Billigkeitsregelung bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Billigkeitsregelung führt zu Steuerbefreiung
Die Finanzverwaltung hat folgende Regelung bekannt gegeben: Leistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden, können aus Billigkeitsgründen als eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen angesehen und nach § 4 Nr. 18 UStG als umsatzsteuerfrei behandelt werden.
Welche Leistungen fallen unter die Billigkeitsregelung?
Das BMF-Schreiben führt als mögliche begünstigte Leistungen die entgeltliche Gestellung von Personal, Räumlichkeiten, Sachmitteln oder die Erbringung von anderen Leistungen an Körperschaften privaten oder öffentlichen Rechts, soweit die empfangende Körperschaft selbst Leistungen im Zusammenhang mit der Eindämmung und Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erbringt, auf. Dabei ist unbeachtlich, ob die erbrachten Leistungen steuerbar sind.
Kein Vorsteuerabzug bei Steuerbefreiung
Zu beachten sind allerdings die Folgen für den Vorsteuerabzug: Wenn sich leistende Unternehmer auf die im Billigkeitsweg zu gewährende Steuerbefreiung beruft, führt dies zu einem Ausschluss des Vorsteuerabzugs für damit im Zusammenhang stehende Eingangsleistungen.
Anwendung der Billigkeitsregelung
Die Billigkeitsregelung wurde in der Anwendung sowohl für den Veranlagungszeitraum 2020 als auch 2021 vorgesehen.
Mit Schreiben v. 3.12.2021 wurde bekannt gegeben, dass die obersten Finanzbehörden der Länder die Billigkeitsregelungen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2022 verlängern.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.7215
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.057
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
885
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7176
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
598
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
501
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
374
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
371
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
342
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
-
Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
-
Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026