Infektionsschutz in der vierten Corona-Welle

Wegen der aktuell ansteigenden Corona-Infektionen müssen auch in der Arbeitswelt Infektionsgefahren reduziert werden, ohne dass dabei Wirtschaft und Gesellschaft in kritischer Weise beeinträchtigt werden.

Unternehmen sind in der Pflicht, sowohl die neuen als auch die bestehenden Rechtsvorgaben zu beachten. Gleichzeitig müssen sie im betrieblichen Alltag Infektionsschutzregeln einführen und diese engmaschig umsetzen. Dadurch soll ein sicherer Betrieb ermöglicht und gleichzeitig die Infektionswelle eingedämmt werden.

Umsetzung in der Praxis

Aufgrund der vierten Corona-Welle wurde unter anderem das Infektionsschutzgesetz geändert. Doch die praktische Umsetzung der Arbeitsschutzvorgaben des Infektionsschutzgesetzes stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, z.B. bei der Frage wie die Testpflicht in der Praxis zu gestalten ist. Arbeitgeber sollen die 3G-Bestimmungen durch Nachweiskontrollen täglich überwachen und regelmäßig dokumentieren. 

Neu ist auch die Verwendung der hierfür erfassten Daten für die Anpassung des Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem gibt es ab 24.11.2021 wieder die Homeoffice-Pflicht. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Beschäftigten das Angebot machen müssen, ihre Tätigkeit von zuhause aus zu erbringen. Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, darf dies unterbleiben.

Was ist für Unternehmen jetzt wichtig?

Im Haufe Online-Seminar "Infektionsschutz in der vierten Corona-Welle - was für Unternehmen jetzt wichtig ist" informiert Sie die Referentin Cornelia von Quistorp topaktuell über die Ergebnisse und deren konkrete Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Zudem werden Ihnen die Kenntnisse zur Unterweisung für die Beaufsichtigung von Selbsttests nach § 28b Absatz 1 IfSG vermittelt. 

Die Inhalte sind:

  • Infektionsschutz in Bundes- und Länderrecht – wo sind Unternehmen betroffen und müssen reagieren?
  • Infektionsschutzgesetz §28b – was ist neu für Unternehmen?
  • Testpflicht am Arbeitsplatz – wie wird sie praktisch umgesetzt?
  • Homeoffice Pflicht, Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht, Lüftung … – was ist wichtig?
  • Gesundheit sichern und fördern – was gilt es rund um Impfung, Mutterschutz, Vorerkrankungen usw. im Unternehmen zu berücksichtigen?

Termin: Freitag, 26. November 2021, 10:00 Uhr, Preis: 98,00 EUR ohne MwSt.

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Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Infektionsschutzgesetz