Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte: Bremen geht neue Wege
In Deutschland besteht bereits eine rechtliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz daher verpflichtet, ein System umzusetzen, mit dem die Arbeitszeit von Arbeitnehmern genau erfasst werden kann. Dieser Tatbestand wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 weiter gefestigt. Trotz dieser Rechtslage hat bislang kein Bundesland ein flächendeckendes Verfahren zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften eingeführt. Das Land Bremen will in einem Pilotprojekt ab August 2026 nun in einem ersten Schritt klären, wie hoch die zeitliche Belastung für Lehrkräfte tatsächlich ist.
Problem „Deputatsmodell“
Der Hintergrund der Problematik: Im internationalen Vergleich übernehmen Lehrkräfte in Deutschland besonders viele nichtpädagogische Aufgaben – von IT und Verwaltung bis hin zu Aufsichten. Das erhöht die Arbeitsbelastung erheblich, gleichzeitig können die Lehrkräfte weniger Zeit in die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts investieren. Seit 150 Jahren gilt in Deutschland das sogenannte „Deputatsmodell“ zur Bemessung der Arbeitszeit von Lehrkräften. Dabei wird lediglich die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung, das Deputat, erfasst. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel sind das aktuell 28 Stunden pro Woche. Alle weiteren Aufgaben an der Schule sind damit pauschal abgegolten und werden als nicht zusätzlich vergütete „Vertrauensarbeitszeit“ zusammengefasst, die zur Lehrarbeit im eigentlichen Sinne hinzukommt. Dies ist ein in Europa kaum verbreitetes Modell. Die Bundesländer als Arbeitgeber wollen allein schon aus finanziellen Gründen an diesem System weiter festhalten; grundlegende Reformen sind von ihnen noch nicht einmal angedacht.
Neun Testschulen für die Arbeitszeiterfassung
Mit dem Pilotprojekt zur Arbeitszeiterfassung startet der Bremer Senator für Kinder und Bildung ab dem Schuljahr 2026/27 die Einführung einer verbindlichen, digitalen Arbeitszeiterfassung an ausgewählten neun Schulen in Bremen und Bremerhaven. Auf Basis eines Jahresarbeitszeitmodells werden Unterricht und weitere schulische Tätigkeiten rechtssicher und arbeitsschutzkonform erfasst. Ziel des Projekts ist es, Arbeitsbelastungen transparent zu machen und damit auch die organisatorische Arbeit vollständig zu dokumentieren, beispielsweise das Durchführen von Elterngespräche, die Teilnahme an Konferenzen und das Erledigen von Verwaltungsarbeit. Das Vorhaben läuft über anderthalb Jahre, danach soll Bilanz gezogen werden.
Arbeitszeit-App „Untis“
Die Projektschulen nutzen dafür die App „Untis Arbeitszeit“, die das Land Bremen gemeinsam mit dem Stundenplan-Anbieter Untis entwickelt hat. Die Lehrkräfte wählen vordefinierten Tätigkeitskategorien wie „Unterricht“, „unterrichtsnahe Tätigkeiten“, „pädagogische Kommunikation“ und „Arbeits- und Schulorganisation“ und geben die aufgewendete Zeit pro Aufgabenblock an. Die Eingabe erfolgt in der Regel am Ende des Arbeitstages.
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