Infektionsschutz in der vierten Corona-Welle – was für Unternehmen jetzt wichtig ist
Unternehmen sind in der Pflicht, sowohl die neuen als auch die bestehenden Rechtsvorgaben zu beachten. Gleichzeitig müssen sie im betrieblichen Alltag Infektionsschutzregeln einführen und diese engmaschig umsetzen. Dadurch soll ein sicherer Betrieb ermöglicht und gleichzeitig die Infektionswelle eingedämmt werden.
Umsetzung in der Praxis
Aufgrund der vierten Corona-Welle wurde unter anderem das Infektionsschutzgesetz geändert. Doch die praktische Umsetzung der Arbeitsschutzvorgaben des Infektionsschutzgesetzes stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, z.B. bei der Frage wie die Testpflicht in der Praxis zu gestalten ist. Arbeitgeber sollen die 3G-Bestimmungen durch Nachweiskontrollen täglich überwachen und regelmäßig dokumentieren.
Neu ist auch die Verwendung der hierfür erfassten Daten für die Anpassung des Hygienekonzepts auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem gibt es ab 24.11.2021 wieder die Homeoffice-Pflicht. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Beschäftigten das Angebot machen müssen, ihre Tätigkeit von zuhause aus zu erbringen. Nur wenn wichtige Gründe vorliegen, darf dies unterbleiben.
Was ist für Unternehmen jetzt wichtig?
Im Haufe Online-Seminar "Infektionsschutz in der vierten Corona-Welle - was für Unternehmen jetzt wichtig ist" informiert Sie die Referentin Cornelia von Quistorp topaktuell über die Ergebnisse und deren konkrete Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Zudem werden Ihnen die Kenntnisse zur Unterweisung für die Beaufsichtigung von Selbsttests nach § 28b Absatz 1 IfSG vermittelt.
Die Inhalte sind:
- Infektionsschutz in Bundes- und Länderrecht – wo sind Unternehmen betroffen und müssen reagieren?
- Infektionsschutzgesetz §28b – was ist neu für Unternehmen?
- Testpflicht am Arbeitsplatz – wie wird sie praktisch umgesetzt?
- Homeoffice Pflicht, Kontaktbeschränkung, Maskenpflicht, Lüftung … – was ist wichtig?
- Gesundheit sichern und fördern – was gilt es rund um Impfung, Mutterschutz, Vorerkrankungen usw. im Unternehmen zu berücksichtigen?
Termin: Freitag, 26. November 2021, 10:00 Uhr, Preis: 98,00 EUR ohne MwSt.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.001
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
8711
-
Arbeitsstättenverordnung Büro: Mindestgröße und Raumhöhe
868
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
578
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
362
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
328
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
266
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
237
-
Gefahr durch Epoxidharz wird unterschätzt
232
-
Fürsorgepflicht bei Alkohol am Arbeitsplatz: Was müssen und was können Arbeitgeber tun?
231
-
Neue Herausforderungen für die Brandbekämpfung in Recyclinganlagen
12.01.2026
-
Kein Arbeitsunfall: Sturz über Hundeleine auf dem Firmenparkdeck
02.01.2026
-
Chronisches Erschöpfungssyndrom nach Virusinfektion: Anspruch auf Entschädigung bestätigt
29.12.2025
-
Enttabuisierung psychischer Gesundheit: Schlüssel zum Unternehmenserfolg
23.12.2025
-
Diagnoseinstrumente der Organisationsberatung: Grundlage für ein wirkungsvolles BGM
18.12.2025
-
Sprechender Arbeitsschutz
16.12.2025
-
Sanitärräume und Toiletten – was ist zu beachten?
12.12.20252
-
Mobilität und KI in der ambulanten Pflege
08.12.2025
-
Job-Crafting: Selbstgestaltung für mehr Arbeitsfreude
04.12.2025
-
Arbeitsbedingungen in der Paketbranche haben sich weiter verschlechtert
02.12.2025