Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz: Prävention und Regeln
Eine am Internationalen Tag gegen Drogenmissbrauch 2026 publizierte Befragung im Auftrag der DGUV zeigt viel Handlungsbedarf bei Information, Prävention und offener Gesprächskultur über den Missbrauch von Suchtmitteln am Arbeitsplatz. Jedem vierten Beschäftigten (25 Prozent) sind demnach in den vergangenen zwei Jahren Fälle von Suchtmittelmissbrauch von Kollegen am Arbeitsplatz aufgefallen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen weisen daher auf die Bedeutung einer wirksamen Suchtprävention in Unternehmen hin.
Die Ergebnisse auf einen Blick
Im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat das Meinungsforschungsinstitut forsa die Befragung zum Thema „Suchtprävention am Arbeitsplatz“ unter Erwerbstätigen in Deutschland durchgeführt. Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage sind:
- Häufigste Suchtmittel: Alkohol wurde mit Abstand am häufigsten als Suchtmittel genannt (21 Prozent), gefolgt von Cannabis und Nikotin mit jeweils 5 Prozent.
- Betroffene Branchen: Vorfälle traten besonders oft in Verkehr und Logistik, im Sozialwesen und der öffentlichen Verwaltung auf.
- Unternehmensregeln unbekannt: Knapp 50 Prozent der Arbeitnehmer kannten die Regelungen bezüglich Drogenkonsums und Genuss von Suchtmitteln ihres Betriebs nicht.
- Gesprächskultur: Nur 28 Prozent der Beschäftigten erlebten eine offene Kommunikation über Sucht bzw. den Konsum von Suchtmitteln im Betrieb.
Knappe Mehrheit würde Problem ansprechen
Die Mehrheit der Befragten (71 Prozent) traute sich zu, zu erkennen, wenn jemand bei der Arbeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Gleichzeitig würden nur 57 Prozent Kollegen direkt auf einen problematischen Konsum ansprechen. Immerhin wussten 63 Prozent der Beschäftigten, an wen sie sich im Unternehmen bei Fragen rund um das Thema Sucht wenden können. Externe Beratungsangebote kannten hingegen nur 45 Prozent.
Betriebliche Regelungen oft unbekannt
Die DGUV erkennt bei diesen Daten und Fakten noch immer einen großen Handlungsbedarf in Unternehmen und Einrichtungen. Sie fordert insbesondere bessere betriebliche Prävention und klarere Regeln in den Unternehmen. Denn obwohl klare Regelungen für den Umgang mit Suchtmittelproblemen wichtig sind, kannte nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten (54 Prozent) die entsprechenden Vorgaben ihres Unternehmens. Fast jede zweite Person (46 Prozent) wusste nicht, welche Regelungen am Arbeitsplatz gelten.
Angebote zum Thema
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten ausführlich zu Fragen der Suchmittelprävention. Zusätzlich haben sie und andere Organisationen auch Aufklärungsmaterialien und Online-Lernangebote entwickelt, die Beschäftigten helfen sollen, mit der Suchtproblematik am Arbeitsplatz besser umzugehen. Das Web-Based Trainingsmodul „Suchtprävention in der Arbeitswelt“ der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ermöglicht so beispielsweise einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema. Damit steht Betrieben, Führungskräften und Beschäftigten ein praxisnahes und digitales Lernangebot zur Verfügung, das flexibel und jederzeit genutzt werden kann. Mit den „Dialogkarten Sucht“ können Beschäftigte selbst ermitteln, wie aktuell im Unternehmen mit dem Thema umgegangen wird. Die Einstufung mit dem Fünf-Stufenmodell der DGUV hilft, die Qualität des Suchtmanagements zu beurteilen und daraus Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten.
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