dann untersuchten die Forscher die Unterschiede zwischen Arbeit bei Lärm einerseits und Arbeit bei störenden Geräuschen andererseits. Mit zunehmendem Anforderungsniveau der Tätigkeit nahm der Anteil der Personen ab, die angaben, „häufig“ unter Lärm zu arbeiten, und der Anteil der Personen, die sagten, dass sie „nie“ unter Lärm arbeiten, zu.
Arbeit bei „störenden Geräuschen“
Der prozentuale Anteil an Beschäftigten, die nie unter „störenden Geräuschen“ arbeiten, war beim Anforderungsniveau 4 höher als beim Anforderungsniveau 1. Der Anstieg war im Vergleich zu „Unter Lärm arbeiten“ insgesamt weniger groß (21,8 Prozent auf Anforderungsniveau 1; 25 Prozent auf Anforderungsniveau 4) und der niedrigste Anteil fand sich auf Anforderungsniveau 2 mit 18,5 Prozent. Bei den Beschäftigten, die sich von „störenden Geräuschen“ belastet fühlten, war der Prozentanteil beim Anforderungsniveau 1 am größten und nahm mit steigendem Anforderungsniveau ab – also genau das Gegenteil des Trends wie bei der gefühlten Lärmbelastung.
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