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Coronavirus










Mehr Flexibilisierung

BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021: Arbeitszeiten haben sich während der Pandemie verändert

Während der Corona-Pandemie hat sich für viele Beschäftigte in Deutschland die Länge der Arbeitszeit verändert. Dies ist ein Ergebnis der aktuell erschienenen BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021. Bei immerhin 26 Prozent der Beschäftigten hat sich die Arbeitszeit dabei zumindest vorübergehend verlängert, nur für 19 Prozent verkürzt. Aber auch hinsichtlich der Arbeitszeitlage und der Flexibilisierung der Arbeitszeit hatte die Pandemiezeit laut Umfrage keinen geringen Einfluss.












Psychische Gesundheit

Spätestens in den letzten zwei Jahren wurde klar, dass psychische Gesundheit keine reine Privatsache ist. Denn psychische Belastungen wirken sich auf alle Lebensbereiche aus. Was Arbeitnehmende krank macht und wie Führungskräfte und Unternehmen präventiv damit umgehen können, lesen Sie in diesem Top-Thema.
















Infektionsschutzgesetz

Lohnsteuerabzug: Bagatellregelung für Infektionsschutzerstattungen

Zahlreiche Arbeitnehmende erhielten in den letzten Jahren aufgrund der pandemiebedingten Schließung von Betrieben oder aufgrund einer Quarantäne Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei der Rückerstattung treten immer wieder lohnsteuerliche Differenzen und Schwierigkeiten auf. Mit etwas Verspätung hat die Finanzverwaltung nun ausführlich Stellung genommen und eine Bagatellregelung getroffen.

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Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Anerkennung einer Covid19-Infektion als Berufskrankheit

Die Anerkennung einer Covid19-Infektion als Berufskrankheit Nr. 3101 der Anlage 1 der BKV ist bei einer als Betreuungskraft im Alten- und Pflegeheim tätigen Person grundsätzlich möglich. Allerdings kann eine Anerkennung nach einem Urteil des SG Augsburg nur erfolgen, wenn eine beruflich bedingte Ansteckung, also der Kontakt mit an Covid19 erkrankten Patienten oder Kollegen im beruflichen Zusammenhang, im Vollbeweis nachgewiesen ist. Die reine Möglichkeit einer beruflich bedingten Ansteckung genüge nicht.







Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Impfunregelmäßigkeiten nach einer COVID-19-Impfung sind im Regelfall kein Arbeitsunfall

Kommt es zu Impfunregelmäßigkeiten nach einer COVID-19-Impfung, liegt nach einem Urteil des SG Konstanz im Regelfall kein Arbeitsunfall vor, denn Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit gehören grundsätzlich zum unversicherten persönlichen Lebensbereich. Eine COVID-19-Impfung weise danach nicht schon dann einen sachlichen Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit auf, weil der Beschäftigte damit (auch) Infektionen und Erkrankungen am Arbeitsplatz vermeiden will. Nur weil der Unternehmer Impfungen durch Informationen, Bescheinigungen über eine Impfpriorisierung oder Arbeitszeitgutschriften fördert, darf ein Beschäftigter nicht davon ausgehen, er komme mit der Impfung einer vermeintlichen Pflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis nach. 


Langzeitstudie

Wie Betriebe auf die Digitalisierung in Zeiten der Pandemie reagieren

Die Digitalisierung verändert nicht nur die Arbeitsorganisation der Betriebe in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Logistik, sondern stellt zahlreiche neue Anforderungen an Personalmanagement und Beschäftigte. Um solche Veränderungen zu untersuchen, werden sowohl Daten auf betrieblicher als auch auf individueller Ebene benötigt. Die Langzeitstudie "Betriebe und berufliche Arbeitswelten in Deutschland" der HSU und des DIW Berlin setzt genau hier an.