Corona beschert komplizierte Weihnachtsfeiern
Hygienekonzept ist erforderlich
Die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gibt Betrieben einen Handlungsspielraum. Sie müssen angepasst an die spezifische Situation im Betrieb im Rahmen ihrer Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept mit passenden Infektionsschutzmaßnahmen erstellen. Beachtet werden müssen dabei zum Beispiel:
- die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern,
- richtiges Lüften oder auch
- ein regelmäßiges Testangebot an die Beschäftigten.
"Bei Weihnachtsfeiern sollten dann die gleichen Infektionsschutz-Maßnahmen angewandt werden, die auch für Sitzungen oder Seminare gelten", sagt Biostoffexperte Gerd Schneider von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Dazu gehört z.B. eine kontinuierliche technische Raumlüftung oder das regelmäßige Stoßlüften der Räume ebenso wie die Vorgabe an alle Beteiligten, sich vor dem Event auf eine Infektion mit dem Corona-Virus zu testen."
Maskenpflicht bei Weihnachtsfeiern?
Müssen bei Feiern in Innenräumen Atemschutzmasken getragen werden oder nicht? Die Arbeitsschutzverordnung sagt dazu: Reichen technische Maßnahmen (bspw. Lüften) oder organisatorische (z.B. Abstände) bei gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen nicht aus, um die Beschäftigten vor einer Infektion zu schützen, muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken bereitstellen.
Länderreglungen nicht vergessen
Was nicht vergessen werden darf: Relevant sind nicht nur die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, sondern auch die Bestimmungen der Länder und Kommunen. Wenn sie Versammlungen z.B. abhängig von der Personenzahl mit strengeren Auflagen belegen, müssen diese auf jeden Fall eingehalten werden. Dies ist insbesondere bei der Planung von Feiern außerhalb des Betriebes zu beachten.
Wichtig für die Praxis
Damit eine Weihnachtsfeier nicht zum „Superspreader-Event“ wird, sollten o.g. Regelungen beachtet werden. Im Zweifel sollte dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten Vorrang eingeräumt werden. Eine gut besuchte Feier, die anschließend leere Flure im Betrieb beschert, weil Quarantäneanordnungen und Krankschreibungen sich häufen, hilft niemandem.
-
Bildschirmbrille: Fragen und Antworten
1.593
-
Wiedereingliederung - was ist zu beachten?
9121
-
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Pflicht oder freiwillig?
659
-
Arbeitsstättenverordnung: Wann ist ein Pausenraum Pflicht?
279
-
Was tun, wenn der Frosch nicht verschwinden will
187
-
Weniger Sicherheitsbeauftragte: Neuer Schwellenwert beschlossen
182
-
Wenn ein Mitarbeiter nachts nicht mehr arbeiten darf
175
-
Drei-Schicht-System: Grundlagen, Funktionsweise und Arbeitsschutz
171
-
Wie viele Schritte soll man am Tag gehen
1303
-
Dürfen Mitarbeiter frei bestimmen, wie sie ihre Pause verbringen?
117
-
Digitale Prävention: Vorausschauende Sicherheit mit KI und AR
27.04.2026
-
Was die Cannabis-Legalisierung brachte
20.04.2026
-
KI im Bauwesen und ihre Folgen für den Arbeitsschutz
16.04.2026
-
DGUV Regel 115-401: Neue Regeln für Büroarbeitsplätze
15.04.2026
-
Elektromagnetische Felder: DGUV Vorschrift 15 außer Kraft
14.04.2026
-
Muskuloskelettale Erkrankungen: Hauptursache für Fehlzeiten
13.04.2026
-
Aachener Modell: Gewaltprävention im Betrieb
09.04.2026
-
Quiet Cracking: Ursachen und was Führungskräfte tun
08.04.2026
-
Weniger Sicherheitsbeauftragte: Neuer Schwellenwert beschlossen
07.04.2026
-
Zeitarbeit im Wandel: Arbeitszufriedenheit und Risiken im Check
01.04.2026