BG Bau erweitert Prämiensystem: Neue Zuschüsse für Arbeitsschutz
Die BG Bau fördert Investitionen in den Arbeitsschutz sowie Gesundheitsschutz mit beitragsabhängigen und beitragsunabhängigen Prämien. Das Ziel dabei ist, die Sicherheit auf Baustellen zu erhöhen und gesundheitliche Belastungen zu reduzieren.
Neue Förderbereiche seit Anfang 2026
Die BG Bau passt ihr Förderprogramm fortlaufend an aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz an, um technische Neuerungen und veränderte Arbeitsverfahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund führte sie zum 1. Juli 2026 zwei neue Arbeitsschutzprämien für Drohnen sowie temporäre Absturz- und Durchsturzvorrichtungen ein. Außerdem sind Lastenausgleichsvorrichtungen sowie Einschraubhilfen für das Einschrauben langer Schrauben neue Förderbereiche.
Die Förderbereiche und -umfänge auf einen Blick:
Lastenausgleichsvorrichtungen zum Verheben großformatiger Bauelemente (Balancer): Sogenannte Balancer ermöglichen ein pendelfreies Heben und präzises Positionieren von Lasten, entlasten Beschäftigten körperlich und senken das Unfallrisiko. Die Steuerung erfolgt per Funkfernbedienung; zudem eignen sich Balancer für das Versetzen vorgefertigter Bauteile. Beitragsabhängig können 25 Prozent (bis max. 5.000 Euro); beitragsunabhängig 50 Prozent (bis max. 5.000 Euro) der Anschaffungskosten finanziert werden.
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Einschraubhilfe für das Einschrauben langer Schrauben: Das Eindrehen großer Schrauben im Holzbau erfordert hohe Kräfte und birgt bei abrutschender Maschine das Risiko von Sturz- und Stichverletzungen. Eine Einschraubhilfe reduziert den erforderlichen Anpressdruck, verhindert das Abrutschen, fördert ergonomisches Arbeiten und kann in Kombination mit Bitverlängerungen als Leiterersatz eingesetzt werden. Gefördert werden beitragsabhängig 50 % der Anschaffungskosten, maximal 200 Euro.
Drohnen, Drohnenführerschein und Luftfahrtbundesamt-Anmeldung: Drohnen werden erstmals gefördert, denn aus Sicht der Berufsgenossenschaft sind sie eine wichtige neue Arbeitsschutzlösung, da sie gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten an Dächern und Fassaden, in Schächten, Kanälen oder in belasteten Bereichen (fast) vollständig selbsttätig übernehmen können. Gefördert werden die Anschaffung von Drohnen, der Erwerb des Drohnen-Führerscheins sowie die offizielle Anmeldung beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Beitragsabhängig können bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb abgerufen werden.
Temporäre Durchsturzsicherungen und Absturzschutzsysteme: Hierbei handelt es sich um spezielle Absturzsicherungen für Schalungsarbeiten sowie Durchsturzsicherungen für Arbeiten an lichtdurchlässigen Dachbauteilen. Beitragsabhängig werden 50 Prozent der Kosten (maximal 3.000 Euro), beitragsunabhängig auf Antrag bis zur maximalen Fördersumme übernommen.
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