"Klima wandelt Arbeit"

Wie Unternehmen sich besser auf den Klimawandel vorbereiten können


Hitze_Thermometer_Temperaturanstieg_Sonne

Der Klimawandel stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen. Wie können Betriebe ihre Arbeitsplätze sicher gestalten? Neue Handlungshilfen und Förderprogramme bieten Lösungen.

Während der deutschen G7-Präsidentschaft 2022 wurde beschlossen, guten Arbeitsschutz im Klimawandel durch bessere Vorausschau, Prävention und Regulierung zu fördern. Ein Ergebnis dieser Strategie war die Politikwerkstatt „Klima wandelt Arbeit“, die zwischen April 2024 und Februar 2025 stattfand und bei den zentralen Herausforderungen im Zeitalter des Klimawandels identifiziert und mögliche Lösungsansätze erarbeitet wurden. Die Ergebnisse der Politikwerkstatt präsentierte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Ende Juni 2026 in Form eines Abschlussberichts.

Ergebnisse des Abschlussberichts

Der Abschlussbericht gibt einen kompakten Überblick über zentrale Erkenntnisse, Ableitungen und Handlungsfelder. Die Ergebnisse des Projekts „Klima wandelt Arbeit“ sollen in die Arbeit des betrieblichen Arbeitsschutzes, bspw. in die der Arbeitsschutzausschüsse, einfließen. Weiter sollen sie der Forschung neue Impulse geben und Politik und Wissenschaft dabei helfen, sinnvolle Maßnahmen und Konzepte besser den Unternehmen zu kommunizieren, unter anderem durch Praxishilfen und Leitfäden.

Handlungsempfehlungen für Betriebe

So wurde bereits eine Handlungshilfe für Betriebe veröffentlicht, die bei der systematischen Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen unterstützen soll. Was sind die wichtigsten Maßnahmen, welche diese Handlungshilfe empfiehlt?

Betriebliche Hitzeschutzpläne

Unternehmen sollten konkrete und detaillierte Ablaufpläne entwickeln, wie bei steigenden Temperaturen oder Hitzeperioden zeitnah gehandelt werden soll. 

Einbindung des Arbeitsschutzes

Der Arbeitsschutz sowie die Präventionsarbeit sollen so früh wie möglich in alle Planungsprozesse des Unternehmens eingebunden werden. Arbeitsschutzrisiken würden so frühzeitig erkannt, wirksame Maßnahmen umgesetzt und kostspielige und zeitaufwendige Nachrüstungen vermieden werden. So können „Klimaanpassungsbedarfe“ etwa bei Einsatz chemischer Gefahrstoffe oder bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf dem Betriebsgelände frühzeitig konzipiert und Schutzmaßnamen für die Belegschaft rechtszeitig umgesetzt werden.

Gefährdungsbeurteilung anpassen

Klimabedingte Gefahren wie saisonale Hitze, UV-Strahlung, Extremwetter oder durch den Klimawandel bedingte neue biologische/chemische Risiken, müssen feste Bestandteile aller Gefährdungsbeurteilungen werden.

STOP-Prinzip

Nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technische, Organisatorische und Personenbezogene Maßnahmen) sollten präventive Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt werden. Dazu zählen Verschattung und Klimatisierung möglichst vieler Bereiche des Betriebsgeländes, die Anpassung der Arbeitszeiten an die Wetter- und Temperaturverhältnisse sowie die Bereitstellung von Schutzkleidung und die Versorgung mit erfrischenden Getränken. 
Sensibilisierung und Schulungen: Alle Beschäftigten müssen umfassend über Klimarisiken und klimaspezifische Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz informiert werden. 

Hilfen für Unternehmen

Aber der Abschlussbericht nennt nicht nur Maßnahmen, welche die Unternehmen eigenverantwortlich umsetzen sollten. Auch was die staatliche Seite tun kann, wird in dem Bericht umfassend angesprochen. Neben Änderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen, liegt der Schwerpunkt dabei auf dem Thema „Förderungen und Anreize“. Es wird dargestellt, mit welchen Prämiensystemen, Förderprogrammen sowie staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Anreizen die Bereitschaft der Unternehmen erhöht werden kann, um Klimaanpassungsmaßnahmen in den eigenen Betrieben noch umfassender und schneller umzusetzen. Viele Berufsgenossenschaften gewähren so bereits Prämienpunkte für die Dokumentation klimabedingter Gefährdungen oder die Förderungen von Schutzkleidung und Beschattungsmaßnahmen.

Staatliche Förderprogramme

Für finanzielle Förderungen zur betrieblichen Klimaanpassung stehen diverse Zuschüsse und Beratungsförderungen zur Verfügung. Beispiel Nordrhein-Westfalen: Der Fokus der Programme dieses Landes liegt auf Risikoprävention, Energieeffizienz und der klimaresistenten Umgestaltung von Unternehmensstandorten. Das Programm „Klimaanpassung.Unternehmen.NRW“ richtet sich beispielsweise speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gefördert werden „naturbasierte“ Maßnahmen an Liegenschaften wie Begrünung, Verschattung, Verdunstungskühle sowie Lösungen zur Speicherung und Versickerung von Regenwasser. Das Land bezuschusst zudem kooperative Beratungsprojekte zur Erstellung von Anpassungsstrategien für Klimarisiken. Dabei kann die Fördersumme bis zu 80 Prozent der Kosten betragen. Ein Beispiel für bundesweite Programme ist KMU-innovativ, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung ins Leben gerufen wurde, und das Maßnahmen für die Umsetzung innovativer Technologien und Konzepte in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und Anpassung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt.


Schlagworte zum Thema:  Klimawandel , Arbeitsschutz
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